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August 1541.
Städte auf die Säge zu legeu. I»Ii. Der Vogt von Grasburg, Cristcu Mischler, weigert sich, von einemStück, die Allmend genannt, welches er zu seinem Gut besitzt, den Lämmer- oder Jungenzehntcn zu entrichten,weil solches bei Menschengedenken nie geschehen sei. Wenn man hierüber nichts Weiteres findet, ist Mischlerdes fraglichen Zehntens enthoben. Ii. Schon wiederholt wurde berathen, ob man nicht mit Rücksicht aufdie üble Beschaffenheit des Schlosses Grasburg mit demselben keine Kosten haben und dem Amtmann imDorfe Schwarzenburg ein Halls bancn oder kaufen wolle. Die von Bern beantragen, die Behausung desHerrn Hertenstein, obwohl solche verkauft worden, zu beider Städte Händen zu ziehen und für den Amtmannals Wohnung zn widmen, damit dieser dem Gericht, der Kirche und andern Amtsgeschästen näher sei.kk. Der Vogt soll des alten Landschreibers Metze, die begnadigt worden ist, wegen des unehrbaren Nach-ziehens des erstem wieder mit dem Eid aus der Herrschaft verweisen. II. Die Frau, welche frühzeitiggeboren und das Kind, nicht ahne Argwohn, in einer Kammer begraben hat, soll der Vogt (von Grasburg)gesangcn nehmen und vorläufig ohne Marter verhöreil und dann Bericht erstatten, in,»». Derselbe soll denKnaben, welchen beide Städte erzogeil haben, zu einem Handwerk verdingen, oder wenn er dafür nichttanglich oder nicht willig wäre, ihn anweisen, einem Meister zu dienen. «». Dem Hans Schuhmacher unddem alten Inner soll der Vogt abtheilungsweise bis auf 2 Mütt Mischclkorn und 2 Gulden zum Almosengeben, «a. Der Amtmann von Grasburg soll im Schiedwald nur 12 Ninderweid bcnützen, indem dieübrigen 8 Haupt von den dein Amtmann vorbehalten gewesenen 20 Haupt von den Städten der Ge-meinde überlassen worden sind. i»p. Dem alten Weibel für verdiente Jahreskleidung 1 Krone. DerSpall der beiden Prädicauten wegen des Neubruchzehntens wird dahin beschwichtigt, daß die ersten dreiJahre der Zehnten denijenigen Prädicauten, in dessen Kirchspiel er liegt, zukommen und nachher zum großeilZehnten geschlagen werden soll. » ». Dem Bertschill Wpembach wird von den 16 Mütt Zehntrestanz zu Steindie Hälfte erlassen. Rechnung von Sebald von Perroman, Vogt von Grandson. Sie wird genehmigt -doch wird gerügt, daß er Almosen von drei Alütt Korn verrechnete. It. Rechnung von Christoph Quintin,Vogt von Grasburg. Der Vogt verrechnet 5 Pfund für 5 Ziger, was sein Vorfahre, Herr Hertenstein, nichtgethau hat. Diese 5 Pfund werden abgezogen, und soll mau nachschlagen, ob diese Ziger früher der Herrschaftverrechnet worden oder den Amtsleuten geblieben seien, und dann nach dem Ergebniß verfahren.
Die Gcsalldtelmamcil aus dem Frciburgcr Nnthsbuch No. 58, d. d. 28. Juli. Die Frciburgcr Instructionbezeichnet als Gesandte: Hans Reif und Peter Fruyo, des Raths und Scckelineister. Jnstructionsbuch Nr. 4, k. 107.
Zu luiu. Der Freiburger Rathschreiber bemerkt in Margine: „Funden Kind".
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Areivurg. 1541, 8. August.
Staatsarchiv Bern: Freiburger Abschiede k, o?. KaiitonSarchiv Frciburg: Muriner Abschiede il, f. 17S. JnstrctionZbuch Nr. 4 k los
Jahrrechnuug der Städte Bern und Frei bürg betreffend die Herrschaften Mutten und Orbe.Gesandte: Bern. Sulpitius Haller, Seckelmeister; Jacob Tribolet, Venner, beide des Raths.»». Johann Goudard bringt vor, die allen Herreil von Echallcns haben seinen Vordem das Rechtgegebeil, für ihren Gebrauch gegen Verabfindung mit den Admodiatoren einen Backofen zu erstellen. Diesersei indessen nie errichtet worden („ohne ufrichtung angestanden"). Da ihm aber unbequem sei, die Verbind-