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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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76
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October 1541.

In Betracht alles dessen haben die Gesandten von Bern dahin vermittelt, das; Farcl noch zwei Monate,die von. Sonntag (13. Nov.) über drei Wochen zu Ende gehen, in Neuenbürg verble.ben und dann m.teinem freundliche» Abschied sich entfernen solle. Dan.it seien beide Parte.cn emverstanden. außer Farel. derwie er sich ausdrücke, um kein Sterben hinwegziehen und selbst den. Satan ...cht we.chcn wolle, es kostegleichwohl Blut oder Leute. Man könne ermessen, was hieraus entstehen mochte und bckte d.e von Baselden Farel von seineu. Vorhaben abzumahnen und dessen Antwort, d.e v.elle.cht d.e von Bern ...cht erlangen, " , . . ^ , St. A. Bern. Deutsch MiWcnbuch V, S. S4.

möchten, diesen zu berichten.

35.

Zug. 1541, 3. October (Montag nach St. Michael).

Staatsarchiv «uccru : Allg. Absch. V.2, k. ö°s. LandcSarchiv Sc»'»»; : Abschiede.

Tag der V Orte. , , ^ ^

Ammann Stockcr von Zug bringt eine Missive des Decans von Kreuzl.ngen sa.mnt e.nem W.andat desrömischen Königs an den Abt, zur Führung des Krieges gegen d.e Türken beizusteuern. Es wird dem Dccanvorläufig geantwortet, er solle bis auf weitern Bescheid von der nächsten Tagsatzung nichts hinausgeben.

Der Landvogt zu Baden, Jacob a Pro von Uri, zeigt an, er habe als ein Amtmann der LandschaftNutzen und Gerechtigkeiten nachgefragt, und gefunden, daß em.ge Nntcrthancn Zinse schuldig se.en, derenNnterpfande in den Urbaren nicht eingetragen seien; da der Landschreiber etwas davon wissen könnte, sodünke .hn nöthig, der Sache gründlich nachzuforschen und Alles aufzuzeichnen, um bei Gelegenheit ein Urbarzu verfertigen. Ferner besitzen die VIII Orte einige Lehen in der Grafschaft, die ... keinem Urbar verzeichnetseien- wohl haben einige Bauern Lehenbriefe, die Herren aber keine Gewahrsamen; daraus könnte in derFolge leicht ein großer Abgang entstehen. Nu. dies zu verhüten, soll der Landvogt einen Ruf erlassen, daßbei Strafe jedermann seine Lehen in Monatsfrist zu erneuern und anzugeben habe; dann soll Alles copirtund verzeichnet werden. Unterdessen soll der Vogt auch den übrigen Orten Nachricht geben, dan.it man zurathschlagen wisse, wie ...an sich versehen wolle, mit Briefen oder mit Urbaren, v. Der Landvogt vonBaden klagt gegen die von Kaiserstuhl, daß sie sich mit ihrem Leutpriester unordentlich halten und ihremVersprechen, bei dem alten Glauben zu bleiben, schlecht nachkommen. Es wird ihnen hierauf geschrieben,sie sollen sich gehorsam erzeigen und thun, was sie versprochen haben und auf den nächsten Tag ihre Antwortschicken. Derselbe Landvogt zeigt an, daß die Priester in der Grafschaft in großer Zahl wegsterben unddie Ueberlcbenden den Erbfall abzukaufen wünschen oder wegzuziehen drohen; da der Bischof von Constanz inKaiserstuhl, Zurzach, Klingnau und an anderen Orten einige Nechtsamen habe, so rufen sie den Landvogtun. Hülfe an. Es wird nun den. Statthalter des Bischofs geschrieben, er möge die Priester freien, damitsie in dieser schweren Zeit bei den Unseren bleiben; sonst würde man genöthigt, selbst ihnen zu helfen ; demLandvogt wird aufgetragen, einstweilen jedem Priester, der die Freiheit von ihm begehrt, zu willfahren, damit mandie Priester behalte, v. Der Commenthur von Hitzkirch läßt vortragen, es sei früher Verdacht und Besorgnis;geäußert worden, daß er übel haushalte; deßhalb haben die Landvögte zu Baden und „im Aargau' denAustrag erhalten, das Haus zu besichtigen; jener sei nicht erschienen, aber der letztere werde Bericht erstatten,es sei übrigens zu bedenken, daß er das Haus leer angetreten und den Erben de.v Hans Feer scl. die Summevon 5W Gulden auf einmal habe auszahlen, auch andere Schulden abtragen müssen; das Haus habe wenig