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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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Januar 1542. 91

einige Räthe und Bürger von Neuenburg, die zu Farels Gegenpartei gehören, eine Liste von 102 Namenvor, mit der Anzeige, daß diese und noch mehr den Farel nicht haben wollen. Hiergegen haben der Meierund die Ministralen einen sehr widersprechenden Bericht beigebracht. Aus Allem dem werde man nur überso viel klar, daß ein Handel vorliege, aus dem leicht gefährlicher Zwiespalt erwachsen möchte. Es sollendaher die Gesandten in Erfahrung bringen, ob die Mehrheit für oder gegen Farel sei. Wenn es sich dannzeige, daß Farel nicht füglich in Neuenburg bleiben könne, so zwar, daß er durch die Mehrheit verwiesenwürde oder früher schon das Mehr gegen ihn gewesen wäre, so sollen sie dahin trachten, daß der Anstandnn Frieden beseitigt und Farel mit freundlichem Urlaub entlassen werde, wie solches auch früher veranlaßtund gesprochen worden sei. St. A. Bern: JnstructionSbuch v, r. s, lind Kirch!. Angelegcnheitcn 1S4V-bo.

Das Datum ergibt sich aus einer Missive von Bern an Neuenbürg vom 23. Decembcr 1541; sieheden Abschied von diesem Datum. Alan vergleiche übrigens den Abschied vom 18. und 20. Januar 1542.

52.

St. Kassen. 1542, 10. Januar.

Stadtarchiv St. Gallen: NathSbuch 1541—1554, S. Ii.

Eine Gesandtschaft von Appenzell, bestehend aus Moritz Gartenhauser, Landannnann, und Ulrich Broger0,Prager"), alt-Landammann, trägt dem Rath von St. Gallen vor: Man werde sich erinnern, wie sieunlängst vor dem kleinen und großen Nathe erschienen seien und daselbst eröffnet haben, wie eine Gesellschaftihrem Land unternommen, ihr Landzeichen auf die „usbraitete" Waare und Leinwand zu drücken, wobein>an die von St. Gallen gebeten habe, sie möchten denjenigen, welche ihr Glück versuchen und Leinwand imAppenzellerland kaufen wollen, gestatten, diese mit dein dortigen Landeszeichen versehen zu versenden. DieAntwort, die ihnen damals geworden sei, hätten sie nicht erwartet, zumal sie Nachbarn seien, ihr Handel»Zusammen gehe" und sie beide sich mit demselben ernähren müssen. Die von Appenzell bitten nun nochmals,Hnei, das Verlangte gütlich zu bewilligen, zumal man ja auch gestatte, daß die St. Gallcr Kauflente Kemptner,Äner und andere „überseeische" Leinwand mit „ihrem" Zeichen versenden können. Wenn man aber bei derfrtthern Antwort verharre, so möge man es denen von Appenzell nicht verargen, wenn sie bei den EidgenossenHülfe und Rath suchen. Der Rath von St. Gallen antwortet, es sei richtig, daß man auf das frühere Gesuchvon den Gesandten angeführten Bescheid gegeben habe. Dabei wollen sich die von Appenzell nicht mehrInnern, daß ihre Obrigkeit in früherer Zeit die von St. Gallen gebeten habe, die „wysse" Schau zuzulassen.Aun sei es aber doch richtig, daß vor ungefähr vier oder mehr Jahren die Landlente von Appenzell mitweißer Leinwand in die Stadt St. Gallen gekommen seien und die zu schauen verlangt haben, wie das mit^zug auf andere Nachbarn der Fall sei. Dieser Bitte habe der Rath, nicht aus Pflicht sondern aus'nachbarlicher Freundschaft willfahrt, doch nur so, wie dieses andern Nachbarn gewährt morden sei. Da"un früher niemand außer in Folge besonderer Bitte zu schauen bewilligt worden, so sei wohl zu crmessen,^aß dieses auch von denen von Appenzell nur auf besonderes Gesuch hin erlangt worden sei. In der Folgehaben sich dann die Appenzeller und namentlich auch der Rath und die Gesellschaft an die solcher Arth^willigte Schau gehalten und fortwährend den Kaufleuten von St. Gallen Leinwand gegeben und dieselbeau die dasige Schau geführt, womit jedermann zufrieden gewesen sei. Sollte aber dieses denen von AppenzellZuwider sein, so sei es denen von St. Gallen recht, wenn man sich ihrer Schau nicht bediene, wie das auch