Mai 1541.
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Wir müssen unsere Mittheilung auf folgende Missive beschränken:
1541, 13. Mai. Hans Bock, Nittcr, der Meister und der Rath zu Straßburg an Basel. JohannMeyer, Stadtschreiber zu Straßburg, der im Auftrag seiner Obern „ietzo" zu Basel gewesen sei, habe nachseiner Heimkunft unter Anderm berichtet, wie vom Stadtschreiber von Basel im Namen derer von Baselihm angezeigt worden sei, Basel sei in Betreff der bedrängten Christen in Frankreich mit einem Gesuchebehelligt worden. Es sei daselbst ein Beschluß erfolgt, der schriftlich denen von Straßburg mitgetheiltwerde. Die von Basel verlangen, der Abgeordnete von Straßburg möchte „ein solichs" bei seinen Ober»anbringen „und daß üwer gmüt Wie die schrift uswysen wird, steen solt". Darauf habe Farel den benanntenBeschluß, vom Stadtschreiber von Basel verfaßt, überbracht; ebenso einen gleichförmigen Beschluß derer vonZürich und Schaffhausen mit der Anzeige, daß ähnliche Schreiben derer von Bern und St. Gallen bisnächsten Sonntag denen von Straßburg zukommen werden. Da man durch die Pflicht der christlichen Liebezur Förderung der Ehre Gottes und der Wohlfahrt der christlichen Mitglieder verbunden und auch hierzu geneigtsei, so wolle man das Anliegen der armen (Evangelischen) den Gesandten derer von Straßbnrg zu Rcgensburgernstlich zuschreiben und ihnen befehlen, bei den religionsverwandten Ständen zu wirken, daß im NamenAller an den König von Frankreich geschrieben werde; das betreffende Schreiben soll durch den Landgrafenbesiegelt, nebst gleichförmiger Copie an Straßburg zugestellt und von da an Basel übermittelt werden, damitdieses es durch Zürich im Namen der evangelischen Eidgenossen besiegeln lasse. Dann soll das Schreibendurch jemand der evangelischen Religion auf gemeinsame Kosten dem König überbracht werden.
St. A. Zürich' A. Frankreich (Copie,.
14.
Wyl'. 1541, Ist. Mai (Montag nach Sonntag Cantate).
Lalidesarchiv Schwyz: Abschiede.
u.. Vor den Boten der Orte Schwyz und Glarus verlangt der Abt von St. Gallen saimnt den AltgläubigenMs den Gemeindelt (Gegninen) der Stadt Lichtensteig, Bütschwyl, Jonschwyl, Lütisburg, Kirchberg undMlferlschniyl, daß die Neugläubigen dieser Geineinden die Einkünfte der Kirchen- und Caplaneipfründcn undanderer Stiftungen, Jahrzeiten, Salve und dergleichen Nutzungen verabfolgen lassen, um daraus die Priester zuschalten, die Kircheil zu bezünden und zu bezieren und in jeder Hinsicht in Ehren zu halten. Anderseits anerbietensich, die Einkünfte der Pfarrpfründen gemäß dem Landfrieden zu theilen. Die Neugläubigen der genanntenGemeinden behaupten dagegen, daß alle den Kirchen und Pfarreien gehörenden Güter und Gülten vermögeLandfriedens nach der Sönderung und der Anzahl der Leute getheilt werden sollen. Die Boten machennun den Parteien folgende Vorschläge, welche die Neugläubigen auf Gutheißen ihrer Gemeinden annehmen(liiöchten?): 1. Das Vermögen der Pfarrpfründen soll in jeder Gemeinde und Kirchhöre gemäß dem Land-frieden nach der Zahl der Leute getheilt werden. 2. Die Einkünfte der Caplancipfründen, Stiftungen undSalve-Gülten, die nicht zum Vermögen der Pfarrpfründen gehören, sollen mit den daherigen Zinsen undZehnten den Stiftungen heimdienen, gemäß der Briefe, die hierüber vorhanden sind. Doch sollen von beidenParteien Pfleger hierüber gesetzt werden, die jährlich vor Abgeordneten beider Theile Rechnung geben sollen.Theben sich Anstände, so sind diese Angesichts beider Parteien zu eröffnen und letztere sollen einander nichthinterruks verklagen. Diese Anstände hat dann der Landvogt des Abts gütlich oder rechtlich zu entscheiden.Grundsatz aber bleibt, daß die genannten Nutzungen den Altgläubigen zum Unterhalt der betreffenden Stif-tungen zugehören. 3. Die „Spenn" (Spenden) für die armen Leute sollen gemäß der Stiftung von beiden