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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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März 1541,

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7.

Wern. 1541, 13. März.

Staatsarchiv Bern: Jnstructionsbuch o, e. 46S.

^Handlungen zwischen Bern und Genf.

Gesandte: Genf. Johann An??) Curtet; Johann Gulas; Hudiro (Hudriol) du Molard; Richard Vellu.

Bor kleinen und großen Rathen zu Bern erscheinen genannte Abgeordnete von Sindiken, kleinen undgroßen Nöthen der Stadt Genf und verlangen den Eid für die Erneuerung des Burgrechts entgegen zunehmen. Es wird ihnen geantwortet, die von Bern seien entschlossen, Alles das zu leisten, was das Burgrechtruthalte, somit auch dessen Erneuerung zu beschwören, weil es vorgeschriebe!? ist, daß dieses von fünf zu fünfZähren je an? Weiten Sonntag des März ii? Genf und Ben? zu geschehen habe. Es ist nun aber vonBern unterlassen morden, diesfalls Gesandte nach Genf abzuordnen; auch ist die Credenz der Boten vonGenf nicht in? Namen des dortigen Gencralrathes, durch dei? wichtige Geschäfte besorgt werden, ausgestellt.Man will daher diese Angelegenheit auf Sonntag den 27. März verschiebe!?, wo dann Abgeordnete derervon Bern zur Entgegennahme der gewohnten Eidesleistung in Genf erscheine!? werden, in der Meinung, daßdann in gleicher Weise eine Botschaft derer von Genf, mit einer Vollmacht von? kleinen, großen und Gencral-Rathe versehe«?, nach Bern kommen werde. Diese Verschiebung des Tages soll de»? Burgrecht unschädlich seil?.

Der Abschied ist französisch. Die Namen der Gesandten von Genf aus den? von Sindiken, kleinen

und großen Rüthen von Genf unter»? 7. März 1541 ausgestellten Creditiv.

St. A. Bern: Actenbuch Genf 116Z1667.

!t.

tzienf. 1541, 26. bis 29. März.

KantonSarchiv Genf: Rathsrcgister Ar. SS, k. iss.

Gesandte: Bern. Hans Rudolf von Meßbach; Hans Rudolf voi? Erlach; Niklaus von Graffenried(«lv viuulx drautkeritzr»); Hans Frisching, Vogt zu Moudon; Niklaus von Meßbach, Vogt zu Thonou.

I. (26. März). Die Gesandten voi? Bern erscheinen vor den? Rathe zu Genf und es eröffnet Rudolfvon Meßbach: 1. Sie seien von ihren Obern abgeordnet worden, um gemäß der Vorschrift des zwischenBern und Genf bestehenden Burgrechts dasselbe erneuern und beschwören zu lassen, wie das von fünf zufünf Jahren zu geschehen habe. Die Gesandten verlangen diesfalls vor den Generalrath zu treten, um dessenEid entgegen zu nehmen; denselben werden auch die voi? Bern in die Hand der hingesandten Boten von Genfleisten. 2. Sodann haben sie Auftrag, sich für die Freilassung des gefangenen Andre Philippe zu verwenden.3. Sie wünschen, daß behufs weiterer Erörterung ihrer Aufträge morgen zur gewohnten Stunde der Generalrathim Kloster St. Peter versammelt werde. 4. Sie verdanken den ihnen zu Theil gewordenen ehrenvollenEmpfang. Der Rath beschließt, noch heute den großen Rath von der Angelegenheit in Kenntniß zu setzen.II. Es ivird dieses vollzogen und der große Rath erkennt: 1. Für die Beschwörung des Burgrechts auf