Juni 1541.
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Hand schnidcn solle." ev. Der Vogt zu Eglisau und der Landvogt von Frauenfeld sollen die Aeckerauf dem Rafzerfeld, die den Frauen von Dießenhofen gehören, den umwohnenden Leuten so theuer alsmöglich verleihen und dabei niemand bevorzugen. Die Voten von Schwpz („ir") werden dessen eingedenkffin, was dick Boten von Uri und Unterwalden wegen Vogt Bneler mit ihnen geredet haben, ve. Mit denZusätzern von Neuenbürg sind bedeutende Kosten erlaufen, die man taxirt und gemindert hat. Die übrigenVoten haben sich dann derer von Bern gemächtiget, zumal es für ihren Theil nicht über 2 Gulden angetroffenhat. tl. Der Gesandte von Bern verlangt die von den Burgundern wegen des Erbfalles des Herrn vonFont eingekommenen Schreiben. Sie werden ihm gegeben, doch soll er sie auf den nächsten Tag in Bade»wieder zurückstellen. KK. Schultheiß von Wenge verlangt Antwort in Betreff des Zolls zu Vilmergen.^nstructionsgeinäß bitten die Gesandten der übrigen Orte dringend die von Solothurn, ihr Unternehmenfallen zu lassen, da man dieses ohne das Recht zu bestehen nicht zugeben könne.
Vor den Gesandten der VIII Orte eröffnen I. Hans Bregel, Konrad Doldy und BartholomäAttenhofer, als Anwälte der Gemeinde Zurzach, wider Magister Jacob Edlibach und Chorherr Jacob Bodmer,Vertreter der Stift Zurzach, Folgendes: 1. Zuwider einem vor einigen Jahren ihnen von ihren Obern desMarktes wegen gegebeneu Briefe, den sie verlesen lassen, halten die Chorherren oder Capläne ihre „gedmer,!a uf den kilchhof gangent", an den beiden Märkten offen und lassen in denselben und anch unter ihrenHäusern feilen Markt treiben. 2. Für die genannte» Märkte kaufen die Chorherren und Caplüne Schafe,Kälber, Schweine, Hühner und Anderes und versehen sich so, daß sie fast die meisten Gäste haben, worüberhw Gemeinde sich beschwere und glaube, daß es Priestern nicht zustehe, solche offene Wirthschaft zu treiben.V Laut benanntem Brief sollen die nach Zurzach kommenden Wollentücher in den von der Gemeinde mitbwßen Kosten erbauten Kaufhäusern verkauft werden; statt dessen lassen „etliche" in ihren Güdmern und bei'hren Häusern die Kaufleute solche Tücher feil halten. 4. Da die Ziegelhütte zu Nckingeu von der GemeindeMit großen Kosten erbaut worden ist und unterhalten wird, und nun Propst und Capitel von daher Ziegel,^äckk und Anderes in gleichen Rechten beziehen wie Angehörige der Gemeinde, so sollten jene auch die Kostentrage» helfen. 5. Seit zwei oder drei Jahren müsse die Gemeinde wegen der Brenner Wache halten; da'um Propst und Capitel, wenn die Gemeinde Holz verkauft, den vierten Theil (des Erlöses) beziehen, auch'dunn und Weide genießen, so glaubt man, daß sie auch sollen helfen die Wachen versehen. l>. Als voreiniger Zeit die Eidgenossen denen von Rotweil zuziehen wollten, habe man „inen" einen „Zolknechten"ausgelegt. Da anderwärts solche Stiftungen in dergleichen Kriege» mit Pferden und Anderm behülflich sind undPropst und Capitel Zins und Zehnten in der Gemeinde besitzen, so fordere diese, daß wenn man ferner aufVffehl der Obern ausziehen müsse, die Stift ein Roß stellen und ihre Handreichung darthun solle. II. DieAnwälte der Stift entgegnen: 1. Nachdem sie einen Brief haben verlese» lassen, sie seien nicht darwider,äaß die Gädmer auf dem Kirchhof beschlossen gehalten werden; dagegen seien einige Kauflente und Krämerden letzten Märkten den Landvögten nachgelaufen und haben von diesen Erlaubniß erwirkt, daselbst feilöu halten. 2. Was die Gastungen betreffe, die die Gemeinde nicht ertragen zu können glaube, so beherbergenjene Kauflente und Krämer, die in ihren Häusern und Gädmern seil halten, auch verlangen oft Ehren-iente bei ihnen zu essen und zu trinken, denen sie es nicht abschlagen können; da es seit Altem her soehalten worden sei, meinen sie, man solle ihnen dieses nicht wehren. 3. Wegen des Verkaufs der Wollentücherihre» Gädmern und Häusern wollen sie die Gemeinde bei ihrem Briefe belassen. 4. In Betreff der Ziegel-hütte sei zu bemerken, daß das Capitel dem Ziegler den Heuzehnteil zu Rekiugeu jährlich um 8 Pfund leihe,
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