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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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75
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October 1541. 75

Zu vv. Die in der Note zu II des Abschieds vom 27. Juni 1541 angeführte uud benutzte Quelleaus Actenband 64 des Staatsarchiv Luceru fährt unmittelbar nach der in der angeführten Note ausgezogene»Stelle fort wie folgt: Nachdem die Gerichtsherrcn das Erbrecht, „wie das zu Bremgartcu von unfern Herrnufgericht worden", verstanden und gefunden haben, daß es in vielen Artikeln den geistlichen und weltlichenGerichtsherrcn und gemeiner Landschaft nachtheilig sei und den nieder» Gerichten zum Abbruch gereiche, seiendie meisten der genannten Gerichtsherrcn zu Weinfelden, als die Landsgcmeinde daselbst gehalten wurde, bei-sammen gewesen uud haben den Verordneten befohlen, wider das zu „Bremgartcu" aufgerichtete Erbrecht zuhandeln, was geschehen sei und zu Acnderungen geführt habe, die allen Gerichtsherrcn dienlich seien. — Manvergleiche den Abschied vom 19. Juni 1542 Art. I und die dortige Note zu und t.

34.

Weuenöurg. 1541, 2. October ff.

Gesandte: Bern. Johann Jacob von Wattemvyl; Michael Augsburger, Seckelmeister.

Wir sind auf die Wiedergabe folgender Acten angewiesen:

1) 1541, 21. September. Neuenbürg. Der Statthalter und die vier Ministralen an Bern. Den Brief(vom 14. September, f. Abschied vom 11. September), den die von Bern auf den Bericht ihrer Gesandten,die wegen des Streites zwischen Farel und dessen Gegnern da waren, an Neuenburg gerichtet, habe manerhalten. Man verdanke die Mühe, der sich die von Bern für Beilegung der Angelegenheit unterziehen, undersuche sie, auf dem nächsten Samstag (25. September) neuerdings Gesandte anhcrzusendcn und diesen solche

Aufträge zu geben, die ihnen für Beschwichtigung der Angelegenheit geeignet scheinen.

St. A. Bern: Nirchl. Angelegenheiten tSto—öa. (Französisch.)

2) 1541, 28. September. Bern an Wattcnwpl. Farel und dessen Gegenpartei haben den Vorschlagderer von Bern abgelehnt, und es verlange der Statthalter zu Neuenburg, daß auf den in dem Anlaß bestimmtenTag eine Botschaft hingesendet werde. Wegen Abwesenheit der genannten Gesandten, die früher in derSache gehandelt haben, habe man Verschub bis Sonntag den 2. October begehrt. Es werde nun Wattemvpldahin abgeordnet, in Gemäßheit des ihm bekannten, an Farel und den Statthalter erlassenen Schreibens,nach Umständen auch sonst zu handeln, wie es für Frieden und Ruhe ersprießlich sein mag.

St. A. Venu Deutsch Missivcnbuch r, S. IS.

3) 1541, 7. November. Basel an Bern. Sie vernehmen wie letzter Tage zu Neuenburg wegen FarelUnruhe gewesen sei, so daß zu besorgen stehe, derselbe werde sich nach Verfluß der zwei Monate entfernenmüssen. Da nun Farel, wie man höre, nur wegen seiner Bestrafung der Laster angefeindet werde, so würdeseine Verabschiedung nicht nur tadelnswert!) für die von Neuenburg, sondern von Nachtheil für alle Ortesein, bei denen das Wort Gottes verkündet werde. Da nun die von Bern zu Neuenbürg viel Ansehen undEinfluß besitzen, so bitte man sie, eine Gesandtschaft dahin abgehen zu lassen, um den Handel zu stillen unddafür zu sorgen, daß Farel zu Neuenburg bleiben könne. St.«.Bern: KNchliche Angelegenheiten, wto-s».

4) 1541, 1t). November. Bern an Basel. 1. (Betreffend die Anstände zwischen Bern und Genf). 2. Antwortauf das Schreiben von Basel betreffend Neuenbürg. Es sei bekannt, daß die von Bern ihre Botschaft zumZwecke einer Vermittlung zum zweiten Mal nach Neuenburg gesendet haben. Diese habe die Sache so gefunden,daß wenn man nicht Blutvergießen befürchten wolle, Farel wider den Willen der Mehrheit des Raths undder Gemeinde, die ihn mit ordentlichem Mehr entsetzt habe, nicht zu Neuenburg erhalten werden könne.Farel's Gegenpartei sage, daß sie zur Schonung seiner Ehre eine Klage unterlassen habe; wenn die Sacheaber weiter geführt werde und Farel sich nicht selber schonen wolle, so sei sie bereit, seinen Unglimpf zueröffnen. Jede Partei habe ihren Anhang auf dem Lande, wodurch gefährlicher Aufruhr entstehen möchte.