Juni 1541.
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IS.
Kinstedel'n. 1541, 7. Juni (Pfmgstdieustag).
Stistsarchiv St. (»allen: 4'. IV, S. 73; Rubrik laXXXV Toggenburg im Allgemeinen, Fase. 50.
Verhandlung zwischen Schwpz, Glarus und Gesandten des Abts von St. Gallen.
Man will sich vor Allem aus nicht sondern, gehe es hoch oder nieder, weil die Schmach, welche deinVogt beider Orte znm Wildcnhaus nach erfolgter Tröstung und geschehenem Nechtsgelübd durch Handanlegungwiderfahren ist, und zwar nur darum, weil er für die Pfründe Gaurs das Ihrige forderte, beide Ortebetrifft, ,»ld da ferner das frevelhafte Vorgehen mit Worten und Werken gegenüber erlassenen Nrtheilen demAbt, dem natürlichen Herrn der Toggenburger, und denen von Schwitz unleidlich ist, und man das denToggeiiburgcrn klar und freundlich gesagt und vor dem Tag zu Baden eine Antwort verlangt hat. „Undwo die antwort fallt minen Herren nach anHaltung der artiklen nit gefellig als hienach folgen" (wenn dieAntwort den Oberen nicht gefallen sollte, sollen folgende Artikel als maßgebende Beschlüsse gelten?): 1. Dietoggenburger sollen den: Abt leisten, was sie ihm schuldig sind und wofür der Abt Brief und Siegel,rechtliche oder gütliche Verkommnisse hat. 2. Die Zwölfe mit dem Obmann, die sie erwählt haben, worausUngehorsam entsteht, und was ergangenen Nrtheilen zuwider ist, sollen abgestellt werden. 3. Hans Grob sollwegen des Mnthwillens, womit er dem Weibel die Gefangenen „aberschreckt" hat, gestraft werden. 4. Dietoggenburger sollen Nrtheilen und Sprüchen gemäß Brief und Siegel wie Biederleute nachkommen. 5. DieKrchengüter, welche sie weggenommen haben, sollen sie wiedererstatten. 0. Die Wildhauser sollen sie ihresHochmuthes wegen bestrafen und daß sie „die Tröstung ledig zellind". 7. Die Neugläubigen, welche meinen,we Altgläubigen hätten den Eid nicht gehalten, weil sie zum Herrn gestanden sind, sind im Unrecht, da diese"ur gethan haben, was Ehrenleuten gebührte.
Wir lassen zur, freilich dürftigen, Ergänzung nachstehende Missive folgen:
1541, 28. Mai. Schwyz an dm Abt von St. Gallen. Von den Gesandten, welche „jetzt lctst" aufdem Tag zwischen dem Abt und den Alt- und Neugläubigen in Toggenburg gewesen sind, habe manvernommen, wessen die Toggenburger gesinnt seien, was man nicht erwartet habe und bedauere. Man seinun entschlossen, sie zu fragen, ob sie den Abt für ihren Herrn anerkennen und ihm gemäß Urtheil, Briefund Siegeln Gehorsam leisten und gegen die von Schwyz das Landrecht und den Frieden halten wollen.Man wolle diesfalls vor dem Tag zu Baden Antwort verlangen und nichtentsprechenden Falls die Sache andie Eidgenossen bringen und deren Rath und Hilfe begehren. Zu diesem Zwecke seien nun die Toggenburgerauf Pfingstmontag (6. Juni) auf einen Tag nach Einsiedeln geladen und auch die von Glarus dahinbeschrieben worden. Der Abt möge seine Botschaft mit dein zu Wr>l vor den IV Orten gemachten Vertrags-bries ebenfalls dahin abordnen. SNftsarchi» St. Galle»: voxxio» r. iv, S. 10?.
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Aiern. 1541, v. und 10. Juni.
Staatsarchiv Beru: RatMuch Nr. S76, S. S7«, »Sl.
1. Der Graf von Greyerz dankt dem Nathe zu Bern, entschuldigt seilt langes Verziehen und zeigt an,boß er jetzt seinen Hofmeister nicht hier haben könne, um den Handel wegen Corsier zu vollenden; wenn es