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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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December 1541.

ungelegen sein will, bei welchem Auflauf sich über 300 Manu betheiligten und bei IL gefangeil sein sollen,so verordnet der Rath, um dazwischen zu reden, den Baumeister Gregor Gerung und den Unterburgermeister

Hans Studer. Stadtarchiv St. Galten: Rathsbuch 1541—1553, S. 3.

Das Rathsbuch von Zürich enthält nur so viel, daß daselbst im November 1541 mit BeschleunigungAnstalten zur Benützung eines neuen Todtenackcrs zu Predigern getroffen wurden; was Bezügliches voraus-ging oder folgte, läßt sich nicht erkennen. Dieses Stillschweigen und der Umstand, daß auch die Seckelmeister-rcchnung keiner Botschaft von St. Gallen erwähnt, läßt es sehr zweifelhaft, ob dieselbe »ach Zürich ge-kommen sei.

42.

Arminen. 1541, 7. December.

Landcsarchiv Tchwnz: Abschiede.

Tag der III Orte.

Da seit langer Zeit die Wälschen sich in die Schreiberstelle des Commissars eingedrungen haben — aufwelche Weise dieses mitunter geschehen, sei leicht zu schließen — und von einem wälschen Schreiber, wenn eruntreu wäre, großer Nachtheil entstehen möchte, so soll künftig kein wälscher Schreiber mehr angestellt werden,sondern das Ort, welches den Commissar gibt, auch einen deutscheu Schreiber dahin verordnen, und es sollkein Commissar Gewalt haben, ohne Wissen und Willen seiner Obern einen Schreiber zu erneuneu. Solltedas Ort, welches den Commissar gibt, keinen tauglichen Schreiber haben, so mag dieser aus einem andernOrt genommen werden, doch daß er ein deutscher und ein Eidgenosse sei.

43.

St. Kalten. 1541, 9. December.

Stadtarchiv St. Galle» - RathSbuch 1541—1553, S. 5.

Gesandte: Appenzell. Moritz Gartenhauser, Laudammann; Ulrich Broger, alt-Landammann.

Klein und großer Rath der Stadt St. Gallen antworten auf einen Vortrag der Gesandten von AppenzellFolgendes: Vor vielen Jahren, als bereits das Gewerbe der Stadt St. Galleu in Würde und Ansehengestanden sei, haben einige in der Nachbarschaft, namentlich die zu Wyl und Bischofzell, auch zu bleichenund den Leiuwandhandel zu betreiben angefangen. Diese haben dann gebeten, daß man ihnen unter demZeichen und der geschwornen Schau der Stadt freieu Verkauf an die Kaufleute von St. Gallen gestatte.Nicht aus Pflicht, sondern aus Nachbarschaft, Liebe und Freundschaft habe man das gewährt, was die Be-treffenden mit großem Dank angenommen haben. Einige Zeit hernach haben auch die von Appenzell durchihre Nathsboteu freundlich bitten lassen, daß man die Leinwand, die sie den St. Gallern verkaufen, an dieSchau und das Zeichen von St. Gallen kommen lassen wolle, was man, wieder nicht aus Pflicht, sondernebenfalls aus nachbarlicher Freundschaft bewilligt habe und von ihnen sehr verdankt worden sei. Bezüglichihres fernern Verlangens gebe man ihnen nun den Bescheid, daß man sie in Betreff des Leinmandgewerbesund der Schau durchaus bei dem verbleiben lasse, wie man andere Nachbarn in der umliegenden Landschaftder Eidgenossenschaft halte; da sie früher mit dem, was man ihnen nachbarlich zugestanden, zufrieden gewesen