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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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Januar 1542. 99

auch in der Quelle besser ausgeführten Vorstand vom 19. Januar bcnützt. Die Bezeichnung : Gesandte der„dryeu Räten" gibt die Verhandlung vom 19. Januar den Gesandten. Bei letzterer Verhandlung beschließenRäthe und Bürger vor dem Vorstand der Freiburger, dem Grafen das Burgergeld abzunehmen und ihn zuquittiren wie vor Altem.

Zu beachten sind noch folgende Missiven:

1) 1542, 19. Jannar, Bern. Die Gesandten von Frciburg an Lucern. Ans dem letzten Tag der„christlichen Orte" sei in Betreff des Anstandes wegen Grcycrz denen von Freibnrg gerathen worden, eineBotschaft nach Bern zu schicken, zu bitten, daß man von dem Vorhaben gegen den Grafen von Greyerzabstehe, und wenn dieses nicht erlangt würde, das Recht anzubieten. Zu diesem Behuf seien die Gesandtenvon Freibnrg letzten Montag (16. Januar) zu Bern vor dem kleinen Rathe erschienen und bis heute auf-gehalten worden, um vor den großen Rath zu treten. Dennoch sei ihnen keine endliche Antwort geworden, ausdem einzigen Grunde, weil nicht alle daheim seien. Die Gesandten bcdünke, daß man arglistig („geverlich") dieSache verzögere, was sie, und sobald sie wieder heimgekehrt seien werden, auch die Meinung ihrer Obernberichten wollen. St. A. Luccrn: Actcn Frciburg.

2) 1542, 23. Januar. Bern an Freibmg. Die Gesandten, welche jüngst in Bern waren, werden überdie auf ihren Vortrag ihnen gegebene Antwort berichtet haben. Man habe sich nun entschlossen, die vonZürich um beförderliche Ansehung eines Tages in dieser Angelegenheit anzugchen. K. A. Srciburg: Bmicr MWucn.

56.

SoloHurn. 1542, 16. Januar (Mitwoch vor Antoni).

Kantonbarchiv Solothurn: RathSbuch Nr. S«, S.o.

Ein Gesandter von Freiburg, Seckelmeister Peter Fruyo, dankt dem Nathe zu Solothurn für denumständlichen Bericht (wegen des französischen Anlcihens) und eröffnet des Weitern, seine Herren haben ihreVerordnungen untersucht und eine Satzung gefunden, des Inhalts, daß man Stadt und Landschaft wegenfremder Fürsten und Herren nicht versetzen wolle noch könne. Diese Satzung werde jährlich vor der Gemeindeverlesen. Da sie nun eine unruhige Gemeinde haben und besorgen müssen, daß hieraus Uneinigkeit entstehenmöchte, so haben sie beschlossen, sich der Sache nichts anzunehmen. Im Uebrigen seien sie bereit, mit denenvon Solothurn Lieb und Leid zu tragen, und dem König wollen sie hallen, was die Freundschaft undVereinung erheische. Der Rath zu Solothurn beschließt, es hiebet bleiben zu lassen.

57.

Mern. 1542, 18. und 20. Januar.

Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. 279, S. 100, 117.

I. (18. Januar.) Vor dem Rath zu Bern erscheinen Gesandte der Anhänger und Gegner Farels vonNeuenburg. Jene verlangen, bei ihrem Mehr, Farel zu behalten, beschützt zu werden; die Gegenpartei hatihre Antwort schon vorher schriftlich den Gesandten übergeben, bietet dieselbe wieder dar und entfernt sichohne weitere Vertheidigung. Tribolet und Erlach berichten, was sie in dieser Altgelegenheit (am 8. Januar)zu Neuenburg erfahren und verrichtet haben. Der Rath beschließt, den Farel sofort anherzubeschreiben und