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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Januar 1542.

früher der Fall gewesen sei. Da man nun bestimmt voraussehe, daß kleine und große Näthe bei der frühernAntwort verbleiben werden, so lasse es auch der Rath bei derselben bewendet sein. Wenn die von Appenzelldie Sache vor die Eidgenossen bringen wollen, s« müsse man das im Namen Gottes geschehen lassen. Dabeientbiete man denen von Appenzell alle nachbarliche Liebe und Dienst.

53.

Mapperswyt. 1542, 16. Januar.

Staatsarchiv Luccrn: Allg.Absch. SI. 1, k. l. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Vd. IS, k. 2. Staatsarchiv Bern: Ailg. cidg. Abschiede ^0, S. 42S.

LandrSarchi» vibwalden: Abschiede. KantonSarchiv Z»„: Abschiede Bd. 2. KantouSarchiv Basel: Abschiede 1540—»l.KailtonSarchivTreibiirg: Uncingcbundcnc Abschiede. KantvuSarchiv Solothnrn: Abschiede Bd. St. KantonSarchiv Schaffhanse»: Abschiede.

Tag der zwölf Orte (ohne Solothurn).

Gesandte: Zürich. Johann Haab, alt-Landvogt in Nheinthal. Bern. Jacob Wagner, Venner unddes Raths. Basel. Blasius Schöllt. Freiburg. Martin Sesinger. (Andere nicht bekannt.)

Da dieser Tag vornehmlich ans das Begehreu von Schwpz angesetzt ist, so geben dessen Voten,nach Bezeugung ihres Dankes, vorerst Bericht über den langwierigen Span zwischen dein Abt von Einsiedelnund dein Domstift zu Constanz betreffend zwei Quarten der Pfarren Stäfa und Männedorf, die der Bischofauferlegt hatte, wogegen er den Inhaber von Zehnten, Renten, Gülten, Kircheilsatz, Vigilien und Andermdabei zu schirmen versprochen. Nun haben Domdechant und Capitel, die diese Auflage dein Bischof abgekauft,dieselbe eingefordert; der Abt von Einsiedel» sei aber von einigeil Päpsten für eine Anzahl Jahre und vonPapst Leo (X.?) für eivig eximirt und gefreit worden und habe deßhalb seit einiger Zeit nichts mehr aus-gerichtet; darum habeil die Domherren bei dem Papste erwirkt, daß er ihnen den Vicar des Bischofs vonAugsburg als Nichter gesetzt, der dann den Abt dahin citirt habe; hinwieder habe dann Schwpz, als Schirm-herr des Gotteshauses, die Aebte von St. Gallen und Eilgelberg zu päpstlichen Richtern erworben; die Domstiftsei von dem erstem citirt worden, aber nicht erschienen und habe nach längerm Anstand den Abt von Ein-siedeln nach Rom geladeil, was Schwyz als Kastvogt beschwerlich finde, und bitte, ihm darin beholfen undberathen zu sein, daß es nicht vor fremde Gerichte gezogen und herumgejagt würde, wider die besiegeltenExemtionen des Gotteshauses; es erbiete sich zu aller Billigkeit vor den obgenannten Richtern, vor gemeinenEidgenossen oder wohin sie es weisen, und da die Domstift es mit fremden Gerichten und Bännen in Kostenund Schaden bringen möchte, so möge man ihm gestatten, auf deren Einkünfte in der EidgenossenschaftBeschlag zu legen. Da man noch ungleich instruirt ist, so hat man erwiedert, man könne jetzt die Beschlag-nahme nicht erlauben, da ein Arrest wohl bald bewilligt, aber nicht so leicht wieder relaxirt werde; manwolle aber, damit der Span in Güte beigelegt werde, an Domdechant und Capitel von Constanz schreiben,man wünschte, daß sie ihre Ansprache fallen ließen oder die Sache den ernannteil Nichtern zu gütlicher oderrechtlicher Handlung übergäben; die Stift möge ihren Bescheid nach Zürich schreiben. Nähme sie keines an,so soll man auf dem nächsten Tage Vollmacht habeil, Verbot und Haft zuzulassen oder nicht. I». Verwandteund Freunde des Rudolf von Landenberg suchen schriftlich um einen Geleitsbrief nach, damit sie mündlich umZurückstellung von Breitenlandenberg und Liebenberg unterhandeln könnten. Es wird ihnen ein Geleit aufden nächsten Tag zugesandt mit der Bemerkung, daß sie vermöge der Erbeinung dessen nicht bedurft hätten,v. Da auf Lichtmeß wieder eine französische Pension verfällt, so werden Bern und Freiburg beauftragt, auf