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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Die Bundeseinrichtungen bleiben auch während den hier behandelten acht Jahren die che-vorigen. Die Tagsatzung bewegt sich ün frühern unbehülflichen Geleise fort. Die katholischen(V, VII) Orte halten daneben nach wie vor über Gegenstände, die ihre Stellung besonders zubetreffen scheinen, ihre gesonderten Vorberathungen, um in Baden desto leichter und schneller einigzu sein; die evangelischen Städte, wo besondere Veranlassung an sie herantritt, schreiten ebenfalls,aber gleichsam nur noch schüchtern, zu dem anderseits längst gewohnten Mittel besonderer Con-ferenzen. Gemeinsame Bundesanstalten entwickeln sich im Allgemeinen so wenig wie früher.Fruchtlos wird wieder die Bildung einer gemeinsamen Schule für katholische Priester angeregt.Die gemeinen Herrschaften werden nach herkömmlicher Weise verwaltet. Nicht ohne Befriedigungbetrachtet man indes; in dieser Richtung den Erlaß von Nechtssammtungen für Baden, Hitzkirchund Thnrgau. Einen bemühenden Eindruck macht dagegen der gegen den Schluß des Zeitraumesauftretende und in die folgende Periode sich hinziehende Streit unter den im Thnrgau regierendenVII Orten und den drei Städten über die Reisstrafen, der mit einem Aufwand von Mühe undZeit geführt wurde, der eines bessern Gegenstandes würdig gewesen wäre.

lieber die Verhältnisse der Eidgenossen zum Auslande während der vorliegenden Periode istebenfalls Weniges zu sagen, das nicht im Vorwort zum frühern Zeiträume angemerkt worden wäre.

Die Ablösung der Eidgenossenschaft von Kaiser und Reich ist, wenn auch auf friedlichemWege, doch in stetiger Zunahme begriffen. Noch werden zwar die jüngern (nach dem BaslerFrieden beigetretenen) Orte und einige Zugewandte und Prälaten, welche zur Zeit mit in dieReichskreiseintheilung einbezogen worden, im engern Sinne als Reichsglieder betrachtet und wollendie Beziehungen zu Kammergericht und Türkensteuer wieder gegen sie in Anwendung gebrachtwerden. Regelmäßig aber widersprechen die Eidgenossen solchen Ansinnen einhellig, und der Kaiserzieht sich immer zurück.

Die Erbeinungen mit dem Haus Oesterreich und Burgund, die staatsrechtliche Unterlageder Verhältnisse zwischen diesen und den Eidgenossen, werden im vorliegenden Zeitraum erneuert.

Eine angestrebte erneuerte und engere Verständigung mit Mailand wird dagegen abgelehnt,zumal der vorgelegte Antrag dem Bündnisse auch einen militärischen Charakter beigeben wollte.

Der Schwerpunkt der politischen Verhältnisse der Eidgenossen zum Ausland liegt (undbekanntlich noch lange) in den Beziehungen der erstem zu Frankreich. In dieser Rücksichtdauert der auf demFrieden" und derVereinung" beruhende, wesentlich kriegerische Bedeutungtragende Zustand fort. Dem Rückzüge von Mondovi folgt der Sieg bei Cerisoles. Nach demTode König Franz I. ist sein Nachfolger Heinrich II. nicht minder als sein Vorgänger bestrebt,die Eidgenossen an sich zu ketten; in den Schluß unserer Periode fallen seine ernstlichen Bemühungenfür Erneuerung der Vereinnng. Daß auch jetzt wieder allerlei Schwierigkeiten betreffendAnsprachen aus Dienstverhältnissen die Beziehungen zu Frankreich begleiten, ist klar.