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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Januar 1542.

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zu welchem die Boten namentlich über den Abschied von Bremgarten, das Haus Hitzkirch und Anderesbetreffend, instruirt werden sollen. ». Vogt Dolder von Glarus bittet Lucern um ein Wappen und Fenster.8. Die Boten von St. Gallen treten nochmals vor, um zu klagen, daß ungeachtet des Versprechens, das derfranzösische Gesandte zu Baden gegeben habe, die Zollerhöhung in Lyon aufzuheben, wenn die „Capitel"lateinisch vorgewiesen würden, die Neuerung fortdaure, und der König, nach der Erklärung des Commissairszu Lyon, darum wissen dürfte. Da dies die Kaufleute gemeiner Eidgenossenschaft berührt, so werden dieBoten von Bern und Freiburg beauftragt, sich darüber bei dem Gesandten zu beschweren und ihm vorzu-stellen, daß die schwäbischen Kauflente besser gehalten werden, und daß man von seinem Schreiben noch keineWirkung verspüre; seine Antwort sollen sie schriftlich nehmen, um sie ans Tagen vorzulegen. 4. VogtBircher stellt das Begehren, es möchte Hieronymus Moresin auf den nächsten Tag zu Baden geladen werden,damit der Handel zwischen Schultheiß Fleckenstein und ihm endlich beseitigt werden könnte; es wird aber dieSache auf den nächstfolgenden Tag verschoben, weil die Frist zu kurz und die Straße jetzt mißlich zuwandeln ist. Die von Bremgarten zeigen schriftlich an, daß ihr Schultheiß Schodoler gestorben sei unddaß sie den alt-Schultheiß Mutschli zum Statthalter ernannt haben, und bitten, daß man ihre Wahl bestätigeoder einen Andern setze. Heimzubringen, ob man den Statthalter bis auf Johanni wolle bleiben lassen,v. Der Landvogt aus dem Thurgau berichtet, wie vor drei Wochen der Prüdicant Mötteli zu Weinfeldenscharf wider die Bilder und den Landfrieden gepredigt habe, so daß an: gleichen Tage die Bilder undalle Kirchenzierden zerstört worden seien. Darauf hat man den: Landvogt befohlen, die Gemeinde zu ver-sammeln, um deu „Schuldner" zu erfahren, mit der Drohung, wenn sie den Thätcr nicht anzeigte, die ganzeGemeinde für die Strafe haftbar zu machen; er soll auf den: nächsten Tag darüber Bericht erstatten. Dannist auch zu entscheiden, ob man den Prädicanten fortweisen wolle oder nicht. Die Boten von Zürichwissen, wie angezogen worden ist, daß Abt Stall den Prälatcnstab von Fischingen mitgenommen und denBoten, die ihn abgefordert, einmal verleugnet, aber nachher doch herausgegeben habe, und wie man jetzt, daman die Stiftungsbriefe vermißt, voraussetze, daß er sie weggebracht habe. Zürich soll ihn ernstlich anhalten,aushin zu liefern, was er von den: Gotteshaus besitze, da er sonst die Folgen zu gewärtigen hätte, DieBoten der IV Orte ersuchen Zürich, mit Gotthard Nychmuth zu verschaffen, daß er die von Napperswyl in:Zoll nicht verkürze. z. Geineiner Orte Boten wolle:: Zürich freundlich gebeten haben, der Margreth Mogin(Maag?), Jörg Metzgers Ehefrau, um Gotteswilleu den Verkehr in der Landschaft wieder nachzulassen.

Der Landvogt aus der Grafschaft Toggenburg verlangt ein Zeugniß (Kundschaft), daß gefundene Schätzeder hohen Obrigkeit gehören. Es ist ihn: „verlanget", wie die Boten wisse::. Zu gedenken, wer in

Münsterlingen Hausen soll, ob der, welcher jetzt da ist und für seine Schwester vertröstet hat, oder ein Anderer.Antwort auf nächsten Tag. ?»I». Die Boten (von Bern?) wollen gedenken, was Landvogt Haab wegenHans Ludwig Ammanns sel. Kinder in Betreff des Erbfalles von Herrn Ulmann Techterinann sel. geredethat, daß „sie" die gütlichen Mittel annehmen wollen.

Im Zürcher und Zuger Abschied fehlen i und t; in: Vcrner Ii. I, i, t; im Obwaldncr der ersteTheil von i» und I.', I; im Basler und Schaffhauser Abschied fehlen ll I, i, I. und alles Uebrigc; imFreiburger fehlen I», Ii, I, i , I in: Solothnrner v, », i , I, Ii; >v—z- aus dein Zürcher; s: und»» aus den: Freibnrger, Vit» aus dem Berncr; auch in: Berner.

Solothurn entschuldigt sein Ausbleiben und gicbt bezüglich ii seine Ansicht brieflich zu erkennen. K. A.Solothurn: Missivcnbnch 1542—44, S. 4.