102 Januar 1542.
Meinung beigetreten,- ihre Gegner aber hätten für die Beibehaltung Farels gestimmt. Beide Parteien hättensich Vorwürfe gemacht; um Streit zu vermeiden, seien jene, die der Sache weiter erwähnen würden, mitBuße bedroht worden. 5. Der Vorwurf, sie seien Störcr der Ordnung und der guten Sitten, sei ungerecht;sie halten diese nach Vermögen aufrecht, so gut wie die Gegner. 6. Die Zumuthung, Farel rechtlich zubelange», sei Wider die Freiheiten und Hebungen des Landes, wornach sich kein Kirchendiener den Gerichtenunterziehe; auch sei man nicht verpflichtet, sich einer solchen Gerichtsbarkeit, wie die Gegner einführen wollen,zu bedienen. 7. Sie bitten, über Alles dieses die anwesend gewesenen Gesandten alt-Schultheiß von Wattenwyl,Seckelmeister Augsburger, Hans Rudolf von Erlach und Venner Tribolet zu verhören und den von ihnencrthcilten Spruch aufrecht zu halten, damit Streit und Blutvergießen vermieden bleibe, zu welchem Ende sieum getreues Aussehen ersuchen. St. A. Bern: Nirchl. Angelegenheiten 1540—üb. Ohne Datum, Ucbcr-und Unterschrist. (Französisch.)
58.
Kreyerz. 1542, 20. Januar.
Verhandlung zwischen Freiburg und den Landleuten zu Greyerz.
Wir müssen uns auf folgende Acten beschränken:
1) Instruction für die Gesandten von Freiburg: Petcrmann Schmid, Bürgermeister und des Raths undJost Freitag. Sie sollen vor gemeinen Landleuten der Grafschaft Greyerz eröffnen, wie zwischen diesenund der Stadt Frciburg bisher zum Nutzen beider Theile gute Freundschaft und Nachbarschaft bestanden habe,welche die von Freiburg ferner erhalten wollen und dasselbe von denen von Greyerz erwarten. Nun ver-langen die von Bern, daß der Graf ihnen huldige und die Grasschaft ihuen unterthänig werde. Das möchtein der Folge zur Zerstörung (des alten christlichen Glaubens und) des bestehenden Burgrechts gereichen. Dadie von Freiburg vor Jahren die Stadt Vivis sammt Thum (Tour de Pcilz) von Händen gegeben haben,damit der Graf und die Grafschaft frei bleibe, auch letztere mit denen von Freiburg in dem Bund derX Orte begriffen seien, so habe man denen von Bern Recht angeboten. Wenn diese aber, was zu besorgensei, sich hieran nicht kehren und mit Gewalt vorgehen würden, so sei man entschlossen, mit Gottes undguter Freunde Hülfe Gewalt mit Gewalt abzulehnen. Man wolle nun vernehmen, ob die von Greyerzgesinnet seien, hierin Leib und Gut zu ihnen zu setzen. Wenn dann die Landleute von Greyerz sich hiefürgeneigt zeigen, sollen die Gesandten sie „beherzcn" und ihnen vorstellen, daß es nothwendig sei, heimlicheRathschläge zu halten wegen Festsetzung geheimer Wortzeichen, Bestimmung der Sammelplätze und andererDinge. Solches zu bereden mögen daher die von Greyerz einige der Geschicktesten, Heimlichsten und Tapferstenzu denen von Freiburg abordnen, um allen Handel zu bestellen.
K. A. Frciburg! JnstructionSbuch Nr. 4, 5. IS4. Die eingeklammerten Worte mit anderer Schrift am Rand.
2) 1542, 20. Januar (auf Pontiani und Sebastiani). Frciburg an seine Gesandten in Greyerz.Bericht der zu Bern erhaltenen Antwort; Auftrag, die Landleute zu Greyerz zu mahnen, sich gerüstet zu halten.
N. A. Frciburg: Mifsivcnbuch Nr. IS, k. IIS.
59.
Weggenried. 1542, 25. Januar (Pauli Bekehrung).
Staatsarchiv Lucern: Ungebundene Abschiede.
Tag der III Orte (Unterwalden ob und nid dein Wald).
Es erübriget nur folgendes Schreiben an Schultheiß und Rath der Stadt Lucern: