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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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October 1535.

vorrücke» wollen; da aber der Feind in starker Zahl wohl gerästet war, so hätten die Gesandten den Ihrige»befohlen, sich zurückzuziehen oder wenigstens nur nach Genf zn gehen und da als Wache zu verbleiben, ohneanderswohin zu ziehen. Nicht minder haben die Gesandten den Neuenburgern vorgestellt, daß es besser wäre,wenn sie heimkehren und sich mit dem erhaltenen Siege begnügen würden, als sich neuerdings großer Gefahrauszusetzen. Da sie aber während zwei Tagen ohne Nahrung gewesen sind, so sei der Gouverneur ange-gangen worden, ihnen Sicherheit zu gewähren, und wenn sie nach Fonnex kommen, daß man ihnen dortLebensmittel verabreiche, da sie mit Sicherheit auf dem Heiminarsche begriffen seien. In Coppet seien dieGesandten (wieder) mit dem Gouverneur und Andern zusammengekommen, mit denen man sich über ein Über-einkommen besprochen habe. Deßwegen bitten die Gesandten die von Genf, sich zu befriedigen, wenn die inPeney, in Jussy und anderswo aufhören, sie zu belästigen, und zn bewilligen, daß man diese ebenfalls be-nachrichtige, daß auch die von Genf sie nicht überziehen werden. 2. Der Rath verdankt den Gesandten ihreMühe, spricht aber seine Verwunderung aus, daß sie die Httlfsmannschaft zurückgeschickt habeu, da sie do-hwissln, in welch großer Bedrängnis; die von Genf seien; mit den Räubern von Jussy und Peney wolle w»»mcht unterhandeln, vielmehr bitte man die Obern der Gesandten, denen von Genf behülflich zu sein, dieseVerrüther zu bekämpfen.

Vor den Verhandlungen zu Genf fanden solche zwischen den Gesandten von Bern und dem Goueriie»rder Wandt (vielleicht auch zu Peney) statt.

1) 1535, 6. October. Instruction für die Gesandten von Bern: 1. Die Boten sollen im Hineinreite»nut dem Gnbernator der Wandt und andern Herren von den Städten reden, daß sie dnrob und daran stie»'

aß das Naubhaus Peney und die, welche darin sind, still gestellt und zerstreut werden („dannen kommend")'2. Die hinweggezogcnen Knechte, die noch auf der Straße sind, sollen sie bis auf weitcrn Bescheid stillstehe»lassen; die, welche schon in Genf sind, will man als Zusatz dort belassen. 3. Zu Peney sollen die Bote»versuchen, wenn möglich einen Anstand zu bewirken. 4. Alles was ihnen begegnet, sollen die Gesandte»eilfertig zu Tag und Nacht heimberichten. St.«. A-rn: I»structw»si»>ch o. t,

2) 1535, 8. October. Lullin, Gouverneur der Waadt, an Bern. Antwort auf die Vorstellungen dc>genannten Gesandten von Bern, betreffend Abstellung der von Peney aus erfolgenden Vergewaltigungen- ^besitze weder die Vollmacht, noch andere Mittel, über diese Sache einläßlich Antwort zu erthcilen. Ä»d^'seits müsse er darauf dringen, daß jene Leute, die sich zu Valtravers sammeln und nach Genf ziehe» wotle»-aufgehalten werden. St. A.Bern: SavolMch L. S- >20-

Als Einleitung für später folgende Verhandlungen mag noch folgende Missivc notirt werden:

1535, 15. October. Bern an Genf. Die beiden Gesandten von Bern haben geschrieben, daß die vo»Genf einen Edelmann, der die Gesandten der Sicherheit wegen begleitete, gefangen genommen haben- ^Gesandten seien hierüber sehr ungehalten, weil solches ihnen Unehre bereite. Auch die zu Bern haben h»»"über hohes Mißfallen und es sei ihr vollendeter Wille, daß jener Edelmann freigelassen und den Gesandt»übergeben werde. Man habe auch dem Gouverneur der Waadt geschrieben, daß die drei Gcnfcrbürg<»'welche nach Angabe des Claude Savoye zu Coppet in Gegenwart der Gesandten von Bern gefangen l»nonimen worden, befreit werden. Dem Claude Savoye und auch „dem Etienne" habe man mitgethcilt, d»nman m Betreff der Freilassung des genannten Edelmanns nach Genf schreibe.

St .A.Vem: Welsch Misswenbnch 0-00"