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September 1541.
das Recht suchen, i». In dein Span zwischen Notweil und Schaffhausen eröffnet der Bote von Schaffhausen,wenn die von Rotweil seine Oberen bei den kaiserlichen und königlichen Privilegien nicht wollen bleiben lassen,so schlagen sie das Recht vor. Die Gesandte,? von Notweil entgegnen, sie lassen denen von Schasihausenihre Freiheiten gelten wie andern Fürsten, Grafen und Städten des Reichs, „remittiren und wissen" ihnenalle Sachen, die nicht Ehehaften des Hofgerichtes seien; das Hofgericht sei ein kaiserliches Gericht, dessen sichdie von Schaffhausen gegen andere Leute auch bedienen; in der Gewalt derer von Rotweil stehe es nicht,hierin etwas aufzugeben. Es wird nun den Parteien aufgetragen, unter sich selbst einen Vergleich zu ver-slichen; gegen Schaffhauseu wird bemerkt, es habe das Hofgericht schon lange gebraucht und ,verde es michfernerhin gegen Fremde brauchen müssen. Können sich die Parteien nicht vertragen, so soll auf nächsten?Tage jeder Bote Vollmacht haben, ihnen das Recht anzuweisen. «. Die Botschaft des Papstes sucht aber-mals um Geleit nach, weil die Eidgenossen, die nach Ron? kommen, daselbst auch keines Geleites bedürfen,sondern frei und sicher aus- und eingehen können. Der Vortrag wird in einer langen Schrift übergeben.Zürich, Bern, Basel, Solothurn und Schaffhausen erklären, daß sie zu dieser Zeit das Geleit nicht bewilligenwerden, weder auf ihren? Gebiete noch in den gemeinen Vogteien; Zürich und Beri? eröffnen noch besonders,die Hauptleute mögen sich hüten, Knechte anzuwerben. Dagegen wollen Lucer,?, Uri, Schwyz, Unterwalde,?,Zug und Freiburg das Geleit in ihre»? Gebiet und in den geineinen Vogteien gestatten. Glarus und Appenzellnehmen die Antworten der übrigen Orte in den Abschied, z». Es wird kein Tag angesetzt, sondern verab-redet, es möge jedes Ort nach Bedürfnis; einen ausschreiben. Begehrt die päpstliche Botschaft einen Tag,so ,nag sie es eine»? Orte anzeigen; jedoch in des Papstes Kosten. «K. Den? Cominenthur von Freiburgwird des Hauses Hitzkirch wegen die Autwort, man sei der Meinung, daß der Orden vor einigen Jahren aufdas Haus gänzlich verzichtet habe; dabei wolle man bleiben. Der Commenthur erwiedert, ein solcher Verzichtsei nie geschehen; der Orden habe den? von Mülinen zuerst die Coinmenthurei zu Mainau, später eine Ver-schreibung auf das Haus Hitzkirch für sein Leben lang gegeben, um ihn für geleistete Dienste zu belohnen;daß derselbe davon verwiesen worden, könne der Orden billigerweise nicht entgelte??, da doch der Landfriedesage, daß jedermann wieder zu dem Seinen kommen solle; wollte man ihm nicht gütlich entsprechen, so müßteder Orden das Recht anrufen, indem er seit Jahrhunderten in? Besitze des Hauses sei und darüber Briefe undSiegel bei Händen habe. Heimzubringen. ». Zürich und Schaffhausen sollen in der Umgegend von Steingute Kundschafter bestellen, um den Stoffel von Landenberg zu betreten, wenn er sich dort zeigte. 8. Wennder Vogt nach Hitzkirch kommt, soll er dieses den? Landvogt von Baden sogleich berichten, damit er zu ihn?komme lind sie von den? Commenthur Rechnung abnehmen, t. Die von Bremgarten haben an ihrem neuenGesellenha?ls Fenster und Wappen der Orte angebracht. Jedes kostet drei Kronen. Sie bitten, diese beförderlichzu bezahlen. Die von Bern, Basel und Schaffhausen sollen, jedes Ort, denen von Zürich 3 Gulden (zu16 Batzen) wegen der Kosten der zum König von Frankreich in Betreff der Banditen verordneten Botschaftzuschicken.
v. Die Gesandten der VIII alten Orte sind berichtet worden, daß Herr Ulrich Hagemmsser, Leutpriesterzu Baden, unehelicher Geburt sei. Die Obrigkeiten der VIII Orte bcglauben nun, daß wenn solche unehelichePriester in der Grafschaft Baden mit Tod abgehen, deren Verlassenschaft den genannten Orten als der rechtenObrigkeit zu erben zustehe. Da aber der genannte Ulrich Hageuimsser bei diesen gefährlichen Zeiten sich sehrverständig und zu großein Nutzen und Wohlfahrt der Seelen derer von Baden benommen, auch sonst sichehrlich, ehrbar, priesterlich und wohl gehalten hat, und damit er in geneigtem und gutein Willen verharre, so