Juni 1541.
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mit einigen Pferden gewartet und den Forstmeister gefragt haben, ob vielleicht Schultheiß Schmid nachSchaffhausen gegangen sei. Daher findet man dringend nöthig, dort Späher und Wachen zu halten, um ihnauf Betreten verhaften zu können; weil man aber keine Vollmacht hat, so wird abgeredet, es solle jedes Ortseinen Bescheid nach Zürich schreiben, damit dieses die nöthigen Allordnungen treffen könne, z». Der Botevon Freibnrg bringt vor, gemäß dein letzten Abschied haben seine Obern den König von Frankreich ersucht,die Ansprache des Hans Reif sel., die sie als rechtmäßig befunden, zu bezahlen oder dann seine Znsätzerauf eineil Rechtstag zu sendeil; darauf habe der König geantwortet, es seien dein Herrn von Boisrigaultdie bezüglichen Aufträge ertheilt. Dieser wiederholt die früher gemachten Einwendungen, anerbietet aber, denErben Reiffs als „freie Schenke" den Restbetrag auszuzahlen. Sesinger erivicdert, Reiffs Kinder begehrenkcin Geschenk, sondern das Recht, und wolleil gewärtigen, ob sie dabei gewinnen oder verlieren, indem siehoffen, darthun zu können, daß die Franzosen sie zu entschädigeil haben. Darum rufeil sie die Eidgenossennochmals an, ihnen zum Recht zu verhelfen. Heimzubringen, sz. Herr von Boisrigault läßt seine Instructionverhören und begehrt Antwort darauf. Er wird auf den nächsteil Tag vertröstet, i. Ueber die Beschwerdedes neuen Zolls zu Lyon gibt der französische Gesandte diese Antwort: Der König wolle Alles thnn, wasdie Capitel des Friedens vermögen; deßhalb solle man den Kaufleuten eine lateinische Abschrist von demrechten Original des Friedens mitgeben, damit sie solche den Beamten, die den Zoll einziehen, vorweisenkönnen. Darauf hat man Freibnrg beauftragt, eine solche Abschrift durch seinen Stadtschreiber fertigen zulassen und sie den Kaufleulen, welche die nächste Messe zu Lyon besuchen, mitzugeben. Der Gnarde-schreiber des Papstes verlangt Bescheid auf sein Anbringen (auf dem letzten Tage?), die Ertheilnng desGeleits für eine päpstliche Gesandtschaft betreffend. Die Boten geben darüber folgende Antworten: Zürichund Bern wollen kein Geleit geben, auch nicht gestatteil, daß in ihrem Gebiete oder in den gemeinenBogteien Knechte aufgewiegelt werden, denn sie verharren bei ihrer „Reformation". Lucern, Glarus,Basel und Solothnrn sind beauftragt, die Meinungen der andern Orte anzuhören und heimzubringen,llri, Unterwaldcn, Zug und Frei bürg möchten dem Gesandten Geleit bewilligen; doch würden sie ihnuns dem Lande weisen, wenn er etwas unternähme, was frühere Bündnisse beeinträchtigen könnte. Schwyzschlägt vor, ihn mit guten Worten abzufertigen; sei ihm etwas angelegen, so möge er es zu Tagen schreiben;dann werde man ihm gebührende Antwort geben. Appenzell stimmt beinahe wie Schwyz; wenn aber derPapst die ausstehenden Schulden bezahlte, so wollte es seiner Botschaft das Geleit gewähren. Schaffhansenwill sich ,sicht sondern, wenn alle Orte das Geleit bewilligen; weil aber die Instructionen ungleich lauteil,so habe der Bote die Sache heimzubringen. Hienach wird dem Gnardeschreibcr angezeigt, man habe ungleicheBefehle, wolle daher die Sache heimbringen und ihm auf nächstem Tage Antwort geben, Da das Gerüchtllcht, der Papst oder dessen Boten beabsichtigen, in der Eidgenossenschaft einen Aufbruch zu machen, es seiUlis lieb oder leid, so wird au alle Vögte geschrieben, sie sollen ernstliches Aufsehen haben, sogleich nachZürich berichteil, was sie vernehmen, und etilen allfälligen Aufbruch nach Kräften verhindern, i». Eswird kein anderer Tag angesetzt, in der Meinung, daß jedes Ort, dem etwas zustoße, einen Tag ausschreibenwöge; wenn Zürich Nachrichten von dem Herzog von Würtemberg oder von Rotweil erhält, so mag es einenallgemeinen Tag bestimmen; in jedem Falle soll dem Herzog und den Notweilern der nächste Tag auchverkündet werden, damit sie denselben besuchen können, v. Herr Jörg von Andlan, des deutschen OrdensEonuuenthur zu Frciburg, begehrt Antwort auf das Gesuch um Rückerstattung des Hauses Hitzkirch an denSrde», weil es ihm gehöre und er die Conunenthure von jeher gewählt habe bis ans die Zeit, wo der von