96 Januar 1542.
Der Name des Gesandten von Zürich aus dem dortigen Jnstructionsbuch 1533—43, 1. 283; der desBerner ans dortigein Jnstructionsbuch v, k. 4; der des Basler a tsr-Ko des Basler Abschieds; der des Frei-bnrgcr ans dortigein Rathsbnch Nr. 59 vom 1. Februar und Jnstructionsbnch Nr. 4, k. 123.
Der Zugcr Abschied liegt an drei Stücken, zwei mit den Blcistiftbezeichnungcn 24. 39 und ein Stückchenohne Nummer, auseinander und ist vielleicht unganz.
Zu «. Es liegen aus der letzten Zeit folgende bezügliche Mandate vor:
1) 1541, 10. August, Neustadt (bei Wien). Königliches Mandat au St. Gallen: den Sold für 28 >/z Mannzu Fuß für die ersten 2 Monate, je 4 Gl., bis 12. September, den 3. und 4. Monatsold bis 12. Octobernach Augsburg zu entrichten. Besiegeltes Druckeremplar im Stadtarchiv St. Gallen.
2) 1541, 16. October, Linz. Ausschreibung eines Reichstages nach Speyer auf 14. Januar 1542 zurBerathung der Türkengefahr zc. K. A. Schaffhauscn: Corrcspondenzen. — StistSarchiv St. Gallen.
3) 1541, 21. November, Speyer. Königliches Mandat an St. Gallen. Aufforderung zur Bezahlungder rückständigen 342 Gl. Sold für 28>/z „Personen" innert zwei Wochen mit eventueller Ladung vor dasKammergericht ?e. Besiegeltes Dnickcxemplar im Stadtarchiv St. Gallen.
4) 1541, 21. November. Ein analoges Monitorium an Schaffhausen. A.A.Schaffhauscnt Correspondenzcn.
5) 1541, 23. December. Kaiserliches Mandat an St. Gallen, den restircnden 4. Monatssold von 114 Gl.für den Türkenkrieg binnen zwei Wochen zu erlegen. Stadtarchiv St. Gallen.
Zu k. Der Bcrncr, Zugcr und Frcibnrgcr Abschied nennen zwischen Kreuzlingcn und Dießenhofen auchRheinau; der Obwaldner Abschied aber nennt nur Kreuzlingcn.
Zu I. Dieser Artikel ist im Berner, Obwaldner und Frcibnrgcr Abschied etwas verkürzt.
Zu Ic. Instruction von Bürgermeister und Rath der Stadt Constanz für ihre Nathsfrcunde, Georgvon Nokwyl und Mathäus Molkcnpur, ans den Tag der Eidgenossen zu Napperswyl. Sic sollen erzählen:Als letzte Woche eine Rathsbotschaft derer von Constanz beim Landvogt in Frauenfeld gewesen sei, habe derLandweibcl dieselbe im Auftrage des Decans von Kreuzlingcn, ohne Angabc des Grundes auf diesen Tagvorgeladen. Später habe dann der Landweibcl in einem offenen Brief dem Bürgermeister die (im Textangeführten) Ursachen der Vorladung angegeben. Es sei zwar denen von Constanz durch die Eidgenossen oderderen Landvogt allerdings auch schon verkündet worden lind je nach Umständen seien jene vor ihnen erschienen;jetzt aber liegen die Sachen so, daß sie nicht der Verkündigung wegen erscheinen, sondern nur um die Eid-genossen freundnachbarlich über die Verhältnisse aufzuklären. 1. Der Dccan wolle sich wahrscheinlich einesUrtheils behelfcn, das vor Jahren von den Eidgenossen zwischen ihm und Sebastian Mnntprat und denenvon Constanz („uns") als Gerichtsherren ergangen sei. Dieses Urtheil betreffe aber nur die Gerichte aufder Eggen und nicht das in der Stadt Constanz hergebrachte Recht, wornach Güter, seien sie Eigen oderLehen und gelegen wo immer, wenn sie von Bürgern von Constanz an andere Bürger oder an Fremdeverkauft werden, in der Stadt Eonstanz gefertigt werden; hierüber seien auch die von Constanz vor den Eid-genossen nie im Recht gestanden. Diese Fertigung sei der Obrigkeit, hinter der die betreffenden Gütergelegen sind, und den Lehenherrcn an ihren Rechten unschädlich. Die Rechte des Decans auf der Eggenwerden nicht beanstandet; wie weit aber dem Sebastian Mnntprat und denen von Constanz als Gerichts-hcrrcn diesfalls gegen den Dccan zu klagen zukäme, werde vielleicht später erörtert werden. 2. Zwei Männerseien dem Wirth zu Kreuzlingcn, Stephan Koch, wegen Zehrung einen geringen Betrag schuldig geblieben.Damit sie ihm nicht entlaufen, habe der Wirth sie durch den Landgerichtsknccht, Bartholomä Trittenbach, inderen von Constanz und Sebastian Muntprats Gerichten auf der Eggen gefangen nehmen lassen, ohne dieGcrichtsherren („uns") oder deren Amtleute zuerst um Recht anzurufen oder ihnen Anzeige zu machen. Vonda seien die Aufgegriffenen in andere Gerichte, nach Kreuzlingen, geführt worden und nachdem sie den Wirthbefriedigt hatten, aus dein Gefängnis; entlassen worden; Alles sei geschehen ohne Wissen und Gutheißen des