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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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December 1541.

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Zu lassen, wohin Gott ihn führe. 2. In Betreff Farels wolle man eine Botschaft hinschicken, um genan zuerfahren, was jetzt das Mehr sei, und wenn Unruhen vorhanden sein sollten, dieselben zu stillen.

1541, 23. December. Bern an den Maire und die vier Ministralen zu Neuenburg. Eine mündlicheVorstellung Seitens der Mehrheit von Neuenburg, wie die Abgesandten sie nannten, begleitet von einemVerzeichniß der Gegner Farels, stimme mit dem Briefe vom 12. December nicht überein. Der Widerspruchjener Botschaft mit den Berichten der anderen Partei, verbunden mit sonstigen Anzeigen, lasse schließen,daß die Sache eben so in der Ordnung sei, daß der eine Theil dahin, der andere dorthin strebe, worausVerwirrung und Aergerniß nicht bloß in Neuenburg, sondern auch anderswo folgen könne. Dieses betrachtend,habe man sich entschlossen, vom künftigen Samstag über 14 Tage (7. Januar) Gesandte hinzusenden, um amdarauf folgenden Tage mit ihnen zu verhandeln, was für die Erhaltung des Friedens gedeihlich sei. Inzwischenmögen sie ruhig bleiben, um die ohnehin schon so widerwärtige Sache nicht noch mehr zu verschlimmern.

St. A.Bern: Kirchl. Angelegenheiten ib«0—bg. (Französisch).

49.

Austonne (?). 1541, circa December.

Verhandlung zwischen Frei bürg und dem Grafen zu Greyerz.

Gesandte: Freibnrg. Petermann Ammann, Schultheiß.

Statt eines Abschiedes sind folgende Acten zu benützen:

1) Der Gesandte von Freiburg wird dahin instruirt: Dem Grafen zu eröffnen, er habe in seinemSchreiben mitgetheilt, daß er das ihm von denen von Bern für die geforderte Erkennung anberaumte Zielerwarten und dann, wenn dasselbe nahe sei, im Sinne der von denen von Freiburg ihm eröffneten Meinungnach Bern schreiben werde. In steter Neigung, das Haus Greyerz bei dem bisherigen Verhältnis; zu erhalten,glauben nun die von Freiburg, daß es nicht gerathen sei, das benannte Ziel ganz herankommen zu lassen,sondern in der Zeit eine „heitere und satte Meinung" mit einander zu bereden, daß jeder Theil wisse, waser zu thun und zu lassen habe. Obwohl nun die von Freiburg in die bisherigen Zusagen des Grafenkein Mißtrauen setzen, sei es doch ihr Wunsch, daß hierüber Brief und Siegel errichtet werden, was sie ihrer-seits ebenfalls zu geben sich erbieten. Entspricht der Graf, so soll der Gesandte ihm den diesfalls bereitgehaltenen Brief derer von Freiburg zustellen. Dabei soll der Bote bemerken, man sähe gern, wenn er inGreyerz wohnen würde, um füglicher mit ihm verhandeln zu können. a.A. Freiburg: JnftrucNonsbuch Nr. «,c.ria.

2) In der für den Tag vom 21. December erlassenen Instruction wird angeführt, daß das benannteZiel auf sechs Tage nach Dreikönigen nächstkünftig angesetzt sei; der Graf, nachdem er ersucht worden, sichZu erklären, ob er Willens sei, denen von Bern zu erkennen, habe dieses verneint, da der Kaiser, bei demer in Mailand gewesen, ihm dieses verboten und nach Bern geschrieben habe, daß man ihm die Huldigungerlasse, weil die Grafschaft Greyerz vom Reich s„röm. Kaiserthum") zu lchen gehe, oder daß sie doch den Handelanstellen, bis der Kaiser wegen des Concils nach Deutschland komme. K.A. Freiburg: Jnsiructionsbuch Nr.«, ans.

Die muthmaßliche Ortsbezeichnung aus der Freiburger Instruction vom 24. Februar 1542. Jnstructions-buch Nr. 4, t'. 130.

Ob die hier in Aussicht genommene Conferenz wirklich stattgefunden hat, ist nach den uns zugänglichgewordenen Quellen nicht als vollständig ermittelt zu betrachten.

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