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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1541,

Es erhält jedes Ort: Vom Landvogt im Thurgau, von den hohen Gerichten 16 Gl. 11 Schl. 11 Pfg.,von den Niedern Gerichten 14 Gl. 4 Pfg,; von dem Vogt im Sarganserland 110 Pfd.; von dem Vogtaus dem Rheinthal 68 l/2 Gl. (die Krone zu 26 Schwyzerbatzeu); der Vogt ist dies schuldig geblieben; vondem Vogt aus den Freien Aemtern 70 Pfd.; von dem Landvogt zu Baden 24 Pfd.; von der Steuer vonDießenhofen 7 Kronen; von dem Schinderhof zu Baden 15 Kronen; vom Stadhof daselbst 3 Gl. (zu17 Btz.) und 2 Batzen; aus der Geleitsbüchsc zu Mellingen 33 Pfd.; aus der Geleitsbüchsc zu Bremgarten12 Pfd.; aus der Geleitsbüchse zu Lunkhofen 1 Pfd. 15 Schl.; aus der Geleitsbüchse zu Zurzach 1 Pfd.10 Schl.; aus der Geleitsbüchse zu Koblenz 6 Pfd.; aus der Geleitsbüchse zu Kliugnau 1 Pfd. 6 Schl.;aus der Geleitsbüchse zu Baden bei den großen Badern 1 Pfd.; aus der Geleitsbüchse zu Baden 20 Kronenan Gold, 4 kaiserl. Kronen, 3 l/z Gl. (zu 16 Schwyzerbatzeu), 3 Gl. an Churerbatzen und Lucernermünze,2 Gl. 2 Btz». an Constanzerbatzeu, 10 Dickpfge.^ 2 Pfd. an Baslermünze (zusammen 00 Pfd 19 Schilling6 Pfenning). Dagegen hat der Vogt wegen der rotweilischen Fehde den Boten, die zum Herzog vonWürtemberg geritten, ausgegeben 12 Kronen 5 Gl. rhein. (und?) 1 Krone zu 24 Batzen für ein Fensterin das Nathhaus zu Wesen; 25 Batzen für das Fenster in das Rathhaus zu Mellingen. Erbeinuugsgeldvon der Grafschaft Burgund, für zwei Jahre, 75 Kronen; 1 Krone hat man den Knechten gegeben. 1»». Uri,Schwyz und Nidwalden versuchen nachzuweisen, daß die zwei Dörfer Jsone und Medeglia zur HerrschaftBellenz gehören: 1. König Ludwig (XII.) habe am 12. November 1499 die beiden Dörfer mit aller Zubehördenen von Bcllenz geschenkt. 2. In den Capiteln, welche die III Orte am 14. April 1500 mit denen vonVellcnz gemacht, haben sie verheißen, die.zwei Dörfer samiut Zubehörde zu behalten. 3. Die zwei Dörferund St. Leonhard feien 42 Jahre unter der Grafschaft Bellenz gewesen und theuer bezahlt worden. Wenndie zwei Dörfer ihren Consul zu wählen haben, so können sie es nur mit Zustimmung oder Mitwirkungderer von St. Leonhard thun; daher sei Alles dieselbe Landschaft. 4. Wenn Mannschaft aufgeboten worden,so haben die von St. Leonhard immer mit denen von Jsone und Medeglia ihren Antheil gestellt; so zurEinnahme von Lauis, in den Zügen nach Novara, Marignano, Burgund und letzthin nach Rotweil. 5. Dievon St. Leonhard seien bisher immer nach Bellenz gerichtshörig gewesen. 6. In Documenten finde sich,daß dieselben stets unter der Grafschaft Bellenz gestanden. 7. Als die Franzosen Lauis besessen, seien dieFlüchtlinge oder Todtschläger von Lauis zu St. Leonhard frei gewesen; dort haben die III Orte damalslange eine Wache gehabt zu desMonkenel" (Monte Cenere) Sicherheit. 8. Die Bußen, welche zu St. Leonhardfallen, werden von den Fiscalcn von Bellenz eingezogen. 9. Die von Medeglia, Jsone und St. Leonhardseien Burger zu Bellenz und genießen die gleichen Einkünfte und wenn etwas ausgetheilt werde, so habendie von St. Leonhard mit den zwei Dörfern auch ihren Theil daran. Es wird dieser Bericht in denAbschied genommen und den zu Lauis versammeltenRüthen" aufgetragen, in dieser Sache fernere Erkundigungeinzuziehen. Auf dem nächsteil Tage sollen dann alle Boten mit Vollmachteil erscheinen. 1». Es war deinjetzigen Vogt zu Lauis früher der Austrag erthcilt worden, den im Jahr 1536 bcurtheilten, aber seithererneuerten Weidgangsstreit zwischen denen vonMarcho" und Brusin gütlich zu vereinbaren oder danngenaueil Bericht zu senden. Nun schickt er beider Parteien Sprüche, Urtheilbriefe und Kundschaften heraus,saimnt einer Missive, worin der Handel erläutert ist; die von Marcho begehren, ihnen nochmals das Rechtzu öffnen. Heünzubringen. «». Es wird angezeigt, daß Stoffel von Landenberg oft in den Thurgau kommeund dem Joachim Mötteli, Wilhelm von Peyern, Schultheiß Schinid zu Dießenhofen lind Andern gedrohthabe, sie ans dein eidgenössischen Gebiete hinwegzuführen; so soll er im Wald bei dem Kloster Paradies