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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Februar 1535,

ihnen ohne Schaden sei, und ermahnen ebenfalls in Kraft des Bundes init Savopen, ihnen, als dem nurRecht begehrenden Theile, beholfen zu sein. «. Wilhelm Arsent dankt für die bisher geleistete väterliche Hülst;da er aber gegen die Franzosen nichts Anderes vornehmen könne als das Recht, mährend sie ungeachtet ihrerEide wegreisen, und er bereits um das Seine gekommen sei, so bittet er zum allerhöchsten, den Junker Ludwigvon Meßbach und den Wechsler von Basel, denen er schuldig sei, zu vermögen, daß sie noch ein wenig Geduldschenken und seine Habe nicht um ein Spottgeld veräußern. Darauf hat man beschlossen, es sollen die zumKönig abgehenden Boten sich bestens für ihn verwenden, Da sich aber Arsent geäußert haben soll, er habezu Baden ein Urtheil erlangt, welches ihm gestatte, des Königs Leute außerhalb der Eidgenossenschaft anzu-greifen und niederzuwerfen, so wird das Urtheil vorgelegt, aber nichts derartiges darin gefunden, und eineCopieoder Artikel" in jeden Abschied gegeben, z». Herr von Boisrigault schreibt unter Anderm, er Hub?Auftrag von Herrn von Lamet in Betreff der den Hauptlemen schuldigen Summen; dieselben sollen im Rainenaller Einen hineinschicken mit den Quittungen, um das Geld in Empfang zu nehmen; es müsse aber jederseine Quittanz besonders und zwar als Blanke, mit einem lateinischen Gemaltbrief, liefern, da ein ueuwDresdner, Pierre Fabre, eingetreten sei. Heimzubringen. Das Gesuch Stephan Lorenz's um Geleit,damit er zu Tagen zu und von dem Rechten koinmen könne, wird heimgebracht, i Den Kindern Morellwird für die Bezahlung der Knechte ein Aufschub von einem halben Jahr bewilligt; unterdessen soll aber ff»Vermögen nicht verändert und nichts verthan, die deßhalb ergangenen Urtheile dadurch nicht geschwächt, u»udie nöthigen Maßregeln durch den Vogt zu Lauis getroffen werden. «. Dem Grafen von Arona wiUGeleit zugesichert bis Pfingsten, um seine Ansprccher zu befriedigen und jedermann gebührend Rede undAntwort zu geben. Bis man sieht, wie er seine Zusagen erfüllt, soll der Handel betreffend Hans Wälstbruhen. 4. Lucern verlangt von Bern eine Abschrift des Briefes wegen des Herzogs von Savoye»'Ii. Vogt Schießer von Glarus wird beauftragt, dem Vogt (zu Baden) zu befehlen, daß er die streitige»Einkünfte der Pfründe zu Bremgarten einziehe, Strälers Bürgen auch belange, und alles zu Händen de>Eidgenossen zusammenlege bis auf die Jahrrechnung zu Baden, wo dann weiter darüber verhandelt werde,auch sollen dem Jacob Meist zu Zürich die gehabten Auslagen vergütet werden, v. Vogt Schießer wildferner beauftragt, dafür zu sorgen, daß die Unruhestifter gehörig bestraft werden. Es ist auch au Vogt H»»^zu Sargans zu schreiben, er solle in diesen Dingen gute Aufsicht haben, iv. Uber die Absenkung einer BW-schaft an den König von Frankreich sind die Boten ganz ungleich instruirt; zudem antwortet Solothurn aufgeschehene Schreiben, es könne seinen Stadtschreiber nicht gehen lassen, was man sehr bedauert. Daher wiGdas Geschäft wieder in den Abschied genommen. Da nun sehr viel daran gelegen ist, nicht bloß wegen Arst»bsondern auch wegen andern Eidgenossen und Zugewandten, denen man Helsen möchte, so wird jeder Bote am-gefordert, die Sache nicht verzögern zu lassen. Zugleich wird Unterwalden beauftragt, auf jeden Fall cim »Boten zu ernennen, v Die Urtheile über denan" Nndi Müller zu Lnnkhofen verübten Todtschlag 6werden nicht angefochten, dabei aber beschlossen heimzubringen, ob Einer, der auf fremdem Gebiet gefrevelt,von seiner Obrigkeit auch gestraft werden soll, wenn er wieder nach Hause kommt, oder ab es bei der Stumund dem Urtheil, das an dem Ort gesprochen worden, wo er den Frevel begangen, sein Bewenden h»^"solle, z-. Für alle diese Geschäfte wird ein Tag nach Lucern angesetzt auf Dienstag vor Mittefasten (2.

Die von Bern sollen den von Mülinen, gewesenen Commenthur von Hitzkirch, vermögen, dem GotteshW "dessen Rödel und Briefe wieder zu Händen zu stellen, zi.ii» Der Bote von Solothurn pflegt Raths (»»den sechs Orten?) wegen der Leute zu Kriegstetten, die sich zu den sieben hl. Sacramenten und dem alten Glaul'^