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Juni 1541.
sie au ihre Herreu zu bringen, die ihre Meinung beförderlich denen von Schwyz berichten werden. Inzwischenwerden die von Schwyz ersncht, nichts Weiteres vorzunehmen.
Et. A, Lucern: Acten Abt St. Wallen. — K. A. Freiburg: Abschiede, Band So nach dem Abschied vom SS. Juli 1541. — K.A. Solothnrn: AbschiedeBd. SZ. — Stistsarchiv St Gallen: Rubri! I.XXXV, Toggenburg im Allgemeinen, FaSc. so.
II. Verhandlung betreffend Erlaß eines gemeinen Erbrechtes für die Landgrafschast Thurgan; siehe Note.
Die Boten der VIII Orte erlassen ein Erbrecht für die Grafschaft Baden; siehe Note,i»». Verhandlungen betreffend Arreste auf Guthaben der Stift Petershausen; siehe Note.«»«. Verhandlungen der evangelischen Orte wegen der Reformirten in Frankreich; siehe Note.
Im Zürcher Abschied fehlt vv; im Bcrner I, v—x; im Schwyzer I, >v; im Zuger I; im BaslerI», v, v und alles klebrige; im Freiburgcr und Solothurncr I», v—; KI» und vv ans dem Zürcher;<I<I ans dem Schwyzer; vv und tl aus dein Berner; ans dem Solothurner; KI» auch im Berner,Schwyzer, Freiburger und Solothurner Abschied.
Zu »I. Das Schreiben des Kaisers datirt nach der Basler Copie: Rcgensburg den 25. März; es sollaber eine Antwort auf ein Schreiben der Eidgenossen ab dem Tag vom 28. März sein (!). Das Schreibendes Königs datirt: Wien den 27. April. aom-n im A.A. Basel: Abschied- i»4o-«i.
Zu v. Der Abschied gibt den Hauptinhalt der Antwort in directer Rede („Wir haben Din schribcn w.");fünf Zeilen, welche die Drohung gegen den Landvogt zu Baden berühren, sind durchgestrichen. Im FreiburgerAbschied fehlt das zuletzt bemerkte.
Zu gs. 1. Die von den Boten vorgeschlagenen Mittel sind folgende: 1. Weil Schultheiß Flcckensteinden Moresin vor der Eidgenossen Rüthen zu Baden und dann vor seinen Obern zu Lucern beschälten hatund dieses geschehen ist, weil einige dem Moresin zu Ehren geredet haben und dieser sich dessen „ine" (nie?)entschlagen, wie es doch in der Eidgenossenschaft der Brauch und dem Moresin als Amtsmann anständiggewesen wäre, Moresin auch den Fleckenstein gereizt hat, so sollen die betreffenden Worte gegen den letzter»und seine Verwandten „unverwisentlich und unufheblich" sein. 2. Da die betreffenden Vorwürfe vor langerZeit geschehen sind und die Obern und deren Vögte den Moresin zum Statthalter und andern Ehrenämterngebraucht haben, so sollen diese Beschuldigungen ihm unschädlich sein und er bei seinen Ehren bleibe»,ll. In Betracht des unter Ziff. 1 angeführten ersten Motives bezahle Morest» dem Flcckenstein an die Kosten200 Kronen. 4. Alle von beiden Parteien dieses Handels wegen aufgenommenen Kundschaften, Briefe undSchriften sollen sie herausgeben und zu Baden in Verwahr legen und weder die Parteien noch ihre Verwandtenoder Gesellschafter („Gemcinder") sollen dieser Angelegenheit wegen einander ferners verfolgen oder sichVorwürfe machen, sondern Alles eine ausgemachte Sache heißen und sein.
St. A. Bern: Allg. cidg. Absch. S. 371. — L. A. Schwyz: Abschiede. — K. A. Basel: Abschiede 1640—41; auch beim Zürcher, Lucerner undSolothurner Abschied; auch im K.A. Freiburg: Badische Abschiede Bd. 12, versetzt zu den Abschieden von 1402—1531.
2. In einem Schreiben vom 10. Juni (Freitag nach Pfingsten) an Basel (wohl an alle Orte) berichtetFleckenstein, Moresin schicke seine Botschaft von Ort zu Ort, ohne Zweifel, um ihn zu verunglimpfen. Aufdem letzten Tag zu Baden, da beide erschienen und während vier ganzen Tagen die aufgenommenenKundschaften vernommen worden, sei verabschiedet worden, daß Fleckenstein dem Moresin verkünden und siemit einander von Ort zu Ort kehren sollen; er habe nun Moresin auf drei verschiedene Tage nach Lucernvorgeladen, um dann von Ort zu Ort zu gehen. Moresin sei aber auf keinen Termin erschienen. Flcckensteinglaube nun seinerseits dem Abschied Genüge geleistet zu haben und daß ihm daher auf der nächsten Jahr-rechnung die Kosten zugesprochen werden. Wenn der Moresin wegen der gegen ihn gebrauchten Worte esnicht bewendet sein lassen wolle, so wolle er ihm vor kleinen und großen Rüthen zu Lucern, wo er (Flcckenstein)den Moresin bescholtcn habe, Rede und Antwort geben.
K.A. Basel: Abschiede is«0— 41. — K. A. Freiburg: Lucerusr Missiven (mit dem Datum: Samstag nach Pfingsten).