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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juli 1541.

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des Lohnes erlaubt haben, so ist die Meinung der Obern, daß dieses künstig nicht mehr geschehen unddie Ordonnanz, die sie bisher schlecht beobachtet haben, gehalten werden solle, andernfalls man Altes undNeues zusammennehmen und die Uebertreter als Leute, die Ehre und Eid nicht halten, behandeln werde; Alles^ut Inhalt des alten Vertrags. K. Die aus Bünden sollen von einer Ledi Waaren von Zürich nach Wallen-siadt zu führen 22 Batzen geben und wenn man „glychen" muß 24 Batzen. Doch sollen sie angefragtwerden, ob sie dieses so annehmen; wenn nicht, sollen sie einem oder allen drei Orten berichten, wodann inSache ein freundlicher Tag angesetzt werden soll.

25.

Bern. 1541, 27. Juli.

Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nv. L77, S. 1V5.

Vor dem Rathe zu Bern dankt eine Botschaft derer von Neuenburg, daß diesen von der Rede, welcheder Schreiber des Abts von St. Moritzen ausgestoßen hat, Anzeige gemacht worden ist; sie begehrt diesfallsNath, weil die Sache die von Neuenbürg schwer bedrücke. Der Rath entgegnet, er könne nicht rathcn;wenn man aber verlange, daß der Genannte, falls er auf dem Gebiet derer von Bern betroffen wird, auf^cht hin niedergeworfen werden soll, so wolle man diesfalls den Amtslcuteu Weisung geben.

26.

Lucern. 1541, 28. Juli (Doustag nach St. Jacobi).

Kaiitoiisarcvi» Arciburg: Abschiede Bd. Vb. KantonSarchiv Solothurn: Abschiede Bd. »Z.

Gesandte: Schwyz. (Gilg) Nychmut, Ammann. Freiburg. Martin Sesinger. (Andere unbekannt.)

Dieser Tag der VII Orte wurde hauptsächlich durch die auf dem letzten Tag zu Baden vorgebrachten^ogen des Abts von St. Gallen und derer von Schwyz über den Ungehorsam derer aus der GrafschaftPoggenburg, die abschriftlich jedem Boten zugestellt worden sind, veranlaßt. Nun legt Ammann Rychmuthouüge Artikel vor, welche die von Schwyz denen von Toggenburg gestellt haben. Darauf wird nach EröffnungInstructionen vereinbart, die von Schwyz sollen erwarten, was die aus der Grafschaft auf die gestelltenArtikel antworten; nehmen sie letztere an, so ist die Sache in Ordnung; wenn nicht, so sollen die von Schwyz,^ine inzwischen etwas Unfreundliches vorzunehmen, die übrigen Orte wieder berichte». ?». Der Anzug, dieVlinde zu erneuern und zu beschwören, wird heimgebracht. « . Da der König von Frankreich auf die anläßlich^ Fehde zwischen denen von Notweil und dein Landenberger an ihn ergangene Mahnung „schlcchtlich" geant-wortet hat und man nicht weiß, wessen man sich seiner ferner zu versehen hätte, so soll man dieses heimbringen,um auf dem nächsten Tag hierüber mit Vollmacht verhandeln zu können.

Im Solothumcr Abschied fehlt «.

Der Name des Freiburgcr Gesandten aus dortigem Jnstructionsbuch Nr. 4, k. 98.

Zu ». Dem Abschied beigefügt sind die Artikel, welche die von Schwyz den Toggenburgern „für einAntwort geben". Es sind die im Abschied vom 23. Juli 1541 enthaltenen, nur fehlt in Ziffer 4 die Bußevon 10 Psimd.