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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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August 1541.

die jeuer durch sei» Holzhaum verschuldet hat, rechtlich besagen uud fordern, t. Die Voten von Bernwissen, wie mau beiden Seckelmeisteru aufgetragen hat, mit denen von Murteu wegen des großen undunschicklichen Vorkaufs zu reden. Da <A.) Tschachti sich weigert, den Zins zu entrichten, so soll mansich bei Lando, dem Stadtschreiber von Murteu, und an Hand der Rödel erkundigen, wie es früher gepflogenworden sei und „ob es abzulösen hingegeben sye oder nit". v. Beider Städte Seckelmeister sollen die Brückezu Kerzcrs, in Betreff welcher schon letztes Jahr ein Anzug erfolgt ist, besichtigen und auf Gefallen ihrerHerren darüber begutachten. Wenn die Seckelmeister nach Murteu gehen, sollen sie denen von Murtcnanzeigen, daß sie ohne Bcizug des Amtmanns beider Städte keine neuen Satzungen errichten und bevordieselben ihre Bestätigung erhalten haben, sie nicht zur Ausführung bringen sollen, x Dem Hensli Spirituswerden 10 Pfund und einem Jüngling wird ein Nock geschenkt. Dem brandbeschädigten Johann Nulliartund Mithaftcn werden 10 Pfund, 1 Mütt Korn und ein Stück Freiburgcr Tuch, nämlich jedem „Gesind"soviel, verabreicht, n Dem „Passier" (pavour?), der den Schloßhof von Murteu und Anderes bepflastert(„besetzt") hat, wird ein Stück Tuch geschenkt. A». Der Schultheiß von Mutten soll von alt-SchultheißWattcnwpl den dem Schloß Murtcn von dem ehemaligen Gotteshause Münchenwpler wegen des Schirmszuständigen Zins, nämlich ein Pfund Pfeffer, fordern. Ii?». Dem Wcibcl Hans Schmidt wegen seiner Arbeitbeim Schloßbau 2 Kronen, e«. Beide Seckelmeister sollen sich erkundigen, warum sich die von Murtcn fürErlassnng der von Jost Molliant (Malliard?) verschuldeten Leistung verwendet haben. Die Tröstungen

sollen errichtet und für deren Bruch die Buße in Echallens und Orbe wie in Grandson bezogen werden.Dem Landvogt soll eine Abschrift der bezüglichen Ordnung zugestellt werden. Man soll die Wohlhabendendieser Herrschaften anhalten, sich mit Harnischen und andern Rüstungen zu versehen, damit bei einfallendenNöthen sich beide Städte ihrer behelfcn können, tt. Die Boten von Bern missen, was ihnen auf ihrAnbringen in Betreff Martin Sesinger's Nechtsforderung und wegen des Guardiaus zu Grandson geantwortetwurde. Ax. Rechnung des Christoph von Milium, Schultheiß zu Murteu. I»I». Rechnung des KonradTiibi, Landvogts zu Orbe und Echallens.

Im Freiburger Abschied steht, wohl wegen zufälliger Mangelhaftigkeit des Schriftstücks, von in nurder Anfang und fehlen dann n—x und «v—lik. Eine andere Hand bemerkte über dein Titel desFreiburger Abschied: „Dieser Adscheid findet sich im Lib. v, toi. 273."

Einige in den Abschiedtcxt nicht oder unvollständig aufgenommene Verhandlungsgcgenstände ergeben sich ausfolgender Missive:

1541, 13. August. Bern an Frciburg. Aus dem Bericht der Gesandten ab der Jahrrechnung entnehmeman: 1. daß die zu Mutten sich über die Weinvorkäufcr beklagen. Wenn eS denen zu Freiburg gefalle, somöge nach Mutten geschrieben werden, daß die dortigen Bürger um ihr Geld zu dem feilen Wein denVortritt haben, und was hinfür die gemeine Polizei betreffend daselbst im Beisein des Schultheißen ge-mehret wird, daß dein „das minder" gehorsam sei bei Strafe von 10 Pfund. 2. Brücke zu Kerzers. 3. Umden untern Zoller an der Ryff dem obcrn in Betreff des Lohnes gleich zu stellen, glaube man, daß demobern 6 Pfund entzogen und so viel dem untern zugelegt werden könnte. 4. Den Guardian, den die vonFrciburg ohne Wissen derer zu Bern nach Grandson gesetzt haben, wolle man bleiben lassen, sofern dieFahrhabe und Kirchenzierden des Klosters inventirt und denen von Bern auch ein Rodel zugestellt werde.

St. A. Bern: Deutsch Misswenbuch X, S. 79».

Die Namen der Gesandten von Bern aus dortigem Jnstructionsbuch tt. k. 481. Nach dem FreiburgcrRathsbuch Nr. 59 dauert der Tag vom 8.—10. August.