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September 1541.
33.
Wremgarten. 1341, 12. September.
Staatsarchiv Lucer» : Allg. Absch. N. 2, k.KSs, Staatsarchiv Zürich! Abschiede Bd.it,k.20S. Staatsarchiv Bern! Allg.eidg.Abschicdc 33, k.tvo.
Landesarchiv Schwyzi Abschiede. KantonSarchiv Zug: Abschiede Bd. 2. KantonSarchiv Basel: Abschiede 1040-lStl.
KantonSarchiv Freibnrg: Badische Abschiede Bd. It. Kantonsarchiv Solothurn : Abschiede Bd. 2S.
KantonSarchiv Schaffhauscn: Abschiede. Landcsarchiv Appenzell: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Johannes Haab; Bernhard von Cham, Seckelmeister und des Raths. Bern. PeterJmhag, Venner und des Raths. Lucern. Heinrich Fleckenstein, alt-Schultheiß. Uri. Hans Brügger, alt-Landammann. Schwpz. Joseph Amberg, Landammann. Untermaldcn. Hans Amstein, Landammann.Zug. Kaspar Stocker, Ammann von der Stadt. Glarus. Hans Aebli, Landammann. Basel. Bat Summerer,des Raths. Freiburg. Martin Sesinger, des Raths. Solothllrn. Niklaus von Wenge, Schultheiß. Schaff-hausen. Hans Stierli, Zunftmeister und des Raths. Appenzell. Bastian Törig, des Raths. (E. A. A. k. 75.)
»». Der Landvogt zu Sargans hat geschrieben, es liege dort ein Gut, das Nied genannt, das demLandammann gehöre, der es immer um einen jährlichen Zins verliehen habe; nnn wolle jemand es als Erb-lehen übernehmen und biete dafür dem Landammann jährlich 5 Pfnnd, was es bisher gegolten habe, undden VII Orten 1 Pfund; er bitte um Weisung, ob er das Gilt so verleihen solle oder nicht. Heimzubringen.I». Die von Nagaz anerbieten für das „Bösel" (Weide), worin der Landvogt vier Ochsen halten darf, 100 Gl.zu geben; da man aus dem Erlös einige Weingülten ablösen könnte, die dann dem Vogt mehr ertragenwürden als das Weiderecht für die Ochsen, so soll man auf dem nächsten Tag darüber Antwort geben,v. Es wird angezeigt, daß der Abt von Pfäfers einige Güter verkauft und Zinse ablösen lassen, aber nichtsan Capital gelegt, daher eine große Baarschaft beisammen habe, während man erwarten muß, daß er baldin einer Ohnmacht sterbe. Da er eine Metze bei sich hat, und der Schreiber sich gar viel Gewalt anmaßtund mehr für seinen Vortheil sorgt als für des Klosters Nutzen, so ist zu befürchten, daß diese Baarschaftbei des Abtes Hinscheid veruntreut würde, weßhalb dem Landvogt befohlen wird, sich unverzüglich zum Abtzu verfügen und sich die Güter, Baarschaft und Anderes zeigen zu lassen; wenn aber der Abt inzwischenstürbe, so soll der Vogt die Baarschaft, Silbergeschirr, Urbare und Bücher zn seinen Händen nehmen, umSchaden zn verhüten, was er dem Convent anzeigen müßte. Heimzubringen, was zu thun wäre, wenn derAbt sich weigerte, Auskunft zu geben, und ob man den Schreiber, der ein. stolzer Gesell und gegen die Armenhart ist, entlassen wolle. «R. In Betreff des Spans um die beiden Dörfer Jsone und Medeglia wird beschlossen,weil der König von Frankreich vor vielen Jahren diese Dörfer an die Herrschaft Bellenz gegeben hat, dieselben beider Herrschaft Bellenz bleiben zu lassen. Weil aber der Weidgang bei St. Leonhard noch streitig ist, so hatman verordnet, es sollen Zürich und Lucern im Namen der neun Orte jedes einen Nathsboten, deßgleichenUri, Schwyz und Nidwaldm für sich zwei Boten schicken, welche ans St. Gallcntag (16. October) zn Vcllenzsein sollen; die sollen dann die Vögte und alte Leute von beiden Parteien verhören und Alles versuchen, umden Span in Güte beizulegen; könnten sie aber keinen Vergleich zu Stande bringen, so sollen sie rechtlichentscheiden, in welchem Gebiet der Weidgang gelegen sei, und von wem der Span gerechtfertigt werdensolle. Unterdessen sollen die Vögte den Parteien anzeigen, daß dies in ihren Kosten geschehen würde; wennsie aber sich selbst vertragen, so sollen sie es zeitig nach Zürich, Lncern, Uri und Schwyz melden, damit die-