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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juli 1541.

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stünden, sondern sich ihrer alten Gerechtigkeiten, Brief und Siegel bedienen wollten, sollen sie doch nichtsEigenmächtiges und Unfreundliches vornehmen, sondern sich eines billigen Rechtens begnügen. 23. Solltewegen dieser Vermittlung oder sonst (vor Ablauf des Burgrechts) zwischen den beiden Städten ein Miß-verständlich entstehen, so sollen sie doch keine Feindseligkeiten begehen, sondern sich des Rechten gemäß demBurgrecht bedienen. Nur in Betreff der Banditen bleibt es bei dein vorstehenden Artikel. 24. Die Unter-thädiger bitten die Gesandten, diese Nüttel an ihre Obern zu bringen und daran zu sein, daß dieselben zurBeförderung der Ruhe und Einigkeit angenommen werden. 25. Alle während diesem Handel ergangenenReden, die als Schmähungen aufgenommen werden möchten, sollen todt und ab sein. Es siegeln die Schied-boten mit Ausnahme von Jacob Melier.

Die fünf Siegel sind dein benutzten Abschied beigcdrückt. Den Abschied unterschreibt: Johann Uebeli,Rathschreiber zu Basel. Der Titel setzt das Anfangsdatum auf den 18. Juli; das Schlußdatum ist ausdem Ende des Abschieds entnommen. — Der Abschied wurde erst längere Zeit nach der Verhandlung gefertigtund dann rückvatirt. Noch am 6. October 1541 entschuldigt sich Basel bei Bern und Genf, einige derSchiedbotcn seien gestorben, andere noch krank, dcßhalb habe der Abschied auf die verheißene Zeit nicht gefertigtwerden können; überhin seien die Widersprüche der Parteien der Art, daß wohl am besten die Sache denVerordneten von Basel oder diesen und dem Rathe oder andern Ehrenleuten zu einem endlichen Aussprucheübergeben werde. Am 23. November meldet Basel an Bern, weil es beide Parteien so haben wollen, sowolle mau den noch lebenden Verordneten befehlen, den in Genf erfolgten Abschied zu verfassen und denParteien, doch in unverbindlicher Weise, zuzustellen. Kantonsarchiv Basel: Missivcnbuch 1540—42, k. 143,149. Unterm 15. Mai 1542 erklärt Genf durch eine Botschaft an Basel die Annahme des Abschieds; Berndagegen lehnte denselben vermittelst Missive an Basel vom 9. Juni 1542 ab. Kantonsarchiv Basel: Acten-band 1Z. 14, Bern 12.

Das Kantonsarchiv Basel: Actenband U. 14, Bern 12 enthält nebst dem Abschied die Detailverhandlungüber den ersten Vermittlungsvorschlag im Abschied vom 9. bis 23. Mai 1541 betreffend Theilung der Herr-schaften St. Victor und Chapitre zwischen Bern und Genf. Die Parteien sind mit dem ursprünglichen Vor-schlage nicht einverstanden und es stellen die Vermittler, von jenem Vorschlage abgehend, neue Antrüge behufsgenauerer Feststellung der jeder Partei auf Grundlage des jetzigen Verhältnisses zukommenden Rechte. Darüberdauern die Verhandlungen fort. Das benannte Schriftstück bricht mit dem 27. Juli ab, an welchem Tagedie Gesandten von Genf erklären, eine Antwort der Abgeordneten von Bern an ihren großen Rath zubringen. — Sowohl dieses Schriftstück als der beiliegende Abschied ist von einer Menge schriftlicher Partei-eingaben u. s. w. begleitet.

23.

SchlvyZ. 1541, 23. Juli (Samstag nach St. Maria Magdalena).

Staatsarchiv Luccru- Actenband Nr. si St. Galle», x. 4St. Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg.

Vor dem Landrathe zu Schmilz erscheinen als Abgeordnete der Grafschaft Toggenburg Schultheiß JoachimZürcher, Pannermeister, und Ammann Zweck, um sich gegen die Klagen des Abts von St. Gallen, die seitLangem obgewaltet haben und bezüglich welcher der Abt die von Schwyz als seine und seines GotteshausesSchirmherren um Hülfe und Rath angerufen hat, zu verantworten. Da man dem Abt in Kraft des Burg-und Landrechts und des besondern Laudrechts, welches der Abt „mit" der Grafschaft Toggenburg mit denen

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