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November 1534.
damit meiters in der Sache verhandelt werde. Neben dieser Ordnung wollen die Boten noch folgende Punkteihren Obern vorlegen: 1. Daß die Fürkäufler kein Korn im Gebiete dieser Städte verkaufen sollen, es sei denn, daßsie dasselbe ans einem freien Markt oder bei Prälaten, Grafen, Herren und denen vom Adel oder in Städtenauf den Lagern gekauft haben, damit der Kauf, der in den Dörfern geschieht, und zwar nutunter bevor dieFrucht geschnitten wird, abgestellt werde. 2. Daß derjenige, der Korn ans der Straße nach dein Markt kauft,dasselbe nicht wieder verkaufeil dürfe und überhin bestraft werden solle. 3. Daß das bereits auf Gewinnaufgeschüttete Korn nur so verkauft werden diirfe, wie die Obrigkeiten diesfalls verfügen.
Die Annahme dieser Verordnung crgiebt sich aus der Missive vom 3. December von Eonstanz anSchaphausen, worin gemeldet wird, daß von Chnr und wohin man geschrieben habe, mit Ausnahme vonZürich und dem Landvogt im Thurgau, die Antwort eingekommen sei, daß man an der Ordnung Gefallenfinde und so weit möglich auf deren Beobachtung hinwirken wolle. Ein eingeschobener Zcdel meldet diesesauch in Betreff des Landvogts iin Dhurgau. K.A. Schafshausen: Correspondenzen.
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Kenf.^ 1534, 16. November.
KantonSarclii» Genf: RathSrcgistcr,
Gesandte: Bern. (Hans Jacob) von Wattenwyl, Schultheiß; Peter Cyro („Giron"), Stadtschreiber;(Hans Rudolf) von Graffenried; Michael Angsburger; Henz Schleif („Hans Leyff"); Wilhelm Rnnsi („Nossi")'
Die Gesandteit von Bern erscheinen zu Genf auf ihrer Reise nach Thonon auf den mit dem Herzogdaselbst zu haltenden Tag. Die Sindics und der Rath verfügen sich zu ihnen in ihre Herberge, bezeugtihnen den Dank für ihre Mühe, empfehlen ihnen die Altgelegenheiten der Stadt Genf und aner-bieten sich, ihnen, wenn sie es wünschen, ein Verzeichnis; jener Ungerechtigkeiten und Schädigungen zuzustellen,die den Genfern von dem Herzog seit Erlaß des Urtheils von Peterlingen zugefügt worden. Die Gesandtennehmen dieses entgegen.
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Thurgau. 1534, 18. November (Mittwoch nach Othinar).
Staatsarchiv Bern: Allg. cidg. Abschiede S. 249. Staatsarchiv Lueern: Acten Thurgau.
Nechnungsalmahme der Botelt von Berit und Schwyz in den Klöstern im Thurgau.
». Jttillgen. 1. Rechnung. Einnahmen: Fäsen 214^ Malter; Kernen 1529 Mütt 1Haber 235 Malter 2 Viertel 1 '/e Jmnü; Roggen 13 Mütt; Schmalsaat 3 Mütt 1 Viertel; Gerste 38 Mütt>Waizen 9 Mütt; Geld 1738 Gl. 7 Schl. 1 D.; Wein 59 Fuder (0/2 Maß. Ausgaben: Fäscn 241 Malter2'/e Mütt; Kernen 720 Mütt 3 Viertel ö^/sJmmi; Haber 100 Malter 1 Mütt 1 Viertel 7^ Jnnni; Rogg^18 Mütt 1 Viertel 3 Wierling; Schmalsaat 3 Mütt 1 Viertel; Gerste 50 Mütt 3 Viertel 3 Jmmi; Wasied8 Mütt 3 Viertel; Geld 1800 Gl. 9 Schl. 10 D. Die Rechnung wird von den Boten und dem Priorgeheißen. Zugleich wird der Schaffner ersucht, das Amt ferner zu verscheu und des Klosters Nutzen zu fördern,jedoch soll er Alles, wie bisher, mit Wissen und Willen des Priors thun. 2. Der Prior stellt das Ansucht