August 1541.
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den Inhalt jener Schrift erfahren und darüber berichten. «K Etienne Prestre beschwert sich gegen das zuFreiburg wider ihn ergangene Nrtheil und meint, weil er die gegen die Obern beider Städte und das Gerichtvon Avonand ausgesprochene Schmähung schon einmal zurückgezogen habe, sollte dieses nicht zum zweitenMale geschehen müssen. Da er aber öffentlich geredet hat, der Teufel solle das Gericht und die, welche esunterstützen, nehmen, so soll er dem Urtheil von Freibnrg öffentlich stattthun, laut demselben der Gegenparteidie Kosten ersetzen und seine „Winkclenlschlachnuß" wird für ungenügend erachtet, i. Dem Müller ClaudeVirard wird nicht bewilligt, in Fiez eine Papiermühle zu errichten. 8. Dein Jacques Cornuz und Mithaftenwird die Hälfte des Rests vom Zehnten zu Bonvillars nachgelassen und ebenso dem Jacques Dagon halberZehntrest von Onnens. t. Die von Bonvillars sollen die durch unziemliches Fälleil und Verkaufen vonHolz verschuldeten Bußen ausrichten und künftig nur für ihren Bedarf Holz beziehen und den Wald nichtverwüsten. Der Streit zwischen denen von Mollondin („Molendens") und Dvonaud wegen einer „Studern"oder Gcstrüppholz soll beförderlich durch beider Städte Botschaften erörtert und inzwischen die von Ivonanddes Besitzes nicht entäußert werden, v. Dein Jacques Fanro (Favre?) gibt man für seinen Bau halbes Dach.H». Johannes von Corcclettes („de Cosselettes") Bruders Söhnen, die den Sohn des Schcrers von Grandsongetödtet haben, wird das Land wieder geöffnet; sie sollen aber, bevor sie hineinkommen, 30 Pfund bezahlen,x. Dem Sollet Janin werden am Zins für die Fischenz, weil im letzten Sommer Mangel an Wasser war,30 Florin (?) nachgelassen. Der Vogt von Grandson zeigt an, daß Johann Quisard („Quicquard")gegenüber dem Schloß und dem gemeinen Platz überzäunt habe. Man soll sich bei den Alten über diefrühere Zaunstatt erkundigen und dann je nach Ergebniß handeln. « Die von Villanchet für eine Stallungbegehrte Hofstatt wird ihm verweigert. Dem Commissar Guillanme Gallandat wird mit Zutrauen derdurch den Tod seines Vaters unvollendet gebliebene Auszug der Erkanntnisse der Pfarrei Ivonand zu Ende zuführen aufgetragen. l»I». Glado Joly, der gebanntes Holz gefällt hat, soll der Vogt von Grandson berechtigenund die erkannte Buße von ihm fordern, ve. Johann Michiell (Michiez?), der einen betrunkenen Gesellen auseigener Gewalt ins Halseisen gestellt hat, soll gefangen gelegt werden und 10 Pfund Buße geben. Dievon Freiburg beschweren sich: 1. wegen des zu Grandson eingeführten Ehegerichtes, das ihnen unleidlich sei;2. daß den Franciscanern zu Grandson einige Zinsen, die sie zu Iverdon haben, vom Vogt derer von Bernvorenthalten werden; 3. daß zu Provence Leute, die zum dritten Glied einander verwandt, ehelich getrautwerden; 4. fordern sie einige Urkunden, die auf ihre Herrschaften Nomont, Stäffis, Niaz und BossonensBezug haben. Die Boten wissen, welche Antwort ihnen diesfalls erthcilt wurde, vv. Etienne Prestre fälltvor den Boten auf die Knie und bittet um Gnade. Sie wird ihm zu Theil in der Meinung, daß dieObern der Städte hinreichend entschlagen werden sollen. Doch soll er beim Gericht von Avonand auch einenWiderruf thun, jedoch ohne Tortschen (brennende Lichter) und der Gegenpartei die Kosten vergüten. IV. DerVogt von Grasburg macht Eröffnungen betreffend einige Trostungsbrüche und es wird diesfalls Folgendesverfügt: 1. Dem Kaspar von Guggisberg wird die Hälfte seiner Buße von 20 Pfund nachgelassen; den Nestvon 10 Pfunden mag er im Gefängnis) abbüßen, zum Tag und Nacht je 1 Pfund; 2. dem Uli Hpbaldwird die Buße für den Trostungsbruch mit Worten nachgelassen, mit Ausnahme des dem Vogt gehörigenAntheils; 3. Peter Rächer, der über Tröstung (seinem Gegner) mit einem Beil nachgegangen ist, wird biszu 5 Pfund begnadigt; 4. des Tischmachers Josna Weib, die einen Fricdbruch mit der Hand begangen hat,wird die Buße ebenfalls bis an 5 Pfund geschenkt. AK. Herr Hertenstein und der jetzige Vogt zu Grasbnrgerhalten Vollmacht, dem Säger ans dem Schwarzwasser einen angemessenen Herrschaftszins zu Händen der