November 1541.
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5l/2 Maß. 3. Da die Herren in dem oberwähnten Schreiben dem Landvogt und dem Landschreiber Befehlund Gewalt gegeben, dem Bogt Zumbniimen eine anständige „Verehrung" aus dem Gotteshaus zuverordnen, seiner als treu befundenen Rechnung entsprechend, namentlich auch mit Rücksicht darauf, daß erlange Zeit sein eigenes Geld ohne Zins dem Gotteshaus vorgestreckt, bis er Wein und Korn zu hohem Preishat verkaufen und damit alle laufenden Schulden tilgen können, daß er das' Gotteshaus auch in seinembaulichen Zustand verbessert und bisher unbekannte Restanzeu erreicht hat, so sind ihm 50 Gulden ausgerichtetworden, die in der nächsten Rechnung erscheinen sollen, in welcher der neue Vogt Alles in Steiner Maßaugeben soll. 4. Die fünf Conventfrauen haben um die Gunst gebeten, daß ihre Geschwister oder anderenähere Verwandte sie beerben mögen, und daß jede Pfründe noch um ein Malter Haber jährlich erhöhtwerde; das erster« Gesuch bringt man heim, dem zweiten wird entsprochen, indem das zugegebene SteinerMaß klein ist, doch nur auf Genehmigung der Herreu hin.
Der Abschied ist in der Freiburger Sammlung verlegt zu den badischen Abschieden von 1492—1531und befindet sich nahe hinter dem Abschied von Freitag nach Maria Magdalena (23. Juli) 1529.
40.
Wrunnen. 1541, 17. November (Donstag nach Othmari.)
Staatsarchiv Lucern : Allg. Absch. 2, k. 570. Kantonsarchjv Zug: Abschiede Bd. 2.
Tag der V Orte.
Auf dem letzten Tage zu Brunnen hat man dem päpstlichen Gesandten eine Antwort gegeben, mitder er sich wohl hätte begnügen dürfen. Da nun aber verlautet, daß dieser Bote Anderes unternehmenwolle, als das Geleit ihm gestattet, so wird einstimmig beschlossen, gänzlich bei jener Antwort zu bleiben,Mit dem lauteren Anhang, daß man ihm, wenn er Umtriebe inachte, welche den bestehenden Bündnissen undBriefen zuwider wären, das Geleit aufkünden werde. Dieser Beschluß soll „beiden Herren" schriftlich an-gezeigt werden. I». In Betreff der auf Lichtmeß verfallenden Pensionen hat mau „dem Herrn" (Boisrigault?)geschrieben, er möge dafür sorgen, daß das Geld zu rechter Zeit erlegt werde, damit die Boten nicht in großenKosten darauf warten müssen; man wolle dieses jetzt anzeigen, damit er keinen Grund (oder Vorwand?)habe, sich zu beklagen, daß man ihn nicht bei Zeiten um Bezahlung ersuche; und weil die Pest überallregiere, so sei zu besorgen, daß man die Boten nicht (nach Lyon) senden könne; daher solle das Geld nachSolothur» gefertigt und dort bezahlt werden. Dies wird dem Boten von Lucern, der nicht dazu stimmt,in den Abschied gegeben, in der Hoffnung, daß seine Herren sich nicht söndern werden.
41.
Zürich. 1541, circa 17. Novcmber.
Wir können nur folgende Erkanntniß mittheilen:
1541, 17. November. Der kleine Rath zu St. Gallen. Da sich zu Zürich ein Auflauf ereignet hat,weil die von Zürich in ihrem „sterbend an kilchledi (?) zun Predigern verordnet haben", was Einigen