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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Januar 1542.

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«S.

Lucern. 1542, 31. Januar (Dienstag vor Purificationis Maria).

Staatsarchiv Luccrn: Allg. Absch. dl, 1, r. 7.

Tag der V Orte.

Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckcnstein, Schultheiß; (Niklaus) von Meggen; (Moriz von Mettenwyl),Spitalmeister; Vogt Birchcr; I. von Hertenstein. Uri. Anunann Brügger; Heinrich Püntiner. Schwyz.Vogt (Ulrich) Gupfer. Unterwalden. Ammann (Heinrich zum) Weißeubach. Zug. Vogt (Ulrich) Staub.

Ueber die Streitigkeit zwischen Bern und Freiburg wegen des Grafen und der Grasschaft Greyerzeröffnen die Boten ihre Instructionen: Uri hat Auftrag anzuhören; doch meint es, Freiburg solle nichtsbeginnen, weil Bern kein Recht abgeschlagen. Schwyz hegt die Hoffnung, Bern werde sich des Rechtenbegnügen; wo nicht, so werde Schwyz thun, was frommen tapfern Eidgenossen geziemt, obwohl es des dorteroberten Landes wegen nicht gern Krieg führte. Unterwalden: Wenn die von Freiburg nicht Recht erlangen,und die Berner wider dessen Nechtbieten einen Aufbruch machen, so wolle man ihm helfen, wie es ehrlichen Leutenzustehe. Zug möchte den Span gütlich beilegen helfen, wenn aber dieses zu nichts führen sollte, beide Parteienermahnen, von einander Recht zu nehmen und ohne Recht nichts anzufangen; es will Bünde, Burgrecht uudAlles, wozu es verpflichtet ist, getreulich halteil; wenn ein Theil sich nicht mit dein Rechten begnügte, so ist esgesonnen, dem Nechtbegehrenden zum Recht zu verhelfen. Lncern will auch nicht kriegen; wenn aber Frei-burg nicht zum Recht gelangt, gedenkt es ihm zu halten, was es vor zwei Jahren verheißen hat. Nach viel-facher Besprechung hat man beschlosseil, es solle jeder Bote die getroffene Abrede wieder heimbringen, damiter auf den Tag zu Baden mit Vollmacht abgefertigt werde. ?». Der Anzug von Schwyz, in Betreff desSpans zwischen dem Abt von Einsiedel«? und dem Domdechant und Capitel der Hochstift Constanz, wird inden Abschied genommen, um zu Badeil darauf Antwort zu geben.

Artikel n. ist in Form eines Concepts, welches die einzelnen Voten und am Rand die Gesandtennamenenthält, unter besonderer Aufschrift dein kurzgefaßten Abschiede, der nur den Beschluß giebt, welcher hinwiederjenem fehlt, vorgestellt.

«3.

Waden. 1542, 6. Februar.

Staatsarchiv Lncern: Allg, Absch, IN, 1, k, g, Staatsarchiv Zürich: Abschiede Vd, 15, s. 10, Staatsarchiv «er»: Allg, cidg, Aschicde XX, S. I.

LandeSarchiv Sei»»»,: Abschiede, KantvnSarchiv Basel: Abschiede I5«2—1S«Z, KantvnSarchiv Freibnrg: Badisch- Abschiede Ad, 1«,KantvnSarchiv Tolothnrn: Abschiede Vd, L«. KantvnSarchiv Schaffhanscn: Abschiede.

Gesandte: Zürich. Johannes Haab, des Raths. Bern. Hans Jacob von Wattenwyl, alt-Schultheiß;Sulpitius Haller, Seckelmeister. Lucern. Heinrich Fleckenstein, Schultheiß. Uri. Amandus vou Niederhofen,Statthalter und des Raths. Schwyz. Josef Amberg, Landaminann. Unterwalden. Melchior Wilderich,Landammann von Nidwaldcn. Zug. Martin Boßhard, des Raths von Baar. Glarus. Rudolf Mad,des Raths. Basel. Blasius Schöllt, des Raths. Freiburg. Laurenz Brandenburger, alt-Schultheiß; UlrichNix, des Raths. Solothurn, Urs Schluni, Venner und des Raths. Schaffhausen. Hans Stierli, Zunft-Meister und des Raths. Appenzell. Moriz Gartenhäuser, Ammann; Jost Jacob, des Raths. E. A. A. k. 75 b.

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