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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Februar 1535.

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5» lassen. Ii.. Uber den Handel mit Crispin von Solbrngg lauten die Instructionen wieder ganz ungleich,ludein einige Orte, die keinen Theil an der Grafschaft Baden haben, ans diesem und andern Gründen sich"'cht damit befassen wollen; doch hat man abgeredet, von den nenn Orten Zürich, Lncern, Schmilz, Unter-Calden, Zug, Glarus, Freiburg, Solothnrn und Appenzell an den Bischof von Mainz, den Pfalzgrafen undandere Fürsten und Stände um freies Geleit für die Angehörigen der Eidgenossen zu schreiben und dabeiferner dem Crispin ebenfalls sicheres Geleit zu versprechen, wenn er es verlange, um zum Rechten zu kommen;^ Kosten werden ans der Landvogtci Baden bestritten. I. Abgeordnete von Lauis bringen vor, sie haben"an den Voten ans der Jahrrechnung einen Spruch erlangt in Betreff einer Gült, die ein Barfüßermönch,j»l Spital zu Lauis gestorben, diesem vermacht habe; nun verlangen die Nhodiser-Herren, daß dieseStiftung dem Orden zugestellt werde. Da man gefunden, daß dieselbe wirklich dem Orden angehört, so istd>cs heimzubringen und den Boten auf die nächste Jahrrcchnnng Instruction zu ertheilcn. Die vonbllarns bitten abermals, die V Orte möchten sich nicht weigern, neben ihrem Sekelmeister Wichslcr zu sitzen,-Aan bleibt bei dem frühem Bescheid, bis Glarus an Schmilz vorerst Antwort gegeben haben wird. i>. Zukiner Antwort über das Hauptgeschäft dieses Tages, den Handel mit Savoyen, aufgefordert, verweist Bernvch' die anwesenden Boten von Genf. Diese nun beschweren sich mündlich und in dargelegten Schriften über^ Frevel und Drangsale, die sie von dem Fürsten erlitten, ehe die Eidgenossen sich ihrer angenommen, danken"Uch zum allerhöchsten für die bewiesene Theilnahme und rufen sie zum freundlichsten und unterthänigsten an,'hnen bcrathen und beholfen zu sein. Die gleiche Bitte trägt dann Bern von sich aus vor. Darauf er-^iedern des Herzogs Anwälte, sie danken den Eidgenossen höflich für die gehabte Mühe und namentlich für^ aufgesetzten Mittel, die der Herzog zu halten begehre laut eines eingelegten versiegelten Briefes, in derHoffnung, daß man die Genfer ebenfalls zur Billigkeit anhalte; denn seither sei dort mehr Mnthwillcn getriebenworden als vordem; der Herzog begehre keine Zwietracht zu stiften, sondern einzig, was die Genfer ihmschuldig scien. Desgleichen empfehlen sich die Boten des Bischofs. Da Bern weiter keine Antwort gebenM und sich blos auf die Genfer beruft, so stellt man ihm die Frage, ob es sich damit der Genfer entledigenN»d ihrer nicht mehr annehmen wolle; darauf antworten aber die Boten, sie hätten keinen Befehl, sich deß-hnlb zu erklären, hoffen aber, man werde die Bürger von Genf bei den frühern Urtheilen schirmen, und stellen"uch das Begehren, dieselben bei dein Recht bleiben zu lassen. Es wird nun Bern nochmals zum freund-esten ermahnt, die Genfer zu den gesehen gütlichen Mitteln zu weisen, indem sie dadurch in ihrem Rechtenicht verkürzt würden. Dann werden auch die Genfer Boten airgefragt, die aber bestimmt eröffnen, sie habe»^Nie Vollmacht, etwas anzunehmen, was wider den Abschied von St. Julien und die Urtheile zu Peterlingenf"n Dagegen bemerken die savoyischen Anwälte, jene Abschiede berühren den Bischof nicht; weil nun dieser"o>i den Genfern wider Recht vertrieben worden sei, und der Herzog, als Vicar des hl. Reiches, ihn wieder einz»letzen begehre, und beide des Ihrigen offenbar beraubt seien, so wollen sie nicht zu verpfändetem Recht ge-'"iesen werden, ermahnen also die Eidgenossen, Bern und Genf dahin zu vermögen. (Da Bern keine Antwortgeben will, so zeigt man ihnen an, daß die Obern selbst ihnen hierüber antworten werden.) Die Bot-schaft Herzogs erscheint später nochmals, um bestimmten Bescheid und Rath zu empfangen. Sie findetAbschlag der Bcrner und Genfer befremdend, protestirt den guten Willen, den der Herzog bisher ge^'gt, und ermahnt die Eidgenossen kraft des Bundes, ihm beholfen zu sein und behält sich vor, die schwerenivsten, die der Herzog zu tragen habe, seiner Zeit nachzufordern. Dieser Protest wurde unter Auge» allerBleien eingelegt. Auch die Berner und Genfer protestiren, in der Meinung, daß des Herzogs Protestatio»