432 November 1534.
Bundesgenossen, den Willen haben, die unter ihnen durch das Burgrecht mit Genf veranlassten Zivistigkeitenzu beseitigen, so bitte der Herzog die Boten, derer von Bern, ihre Obern zu vermögen, daß sie gemäß ihremfrühern Versprechen ihn nach Genf begleiten und daselbst einsetzen. Der Herzog seinerseits werde die altenFreiheiten derer von Genf bestätigen und das Geschehene vergessen, so daß die von Genf deßwegeu wederdurch ihn, noch seine Amtleute belästigt werden sollen; dafür wolle der Herzog, bevor er eingesetzt werde, dieerforderlichen Versicherungsbriefe ausstellen. Der Herzog verlange endlich, daß zur Vollendung dieser Angelegen-heit auf den 15. November ein Tag in Thonon besucht werde, an dem auch Voten der Orte («(Zrmntonnm«)Antheil nehmen möchten, und auf dem er Alles, was Ehre und Genüssen erlaube, zur Beilegung des Streitesbeitragen werde. Der Herzog gab dann den Gesandten von Bern eine besondere Botschaft mit, um ihrenObern dieses vorzustellen. Von diesen wurde der bezeichnete Tag angenommen und man bereitete sich, hieher znkommen, wobei sich der Herzog nur von der wahren Freundschaft gegen die von Bern, seine alten Bundes-genossen, leiten ließ, welche die von Bern höher achten sollten, als das kleine, seiner Pflicht untreu gewordeneGenf. Dabei ersuchte der Herzog auch die Obrigkeiten der Kantone und Wallis, ihre Botschaften hinzuschicken,um mit vereintem Rath die streitigen Punkte zu erledigen. Da ein wichtiges Geschäft den Herzog inTurin bis jetzt zurückgehalten, zeigte er dieses durch seine Botschaft den Gesandten an, sie bittend, solchesnicht zu verübeln und seine Ankunft zu erwarten. Damit aber die Zeit inzwischen nicht nutzlos verloren gehe,schickte er dem Vioseomss von Marticii inline Martigues) und andern Rittern, Grafen, Baronen und Rathen,die von ihm früher bestimmt waren, einen besondern Befehl zu, daß sie mit den Gesandten die Verhandlungbeginnen sollen. Diese Instruction ließ dann der Herzog vor den Boten verlesen und sowohl in die französischeals in die deutsche Sprache übersetzen. Es enthielt dieselbe nicht bloß die benannten Artikel, sondern auchnoch einen andern, betreffend die Aufhebung des Bnrgrechts. Jene Artikel, die sowohl französisch als lateinischverlesen und früher denen von Bern mitgetheilt worden sind, sind folgende: 1. Die von Genf sollen denGlauben annehmen und behalten, den sie und ihre Väter vor dem behaupteten Burgrecht gehabt haben-2. Der Bischof soll in die Rechte, die er und seine Vorgänger genossen, wieder eingesetzt werden. 3. Dem Herzogsollen ebenfalls das Vidomat und die übrigen Rechte, derer er vor dem Burgrecht theilhaftig gewesen, wieder zu-gestellt werden. 4. Der Herzog bestätigt in bester Form die alten Freiheiten und Privilegien derer von Genf-5. Alles, was die Genfer gegen den Herzog unternommen haben, soll verziehen sein; sie dürfen deßwegeu in keinerWeise belästigt werden und der Herzog giebt diesfalls genügende Sicherheitsbriefe. Der Herzog bittet nun dieBoten der Eidgenossen und von Wallis, die Sache in dieser Weise beilegen zu helfen und die Partei, welche aufeiner eigensinnigen Meinung verharren wollte, hievon abzulenken; finde man seine Ansichten irrig, so wolleer diesfällige Bemerkungen entgegennehmen; es sei ihm aufrichtig darum zu thu», den Streit gebührendbeizulegen. Die Boten von Bern antworten, sie haben gemäß dem erwähnten Abschiede über die Artikeleinzig mit dem Herzog zu unterhandeln; worauf dieser erwiedert, wenn sie die Hinlegung des Streitesverlangen, so sei es angemessen, daß sie sich über das, was in den Artikeln beanstandet werde, erkläre»-Hierauf verlangen die Gesandten der Kantone und von Wallis von beiden Theileu schriftliche Vorlage ihrerForderungen, auf welches der Herzog den Voten von Bern ein Doppel der Artikel zustellte. II- ^li»28. November überreichen die Boten von Bern ihre Antwort, des Inhalts: Gemäß des Abschiedes von Turiuund der dahin bezüglichen Beschlüsse ihrer kleinen und großen Näthe sei es vorab Aufgabe beider Theib',gemeinschaftlich und gesondert alle Mittel zu suchen, wodurch der unter ihnen wegen Genf waltende Zu'isibeschwichtigt werden könnte. Zu diesem Ende möge der Herzog Alles dessen gedenken, was ihm durch dir