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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Januar 1542.

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der Heimreise bei dem Gesandten (in Solothurn) anzufragen, ob mau das Geld holen müsse oder ob eres ivolle herfertigen lassen, „damit nit die boten sterbens wegen gschoche» (würden)"; seine Antwort ist aufTagen zu eröffnen. «R. Joachim von Ravenstein meldet, es habe ein Müllerknccht seinem Meister dreimalbei der Nacht das Wasser „gesammelt", so daß die Mühle „gestanden" sei; dafür sei er um 10 Pfund fürden Landvogt und ihn, den Gerichtsherrn, gestraft worden; später habe dieser Knecht seines Meisters Tochtergeheiratet und sich aus der Herrschaft Pfyn entfernt, aber sobald „der Meyer" seine Kinder ausgesteuert,die Mühle für sich übernommen; er habe demselben wiederholt verboten, ohne Erlaubniß in sein Gebiet zuziehen; da nun alle Nechsbote umsonst seien, so wolle er seinen Briefen gemäß gegen ihn verfahren, ihn in'sGefängniß legen, bis er ihm Bürgschaft zum Rechten leiste, und ihm dann eine Urphede geben, seine Herrschaftnicht mehr zu betreten, bis er „solches" (die Bewerbung der Mühle w.?) mit Recht erlangt hätte. Er machediese Anzeige, damit man ihn zu entschuldigen wisse, wenn er verklagt werden sollte. Es wird ihm bewilligt,nach Inhalt seiner Briefe zu handeln, v. Der Dccan von Krenzlingen läßt durch seinen Schreiber vor-bringe», wie der Abt von dem Kaiser und dein Herzog von Würtemberg um Hülfe und Botschaften für denTürkenkrieg und die Reichstage ersucht werde und deßhalb um Rath bitte. Da man annimmt, daß anderePrälaten in der Eidgenossenschaft mit gleichen Mandaten belangt werdm, so soll man dies heimbringen, umzu beratschlagen, wie man ihnen behülflich sein könnte. Jetzt wird dem Decan angezeigt, er solle aufweitere Zumuthungen sich mit guten Worten ausreden, t. 1. Bei Prüfung der Klosterrechnungen aus demThurgau erzeigt sich, daß der Abt von Fischingen den Orden halte und gut wirthschafte, dabei aber dieBitte stelle, ihm die Rechnung zu erlassen wie dem Abt von Kreuzlingen und den Frauen von Dießenhofen,indem er nichts desto weiliger den Boteil, welche alljährlich die Rechnungen einnehmen, die bestimmteBelohnung verabfolgen wolle. Da die Boten, die von ihm Rechnung empfangen habeil, noch weiter dar-gethan, wie ehrlich er haushalte, so wird das Gesuch in den Abschied genommen. 2. Ferner ziehen dieselbenan, wie das Kloster Fischingen noch viele Schulden und einen theuern Haushalt habe, indem es große Com-petenzen ausrichten und die zwei Prediger zu Auw und zu Bettwieseil „versölden" müsse, wozu es dochnicht verpflichtet wäre, indem es dort keine Zehnten besitze und die beiden Pfründen nur Filialen seien.Heimzubringen. K. Die gleichen Boten bemerken, das Haus Tobel beziehe große Einkünfte, die aber derCommenthur verzehre, obwohl er weder Meßpriester noch Prüdicanten erhalte und auch sonst keinen „Brauch"habe. Darauf ist dem Landschreiber zu Frauenfeld befohlen, genau zu erfahren, wie der Commenthur haus-halte, ob er etwa Geld aufnehme und wie viel jährliches Einkommen das Haus habe, und auf dem nächstenTag Bericht zu erstatten. I». Der Landvogt zu Baden eröffnet, er sei benachrichtigt, daß der Bischof vonConstanz, wenn er Vögte nach Kaiserstuhl und Klingnau setze, ihnen andinge, Streitigkeiten mit ihnen oderihren Erben vor seinem Stab, Statthalter und Rath zu berechtigen; dieses thue aber den Eidgenossen anihrem Gerichtszwang Abbruch, weßhalb er Weisung begehre, ob er solches zugeben solle. Heimzubringen,t. Der Landvogt der Grafschaft Toggenburg führt Beschwerde, wie der Abt von St. Gallen und dessenAngehörige durch den Zoll zu Frauenfeld beschwert seien, worauf Schultheiß Federli antwortet, es werdeniemand mit dem Zolle weiter beschwert, als Brief und Siegel weisen. Da jedoch für die Toggenburger undden Abt ein Vorbehalt gemacht worden ist, so wird dies in den Abschied genommen, ik. 1. Es waltetzwischen denen von Constanz und dem Abt von Kreuzlingen ein Span betreffend die Lehengüter, indem jenedieselben nur in ihrer Stadt und nicht unter des Abtes Stab „ufrichten" wolleil, was dem Gotteshausnachtheilig ist, indem es dadurch um seine Güter kommt. Daher soll jeder Bote Gewalt erlangen, den Abt