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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1541.

schuft Bellenz gekommen sind, haben die beiden Dörfer mit denen von Bellenz reifen müssen; so namentlich,als man Lauis eingenommen hat, aber auch sonst. 5. Wenn man in ihrem Holz kohlen wollte, mußten sieErlaubnis; von Bellenz haben. Sollten die Eidgenossen es hiebei nicht bleiben lassen, so soll ihnen Rechtangeboten werden. ?». Die Metzg (zu Bellenz) ist den Bürgern verliehenund den Pfistern zu". Hierbeiläßt man es verbleiben. Da aber die Metzger die Metzg schlecht versehen, so sind Schivpz nnd Unterwaldeneinig, daß man sie bei dein behaftc, was ihnen anfanglich auferlegt worden ist, nämlich, daß jeder Metzgerbei einer Buße von zwölf Pfund je zu drei Tagen Fleisch haben solle. Von der Buße gehört der dritteTheil den III Orten. <. Um den Graben zu räumen nnd die Mauer zn erhöhen bewerben sich die Bürgervon Vellenz um eine Verehrung und behaupten, daß ihnen diesfalls von jedem Ort fünf oder sechs Kronenverheißen worden seien, und zwar von Uri das Geld, von Schwyz Käse und von Unterwalden Kernen fürdiesen Betrag. Wird in den Abschied genommen. Wenn vor Bartholomä kein Tag angesetzt wird, soll jedesOrt seine Meinung nach Unterwalden schreiben. ,1. Für ein Gelddarleihen an die Burger zu Bellcnz, da dievon Uri ihren Theil dargebcn wollen, wollen die übrigen zwei Orte auch jedes fünfzig Kronen gegen guteBürgschaft und auf Hintersichbringen an die Obern darzustrccken bewilligen, Der Bote von Uri bringt vor,es seien die hohen Thürme an: Schloß baufällig, so daß zu besorgen stehe, wenn man das große Geschützbrauchen würde, möchten die Thürme einfallen und großen Schade,: verursachen. Der Bote beglaubt, mausollte die Thürme abbrechen, niedriger machen nnd dann wieder decken. Da dieses aber große Kostenverursache, so möchten die beiden andern Orte diese tragen helfen. Da die Boten dieser letztern ohne Vollmachtsind, so wird der Antrag in den Abschied genommen. Zu gedenken, was in Betreff Herrn Hansen vonDaro und wegen anderer Pfaffen in der Grafschaft Bellenz vorzunehmen sei, damit sie thun, wie es sich gebührt.

19.

Lauis. 1541, 25. Juni (Samstag nach Johann Baptist). Jahrrochmmg.

Staatsarchiv Luret»! Lauis und LuggaruS Abschiede, t'. 6i>. Staatsarchiv Zürich: Ennetbirgische Abschiede ISIS1S00, 1.10S.

Staatsarchiv Bern: Allg. cidg. Abschiede .15, S. S97, Kautousarchiv Glarus: Abschiede. Kautousarchiv Zug: Abschiede Bd. S.

KantvnSarchiv Basel: Abschiede 15401641. jkautouSarchiv Treiburg: Abschiede Bd. log. KautvuSarchiv Solothuru: Abschiede Bd. LS.

Gesandte: Basel. Onofrius Holzach. Freiburg. Jost Freitag. (Andere nicht bekannt.)

t». Bereits seit sieben Jahren waltet ein Span zu St. Leonhard auf dem Mont Kenuel zwischen derCommune Medeglia in der Grafschaft Bellenz nnd den drei Commune,: Bironico, Camignolo und Niverain der Landschaft Lauis in Betreff eines Weidgangs, welchen die vier Commune,: von Altersher gemein-schaftlich mit einander genossen, bis vor ungefähr sieben Jahren die von Medeglia ohne alles Recht zugefahrenund viel von diesem Weidgang zu Händen gezogen haben. Visher konnte man nicht dazu gelangen, daß die vonMedeglia auf Recht hin den eingeschlossenen Weidgang wieder öffneten. Es wurde daher verlangt, daß die Botendie Entfernung des angebrachten Hages erkennen sollen. Hiebei wurde der Streit in folgender Weise berichtet:Früher habe die Commune Medeglia auch zur Landschaft LauiS gehört. Zur Zeit nun, als daselbst die Franzosenregierten, sei die Grafschaft Bellenz durch die Eidgenossen (von unser,: Herren und ober,:") beschädigt worden.Zur Ausgleichung dieses Schadens haben dann die Franzosen das Dorf Medeglia und noch ein anderesan die Grafschaft Bellenz geschenkt. Bis vor sieben Jahren haben die genannten Gemeinden den Weidganggemeinschaftlich bcnützt. Als dann die von Medeglia denselben einschlugen und darüber Rechtsstreit entstund,