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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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August 1541.

III Orte. K. Der Commissar sucht darum uach, daß mau deu Oberweibel in Betracht seiuer Frömmigkeitfortan im Dienst behalte. I». Nachdem mau deu gegen die Lauiser waltenden Austand betreffend St. Leonhardbesichtiget hatte, versprachen die von Velleuz, alle Gerechtigkeit schriftlich zu verzeichnen und Abschrift davonzu übcrschicken. i. Das Weib des Baschalous (Pazzaliuo?) von „Nanecic" klagt, wie ihr Alaun letztes Jahrerstochen worden sei, und fordert, daß mau des Todtschlägers Güter angreife und hieraus deu Kindern eineSchankuug thue. Die Boten beschließen, der Commissar soll trachten, während zwei Monaten die Parteienzu vereinigen. Gelingt das nicht, so sollen er und der Fiscal des Todtschlägers Güter zu Händen derIII Orte verkaufen. 1^. Der Fiscal giebt Rechnung: „fünf und vierzig Sonnen-Kronen". Ausgaben: derLohn des Fiscal 15 Kr.; Bernhard Ghiringhelli für Arbeit 3 Kr.; dem Commissar für Läuferkosteu undAnderes, als die von Notweil den Krieg hatten, 4 Kr.; den Weibeln zu Bellenz 1 Kr.; den Klosterfrauen zuSt. Berhardin 1 Kr.; dem Kloster St. Johann und St. Francisco 1 Kr. (das „ein" ist gestrichen und darübergesetzt „tritalbi"); den deutschen Herren zu Bellenz 3 Kr. (früher hieß es „ein" Kr.); dein Kloster Cugnascooder zum Zollhaus I Gulden an Gold. I. Der Zoll zu Bellenz ist dem Peter Martin Airiuglo (?) um700 Souneukronen in gleicher Weise wie letztes Jahr verliehen worden. ,»». Heimbringen, der alte Zollerverlange, weil die Pest den St. Bartholomäus-Markt verdorben habe, daß man ihm den Capitlen gemäß etwasan den („iren") Schaden geben wolle.

Da das Manuscript mit dem Ende eines Bogens schließt, so ist unklar, ob der Abschied hier wirklich zuEnde geht, oder ob die Fortsetzung desselben verloren gegangen ist.

Der Abschied ist ohne Tagcsdntnm; wir schließen auf das ungefähre wegen der gewöhnlichen Zeit derJahrrechnung.

31.

Arminen. 1541, 9. September.

LaiideSarchi» Schwyz: Abschiede.

Tag der III Orte.

t». Aus Furcht vor der Pest haben die zu Bellenz die Stadt beschlossen und wollen niemand Herberge,Speise und Getränk gewähren. Es soll nun dem Commissar geschrieben werden, daß er bei den Burgernverschaffe, daß sie Kaufleute und Kaufmannsgüter und andere Ehrenleute ein- und durchpasfiren lassen undihnen um das Geld Esseu, Trinken und Herberg gestatten. Andere argwöuige, kranke oder sonst fahrendeLeute, gegen deren Aufnahme sich die Bellenzer beschweren, mögen sie abweisen; doch sollen für solche zweioder drei Häuser vor der Stadt bestellt werden, daß daselbst jeder um sein Geld Nahrung und Unterkunfterhalte. ?». Auf erfolgten Anzug, wie biderbe Leute in Livinen gehalten worden seien verlangen die vollUri Auskunft, wer jemand Herberge, Essen und Trinken abgeschlagen habe und wer sich deßnahen beklage,v. Da bei den jetzigen Läufen der Pest wegen keine Nachbarschaft der andern mit Lebensmitteln behülflichsein will, so soll man bei den Eidgenossen auf einem Tag anziehen, Vorsorge zu treffen, daß in den Vogteienje eine Nachbarschaft der andern mit feilem Kauf beholfen und berathen sei. «1. Der Bote von Schwyzberichtet, als jüngst einige ihrer Gesandten zu Sargans gewesen seien und auch der Burgermeister von Churda war, habe dieser angezogen, daß mau wegen der Fürlcitc lind des Zolls zu Belleuz noch nie zum Rechtengestanden sei, obwohl die von Bünden ihre Zusätzer ernannt haben. Mau solle ihnen den Zoll erlassen oder