December 1541.
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seien, so sollen sie sich auch jetzt noch damit begnügen. Im wettern sei man ihnen stets Liebe und Dienstzu beweisen bereit.
Die Einleitung der Antwort des kleinen und großen Ruthes der Stadt St. Gallen auf das Anbringender Appenzeller auf dein Tag zu Napperswpl vom 16. Januar 15-12 gibt den Vortrag der Boten vonAppenzell bei der im Text gegebenen Verhandlung dahin an: Die genannten Gesandten hätten vor deinRath der Stadt St. Gallen das Verlangen gestellt, man möchte den Kaufleuten zn St. Gallen erlauben,die Appenzeller Leinwand, wie dieselbe zu Appenzell „geschanet und gezeichnet" wird, zu kaufe» und zu„stieren", wie sie dieses mit der St. Galler Leinwand zu thun pflegen, u. s. w.
44.
Ziern. 1541, 12. December.
Staatsarchiv Bern: NathSbuch Nr. 273, S. 217.
Vor dem Rath zu Bern schildert im Namen und in Anwesenheit des Calvin Herr Cuntz die Mängelder Kirche zu Genf; zwar sei das Chorgericht und die Kirchenzucht einiger Maßen in Gang gebracht, aberwenn mit der Predigt nicht tapfer fortgefahren werde, so zerfalle Alles, und in der Predigt könne nichtGenügendes geleistet werden, wenn dem Calvin nicht Viret beigegeben werde, was er daher verlange. Gesandtevon Genf unterstützen dieses Begehren mit Darlegung weiterer Gründe. Der Rath antwortet, man habevor Kurzem den Viret denen von Lausanne auf ihr Verlangen wieder überlassen; man wisse nun nicht, obsie ihn wieder abtreten wollen, wolle ihnen aber schreiben, und wenn sie dessen zufrieden sind, wolle man ihnnoch auf ein halbes Jahr denen von Genf überlassen.
45.
Zürich (?). 1541, 19. December (Montag vor St. Thomas).
AlteidgenössischeS Archiv Aarau: Pcrgamcnturlundc,
Diethelm Nöist, Bürgermeister zn Zürich, Hans Blaß, Bartholomä Köchli, Hans Kolb, alle des Rathszu Zürich, im Namen dieser Stadt einerseits; sodann Heinrich Fleckenstein, Schultheiß zu Lncern, Jacob ander Nüti, des Raths zn Schwyz, und Jacob a Pro, des Raths zu Uri, im Namen der sechs nebst Zürichin der Grafschaft Baden regiereirden Orte anderseits, und Johann Escher, Seckelmeister und des Raths zuZürich, als Vogt von Gerold Meyers von Knonau sel. Kindern, Gerichtsherren voir Wyningen undEngstringen, dritterseits Urkunden: 1. An der Landmarch zwischen dem Gebiet derer von Zürich unter Hönggund der Grafschaft Baden ist vor Zeiten durch Heinrich Nöist, Bürgermeister zu Zürich, Hans Grebel, desRaths daselbst, Rudolf Schiffmann, des Raths zu Lucern, und Hans Heinzle, alt-Landammann von Obwalden,als Verordnete der beiden erstgenannten Theile, ein Marchstein gesetzt worden, der aber im letzten Jahreverloren gegangen ist. Die von Zürich glauben nun an der Hand des Marchbriefs, der Öffnungen derGerichtsherren und des Schaffners von Fahr, und gemäß aufgenommenen Kundschaftsverhören die (näherbeschriebene) Stelle, wo der Marchstein gestanden sei, zeigen zn können und verlangen, daß der neue March-