Druckschrift 
4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
3
Einzelbild herunterladen
 

Januar 1541.

3

2.

Waden. 1541, 10. Januar (Montag nach der hl. drei Königen Tag).

Staatsarchiv Lncern: Mg. Absch. I ..2, 5.512. Staatsarchiv Zürich : Abschiede Bd. 14, 5 .21k. Staatsarchiv Bern : Mg. eidg. Aschiede^4, S .321.

ÄantonSarchiv Glarus: Abschiede. KantonSarchiv Basel: Abschiede 154041. KantonSarchiv Kreibnrg: Badische Abschiede Vd. 14.

KantvnSarchiv Solothnrn : Abschiede Ad. 14. KantonSarchiv Schasfhansen: Abschiede.

Gesandte: Zürich. Johannes Haab; Bernhard von Cham, Seckelmeister, beide des Raths. Bern.Jacob Wagner, Venner und des Raths. Lucern. Heinrich Fleckeustein, alt-Schultheiß, Haus Bircher, desRaths. Uri. Jacob a Pro, alt-Seckelmeister und des Raths. Schwyz. Joseph Amberg, Landnmmaun.Unterwal den. Haus Burach, Statthalter und des Raths. Zug. Hans Wülfli, alt-Seckelmcistcr unddes Raths. Glarus. Hans Aebli, Laudammann. Basel. Hans Rudolf Frei; Onoffrion Holzach, beidedes Raths. Freiburg. Hans Studer, des Raths. Solothnrn. Urs Schluni, Vcnner und des Raths.Schaffhausen. Konrad Meyer; Hans Stierli, beide des Raths. Appenzell. Moritz Gartenhauser, desRaths. E. A. A. k. 73 d.

Zuerst eröffnen die Boten ihre Instructionen über den Anlaß und Compromiß, den die Rotweilermit Christoph von Landenberg angenommen haben. Da die Boten von Rotweil erklären, sie hätten weiternichts vorzubringen, als was ihre Obern bereits schriftlich gemeldet haben, so wird ihnen folgende Antwortertheilt: 1. Es sei nicht der Eidgenossen Wille und Meinung, au den Kaiser oder den Fiscal am Kammer-gericht um Aufhebung der Acht gegen Christoph von Landenberg zu schreiben, da dies ihnen nicht wohlnnstehen würde. 2. Alt dem Compromiß habe die Mehrheit der Orte, nämlich Bern, Luceru, Uri, Unterwalden,Zug, Freiburg, Solothurn und Appenzell gar kein Gefallen; sie hätten gern gesehen, daß Rotweil etwasbedachtsamer und nicht ohne Vorwissen der Eidgenossen zu Werke gegangen wäre; darum wollen sie darinweder genannt noch begriffen sein; sie wollen aber denen von Rotweil den freien Willen lassen und sie nichthindern zu thun, was sie gut bedünke; schlage die Sache zu Gutem aus, so sei es ihnen lieb, das Gegentheilleid. Dagegeit wollen Zürich, Schwyz, Glarus, Basel und Schasfhausen den Anlaß dahin gestellt bleibenlassen; wenn Notweil dabei seinen Vortheil finde, so sei es ihnen lieb, wo nicht, so wäre es ihnen leid.Ein Ort schlägt (etliches orts Meinung") vor, daß die Rotweiler, wenn sie den Anlaß beschließen, ihre Helferebenso wie Stoffel von Landenberg die seinigen darin begreifen sollen. Einige Orte, beinahe die Mehrheit,sind der Ansicht, man sollte dem Kaiser und dein Köllig schreiben, sie möchten mit dem Kammergericht gegenden von Landenberg und seilte Helfer fürfahren und sie dermaßen strafen, daß man spüren könnte, daßihnen solcher Hochmuth und Gewalt wirklich leid seien; ferner den Herzog von Würtemberg, den Grafenvon Fürstenberg und andere Nachbaren ersuchen, weder dem Laudenberg noch seinen Gehülfen irgendwoAufenthalt zu gestatten. Andere Orte aber wollen zu diesen Schriften nicht stimmen, sondern einfach abwarten,wie die Sache von Tag zu Tag sich gestalte. Es soll dies jeder Bote heimbringen und auf nächstem TagBescheid geben, ob mau gemeinsam die Schreiben erlassen wolle, oder ob, wenn einige Orte nicht Theilnähmen, die andern nichtsdestoweniger zu schreiben gedächten, oder ob man gewärtigen wolle, wie die Sachenferner verlaufen. Nachdem man den Boten von Notweil diese Antwort mitgethcilt, äußern sie ihr Bedauerndarüber und machen bemerklich, wie sie zu dein Anlaß durch Braud, Raub und Todtscklag genöthigt wordenseien; sie haben die Eidgenossen mehrmals ernstlich gemahnt, aber die Hülfe zu spät erhalten; deßhalb bitten