Juli 1535.
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Wirthe in den Freien Aemtern, welche für Zehrungskosten vor allen andern Ansprachen bezahlt werden wollen,wird erkannt: Angeliehenes Geld und Lidlohn soll voraus bezahlt werden; hernach sollen die Wirthe mitallen andern Gläubigern „gehen und verlieren." t Der Nichter und Fürsprecher halb in den Ämtern wirdfestgesetzt, es sollen jedem täglich 2 Batzen, und einer Kundschaft 4 Schilling verabfolgt werden; daraus könnensie dann zehren, wie sie wollen. K. Den Hermann Stierli und den Nätzer von Muri läßt man für einmalbei der ihnen auferlegten Strafe bleiben. I». Lucern erhält den Auftrag, jemand zu bezeichne!?, der dieUntervögte bei ihren Eiden ermahne, wohl Obacht zu geben, daß jedermann den Zusicherungen nachlebe, diebei? V Orten des Glaubens wegen gemacht worden; dieses soll auch in dci? Kirchen verkündet und es sollendie Fehlbaren bestraft werden, i. Auf nächsten? Tage ist mit denen von Bern ernstlich zu reden, damit deinPriester zu Sarmenstorf sein Einkommen unverkürzt verabfolgt werde. Man kömmt überein, den Artikelüber die Zinslehcn in den Ämtern genau zu erläutern, so daß niemand daraus Nachtheil erwachse; aufde»? Tag zu Baden soll darüber eii? endlicher Beschluß gefaßt werden. I. Da Benedict Höiv, Merreutcr vonZürich, zu Muri unschicklich ivider dei? katholische!? Glauben geredet hat, so soll Luceri? darüber genaue Kund-schaft einziehen, um zu Baden ernstlich darüber reden zu können. i>». Die Botei? sollen auf nächsten Tagbevollmächtigt werden, den? Priester zu Mellingen das Beste zu thuu. I». Zur Erledigung obstehender Ge-schäfte und anderer, welche noch dazu kommen möchten, wird ein Tag nach Badei? angesetzt auf U. FrauenTag zu Mitte August (15. August, Mariä Himmelfahrt); Luceri? soll die Städte Bern, Basel, Freiburg undSolothurn dazi? einladen. «». Heimzubringen dei? Bericht von Hauptmann Baptist« de Insul«, wofür ihn?gedankt worden ist. Dei? Boten nach Baden soll Gewalt ertheilt werden, damit er die verlangten Credenzenund andere Schriften erhalte. K». Man soll nach Gersau schreibe,?, daß sie dei?, welcher dei? Todtschlag zuMeggis gethau hat, wenn sie ihi? betreten, gefangen nehmen und nach Luceri? liefern. «4. Wegen HansMüller voi? Beggenried soll man nach Unterwaldei? schreibe!?, daß sie ihm, soweit Glimpf und Ehre es ge-statten, das Beste thun.
Im Schwyzcr Abschied fehlt I»; p und <4 aus demselben.
Zu u. Nach dem Schwyzcr Abschied wird der Beschluß auf Hintersichbringe» gefaßt.
Zu F. Den Nachsatz von? Zehren hat der Schivyzer Abschied nicht.
Zu I. Der Schwyzer Abschied redet von dein -vag gN Baden nichts.
Zu 1» Nach dem Schwyzcr Abschied soll auf den verabredeten Tag Zug auch Zürich, und dieses die„andern" auch beschreiben, und Schwyz die Orte Glarns und Appenzell einladen.
Zu <>. Baptista de Jnsula heißt im Schwyzer Abschied Baptista von Jennow.
31Ä.
Merl!. 1535, 30. Juli.
Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. 252, S. 204.
Vor Rüthen und Bürgern von Bern berichten die zu Genf gewesenen Gesandten über ihre Verrichtungen;daneben wird die Antwort von Genf und Peney verhört und es sind auch die Boten von Genf, Ami PorralWd Claude Bernard, erschienen. Beschluß: 1. Dem Herzog zu schreiben, (wie in? Missivenbuch). Z. „Denen von^»e?) ouch Jenff rechtens (?) halb". 3. Den Genfer« wird eine Abschrift des Briefes derer von Peney gegeben.