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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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März 1541,

Basel und alle Eidgenossen bei ihrem alten Herkommen und ihren Freiheiten bleiben zu lassen, da dochdieselben vom Kaiser vielfach bestätigt seien. Heimzubringen und zu berathen, was man auf eine abschlägigeAntwort weiter thun und ob man vielleicht eine Botschaft an den Kaiser absenden wolle, v. Herr vonBoisriganlt schreibt, der König habe seinen Tresorier abgefertigt, um das Geld für die gemeinen undbcsondern Pensionen bereit zu halten; sobald derselbe nach Lyon gekommen, wolle er Anzeige machen.Es wird ihm geantwortet, er möge beim König und dem Tresorier erwirken, daß das Geld beförderlichstin Lyon erlegt werde, da man in den Osterfeiertagen die Botschaften dahin abfertigen werde, und esgemäß der Vereinung und den Zusagen schon auf Lichtmeß sollte bezahlt worden sein. «R. Es beklagensich die Kaufleute, daß zu Lyon von allen Maaren, die sie dort wegführen wollen, ein neuer Zoll,nämlich 5 von 100, gefordert werde, was wider die Tractate des Friedens sei. Deßhalb wird an denKönig geschrieben, er solle seinen Amtsverwaltern zu Lyon verbieten, die Angehörigen der Eidgenossen mitdieser Neuerung zu belasten. Heimzubringen, was man ferner thun wolle, wenn der König nicht davonabstehen wollte. «. Da Frankreich laut der Vereinung schuldig ist, den Eidgenossen, wem: sie in einen Kriegverwickelt werden, Hülfe zu leisten, der König aber in: letzten Span mit den: Landenberger sich dessen geweigerthat, so soll jeder Bote ans nächsten Tag Antwort bringen, ob man ihn: wegen künftiger Fälle schreibenwolle. l°. Schwyz bringt an, es sei auf letzter Jahrrechnung beschlossen worden, daß jedes Ort in das neueNathhaus zu Wesen ein Fenster schenken wolle; nun seien die Fenster bei Carlin von Aegeri zu Zürichfertig, der seinen Lohn verlange, für jedes 5 Zürchergulden. Heimzubringen, da die Boten hierüber ohneInstruction sind. K-. Der Vogt in: Thurgan hat berichtet, daß die Kosten der Besatzung zu Neuenbürg61 Gulden betragen. Zürich, Bern und Schwyz wollen ihr Betreffniß nur bis auf den Tag zahlen, wosie an den Vogt geschrieben, er solle die Zusützer entlassen, gemäß den: auf einem Tage zu Baden gefaßtenBeschluß, daß jedes Ort für seinen Theil die Zusätzer abschreiben könne oder nicht; sie werden jedoch ersucht,sich in dieser Sache von den übrigen Orten nicht zu söndern. Heimzubringen. Unterdessen soll der Vogteine specificirte Rechnung nach Zürich senden. I». Die Frauen von Dießenhofcn lassen anzeigen, sie besitzenauf den: Nafzerfeld etwa 300 Jucharten Ackerland, die ihnen nur wenig eintragen, weil sie die Zinsemit großen Kasten beziehen und heimführen müssen; wollte man ihnen erlauben, dieses Land zu verkaufenund den Erlös wieder anzulegen, so könnten sie wohl viermal mehr Nutzen daraus ziehen; sie bitten daherum diese Erlanbniß. Heimzubringen; unterdessen soll Zürich, das die nieder,: Gerichte'dort besitzt, sicherkundigen, wie viel Zins das Land jetzt ertrage, und was daraus gelöst werden könnte, i. Von' den:letzten Tage war auf Grund der vorgelegten Briefe und Siegel von den: Landvogt in: Thurgan, MansnetZumbrunnen von Uri, und dem Schaffner zu Fischingen die Bitte des Nochius Jberger in den Abschiedgenommen worden, daß er, wenn er von der Pfarre Bichelsee gut,villig abtrete und auf die Pfründezu Ouwangen (?) ziehe, wie ein anderer Conventual freien Zugang und alle Rechte in: Kloster haben solle.Dagegen sendet nun der Abt zu Fischingeu einen Vertrag ein, der vor eilf Jahren an den: Chorgerichtzu Zürich aufgerichtet worden ist, des Inhalts, daß die Pfarre Bichelsec jährlich um 25 Stück verbessertwerden solle, mit den: Beding, daß dann ein Conventual, der sie annehme und darauf bestätigt werde, vonden: Kloster nichts mehr zu fordern habe. Da der Abt dabei zu bleiben begehrt, so wird der Handel wiederin den Abschied genommen, k. Kaspar von Uri, Landvogt in: Thurgan, beschwert sich über das Gerücht,daß er einen: Uebelthäter, den seine Frau den: Nachrichter ab der Hand geschnitten, viele Gunst erwiesenhabe, und ihm davon 200 Gulden geworden seien; man möge den Verläumder nennen, er werde ihn dann