Juni 1541.
Würtemberg gegebenen Freiheiten aufgehoben worden. Vermöge der letztern sei das Fürstenthum Würtembergzum Herzogthum, des Reiches Eigenthum, erhöht worden, habe als solches seine eigenen Regalien undordentlichen Gerichtszwaug, dürfe solche schädliche Bräuche nicht dulden und dürfe des Reiches Privilegiennicht vernachlässigen. Solcher Art dürfe das Fürstenthum auch Aechter zu Recht enthalten, so, daß wenndieselben nicht landsfriedensbrüchiger Sachen wegen in die Acht gekommen sind, das kaiserliche Kammergericht,das höchste Gericht im Reiche, „darby zu pliben schuldig". 12. Da man also denen von Rotweil nichtsantaste, was zu ihrem Hofgericht gehöre, so sei unnöthig gewesen, den Grafen Johann von Sulz und dievon Zürich um Schirm anzurufen; besser wäre, die von Rotweil hätten einige Mißbräuche ihres Hofgerichtsabgestellt. II. Die Anstände wegen der freien Pirs und der arrestirten Zinse und Gülten des KlostersAlpersbach und anderer Klöster werden mit der Zeit schon ihren Austrag findeu. III. Anläßlich des Geschützeswird die im Abschied vom 19. October 1540 Ii gegebene Darstellung wiederholt. Der Herzog bitte nun,die von Rotweil zu weisen, ihm das betreffende Geschütz mit aller Zubehör, wie er ihnen das zu treuenHänden übergeben habe, sammt dem bezüglichen Briefe sofort zu überliefern, ansonst er auf andere Mitteldenken müßte. Würde das Geschütz aber verabfolgt, so sei der Herzog geneigt, im klebrigen die von denBoten der sechs Orte vorgeschlagenen Mittel anzunehmen.
Beim Zürcher, Zuger und BaSler Abschied mit dem Datum vom 2. Jauuar 1541, im St. A. Veru: Mg. eidg. Abschiede .1^ S. 253, uud beimSolothurner Abschied mit dem Datum Stuttgart 12. Jauuar 1541, erwähnt aber im Eingang eines Schreibens der Eidgenossen vom21. Januar „verschiner zyt" (!).
Als Gesandte des Herzogs werden genannt: Eberhard von Krapffen und Johann Königsbach, Licentiat.
Zu I. Von diesem Artikel hat der Freiburger Abschied als Anhang zu der für kli bemerkten Aus-fertigung oder aus Versehen dahin eingebunden (?): an Einnahmen von den hohen Gerichten im Thurgaufür jedes Ort 12 Gl. 11 Sehl. 11 Den.; vom Erbeinungsgeld von Burgund für jedes Ort 74 Kronen;Ausgaben wegen der wttrtembergischen Kosten 12 Kronen. Der Solothurner Abschied, der im klebrigendiesen Artikel wie der Freibur'ger hat, gibt den Anthcil der hohen Gerichte im Thurgau auf 16 Gl.11 Schl. 11 Den. an.
Zu it. Der Freiburgcr Abschied gibt das Datum des ergangenen Spruchs auf 1539.
Zu q, 8, I. 1. Der Vortrag von Boisrigault liegt bei dem Zürcher, Basler und Solothurner Abschiedund geht dahin: Er vernehme, daß der Papst durch eine beglaubigte Botschaft um Knechte werbe, indem ervorgebe, von den Türken bedroht zu sein ec. Es müsse den König befremden, daß Seine Heiligkeit einsolches Begehren an die Eidgenossen stelle, bevor er dies an ihn, als den rechten und vornehmsten Schirmcrder Kirche, gebracht habe; sei er doch allezeit zu deren Beschützung gerüstet, auch wider den Türken, als denErbfeind des wahren Glaubens. Es sei nun aber der Bericht der päpstlichen Botschaft nicht wahr; dennder Türke bedrohe gar nicht den Papst; er habe sogar ausdrücklich nach Venedig und anderswohin geschrieben,er begehre die Christenheit nicht zu beunruhigen, sondern nur seinen Lehenmann, den jungen König vonUngarn zu schirmen und das Königreich Tunis wieder zum Gehorsam zubringen; dazu seien seine Rüstungenzu Land und zu Wasser bestimmt. Die Eidgenossen können daraus Wohl ersehen, daß der Aufbruch, dender Papst betreibe, nicht gegen die Türken, sondern gegen christliche Fürsten gerichtet sei und zuletzt einenKrieg gegen den König herbeiführen möchte, also auch gegen eidgenössische Knechte dienen würde, die er nachder Vereinuug annehmen könnte. Dies könnte ohne Schaden und Abbruch an ihrem Lobe als treue Bundes-genossen nicht geschehen.
Ferner habe er wahrgenommen, daß der Papst anhalte, das Bündnis;, das sie mit Julius (II.) undLeo (X.) gemacht, erneuern zu lassen. Sie wissen aber wohl, was für Früchte ihren Vordern und ihnendaraus gefolgt und wie viel christliches Volk den Tod darum gelitten, wie große Uebel jene Kriege mit sichgebracht; sie mögen sich daher wohl besinnen, um sich nicht mehr in solche Gefahr zu begeben, da der Nnchthcilvor Augen sei. Wohl möchten einzelne Personen davon Nutzen ziehen, „solche teuflische Werke zu leiten"um einer Summe Kronen willen, die ihnen lieber wären, als die Wohlfahrt des Vaterlandes. Auch diesmögen die Eidgenossen reiflich erwägen, che sie etwas beschließen.