Juni 1541. 51
dm armen, betrübten Gläubigen geholfen werde. (Nachricht über das auf dem Reichstag zu Rcgcnsburgangeordnete Religionsgespräch u. f. w.)
Der beigelegte Beschluß von, 5. Mai (sie) geht dahin: In Betreff der bedrängten Gläubigen in Frankreichfei der Rath ganz geneigt, mit und neben den Städten Zürich, Bern, Schaffhauscn, St. Gallen, Mülhausen,Straßburg und Constanz und andern religionsvcrivandtcn Fürsten, Herren und Städten dem König zu schreibenoder das Zweckmäßige durch eine gemeine Botschaft anzuzeigen. Zu diesem Ende sollte man sich au die vonStraßburg wenden, damit diese über die Angelegenheit ihren Boten nach Rcgcnsburg schreiben und dieseangehen, mit andern religionsvcrwandten Fürsten, Herren und Städten zu reden und im Namen aller mitdes Königs Botschaft zu verhandeln oder eine gemeinsame Schrift an den König zu senden.
St. A> Venn Actmbuch Frankreich aino Nato bis ,5Sa.
Das „heute" in der Zuschrift vom 6. Mai ist wohl irrig; der Beschluß geht auf „Donerstag den 5.und die Zuschrift auf „Freitag" den 6. Mai.
2) 1541, 25. Juni. Zürich. Bürgermeister und Näthe von Zürich, Bern, Basel, Schaffhauscn, St. Gallenund Mülhausen an den König von Frankreich. Man vernehme die Drangsalen, welchen die Anhänger desEvangeliums zu Grcnoble und in andern Städten seines Reiches ausgesetzt werden, wo sie theils in den Kerkernschmachten, theils in der Verbannung kläglich ihr Leben fristen, was die Schreibenden mit christlichein Mit-leiden erfülle. So gut es Aufgabe großer Fürsten sei, die christliche Religion mit aller Kraft zu schützen,so wenig werde dem König verborgen liege», daß dieselbe mit vielen und verschiedenen Jrrthümcru belastetund nicht immer im richtigen evangelischen Sinne verstanden und den Anhängern der wahren christlichen Lehreoftmals von Ucbelgesinnten der Vorwurf des Ungehorsams gemacht worden sei. Dieser Fehler sei aber vonden wahren Christen Weit entfernt, da die evangelische Lehre nur Liebe lehre. Ucbcrhin aber kenne man ausvielen Vorgängen das wohlwollende Gcmüth des Königs und hoffe daher auf geneigtes Gehör. Man bitteihn daher um der Liebe Christi willen, die gegen seine Unterthancn gefaßte Abneigung zu entfernen, ihnensoine königliche Gnade angcdcihcn zu lassen, die Gefangenen zu befreien und die Verbannten zurückzurufen">>d durch königliches Mandat zu verfügen, daß niemand gegen seine Ucberzeugung von der in der heiligenSchrift enthaltenen Lehre gedrängt werde, da dieses härter als der Tod wäre. Wenn der König diese drin-gende Bitte erhöre, werde er das Wohlgefallen Gottes und aller Christen ernten und den Bittstellern dasgrößte Wohlgefallen erweisen. Vorkommenden Falls sei man ihn, und seinem Reiche zu allen möglichen Gegen-diensten bereit. Es siegelt Zürich. St. A. Zürich: Missioenbuch 1S41-4S. r. (Lateinisch.)
3) 1541, 31. Juli. Moulins. Der König von Frankreich an Zürich, Bern, Basel, Schaffhauscn, St. Gallenund Mülhausen. Mittelst Schreiben vom 29. (?) Juni hätten die genannten Orte sich dafür verwendet, daßdie wegen der Religion zu Grenoble und sonst allenthalben in Frankreich gefangen Liegenden befreit und denVerwiesenen oder sonst Ausgewanderten die Rückkehr gestattet werde. Es sei hierüber schon früher geant-wortet worden und man hätte erwartet, daß die Orte sich damit begnügt Hütten. Der König habe durchausuicht den Willen und die Meinung, die Ordnung und Form des Lebens, die Satzungen, Gebote und Ver-ordnungen jener („üwerer") Lande anzunehmen. „Also söltind ir üch nit fürschicsscn uns umb söllich Händelzcbitten; dann diewyl wir küng gesin und noch sind, habend wir gwüßt und wüsscnd noch vast Wol mithilf Gottes das regimcnt und Verwaltung unsers küugkrychs, landen und unterthancn ze verlachen." Wo ermrderwärtig dienen könne, sei er dessen bereit. Francois. Bochetel. n. A. A°s-i: ww-41. (C°p>-.)
Obwohl diese Acten des Tages zu Baden nicht erwähnen, so ist doch kaum zu zweifeln, daß das Schreibenvom 25. resp. 29. Juni endgültig bei Anlaß der Jahrrechnung bcrathen und genehmigt worden sei.