März 1541.
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durch mim Boten mit der Büchse und der Stadtfaröe dem König schriftlich anzuzeigen und ihn zum höchstenzu ermahnen, seine Richter herauszuschicken. Bliebe dieses ohne Erfolg, so sollen sie sich wieder vor gemeinenEidgenossen beschweren.
Im Zürcher Abschied fehlt im Bcrncr v, sZ, 4; im Schwyzcr und Zuger im Basleri>, —Ir, und alles Uebrigc; im Freiburger i», <1—<; im Solothnrner «, <> und alles Uebrigc;im Schaffhauser und Appenzeller g—Ic, und alles Ucbrige; u und v aus dem Freiburger Abschied;K» auch im Solothnrner und Zuger Abschied.
Zu lt>. 1. Bei dem Lucerner Abschied liegt 1. die Copie eines Schreibens von Kaiser Karl an dieEidgenossen, datirt aus Speyer 24. Januar 1541, als Antwort auf die am 18. December 1540 ausBaden an ihn gerichtete Beschwerde über den Proceß gegen Basel. Der Kaiser meldet, er habe demKammerrichter und den Beisitzern befohlen, sich so zu verhalten, daß die von Basel sich nicht zu beklagenhaben über Processe, die gegen ihre Freiheiten seien. 2. Das Schreiben von König Ferdinand, d. d. Neustadt26. Januar, an die Eidgenossen, zur Antwort auf deren Verwendung für Basel in dem Proceß desBischof-Coadjutors Johann von Wien und Neustadt gegen die Dompropstei zu Basel. Da dieser Handeldie Hoheit und den obersten Gerichtszwang des Kaisers berühre und nächstens ein Reichstag in Regensburgstattfinden werde, so werde er dort die Sache bei dein Kaiser anbringen und sich für Basel bestens verwenden;Basel möge auch jemand dorthin senden. Beide Schreiben auch im Staatsarchiv Bern: Baselbuch S.II. 15,und beim Solothurner Abschied; das des röm. Königs auch in der Basler Abschiedesammlung vor demAbschied vom 10. Januar 1541.
2. Basel schickt unterm 7. März Abschrift von dem Briefe eines (ungenannten) guten Freundes (ChristophHaß?) in Speyer an Zürich. Das betreffende Schreiben, d. d. 10. Februar, meldet: Bischof Johann vonWien, angemaßter Dompropst zu Basel, habe am 10. Januar durch seinen Anwalt das früher ausgegangenePenal-Mandat oum olausula. sustilloatoria nebst dessen Verkündnng gegen die von Basel und HerrnSigmund von Pfirt am Kammergericht produzirt und da hiebet, wie recht, niemand erschiene», das Rufenund proolnina, in oontninaoiain begehren lassen und auf den 17. Januar das Executionsmandat verlangt(„übergeben executions Mandat wiederumb sampt sinem begeren erhöbet"). Das Rufen sei aber bis jetztnoch nicht erkannt worden. Der Briefsteller habe sich ohne bcsondern Austrag derer von Basel in die Sachenicht einlassen wollen; er glaube aber, man sollte das betreffende Mandat beim Kaiser widertreiben undnicht ganz zur Sache stillschweigen; denn wenn der Bischof in oonininaoig.ru ein Urtheil erlange, möchtenhieraus Nachtheile folgen, denen man zur rechten Zeit vorbeugen könne. Der Kaiser sei am letzten Samstag(5. Februar) bei Speyer („allhier") vorbei nach Heidelberg, um den Reichstag zu Negensburg zu besuchen;dort könnte bei ihm und dem römischen König das Penal-Mandat widertrieben werden. Versprechen weitererBerichte bei sich ergebenden Vorfällen. St, A. Zünch: Acte» Basel.
Ein zweites Schreiben von Basel an Zürich vom 24. Februar mit der Bitte um Ansehung einesTages u. s. w., ebendaselbst.
Zu v. Bei dem Zürcher Abschied und im Staatsarchiv Bern: Allg. cidg. Absch. .1.1, S. 257 liegt dieCopie des angeführten Schreibens von Boisrigault, d. d. Solothurn 25. März, gez. Dangerant. Dasselbeenthält in erster Linie die Nachrichte» über die Sendung des Tresorier, dann einen Vorbericht über diefolgenden Auszüge von Briefen über feindliche Umtriebe mit Klagen über den Cardinal Verulan Zc.Folgen 1. die „Artikel us dem brief, so mir der Herr von Lange von Turin geschrieben hat": „Ich Habbrief und bericht ab des keisers Hof empfangen, wie das etlich besonder Personen us den siben orten etwasgroßer pratiken mit dem leiser füren und ist auch daby beret und beschlossen, daß die gedachten besondernPersonen, etlich under ihnen, zu dem keiser sollen ryten und vor im zu Tränte (Tricnt?) an demselben orte,so er durch wirt passieren uf Italien, zu erschinen und mit im daselbs hnndlen". 2. „Artickel us dem