September 1534. 401
gemeinen Eidgenossen, dessen auch die von Genf („sy") sich unterwerfen. Würde der Herzog dieses nichtbeobachten und kein anderes Mittel für Hinlegung der Anstände vornehmen, so wären die von Bern ge-zwungen, sich bei ihren Freunden und Eidgenossen zu beklagen; der Herzog wolle sich aber den Frieden liebersein lassen als den ungewissen Krieg. Darauf entgegnete der Herzog, daß er mit den Genfern nicht unter-handle ; den Tractat von St. Julien und das Urtheil von Pcterlingen hätten weder die von Bern noch dieGenfer gehalten, folglich sei er auch nicht daran gebunden; was den Krieg betreffe, seien eben Reden ge-gangen, wie solche die von Genf brauchen, um zwischen denen von Bern und dem Herzog Feindschaft zuerregen; er erkläre nicht, daß er die Genfer bekriegen wolle, sondern er wolle nur wieder in Besitz nehmen,was ihm gehöre und den christlichen Glauben beschützen, wie es einein christlichen Fürsten gezieme. Ucber dieForderung, sich dem Recht der Eidgenossen zu unterwerfen, entgegnete der Herzog: Das, was die Eidgenossenfrüher angeordnet haben, sei ihm noch nicht zu Gute gekommen, weßhalb er sich ihnen jetzt nicht mehr unter-ziehe; „aber der verhaltnen pfand halb, hat er gesagt, syg beschähen durch des Bischofs official, der dannbrüche (sio) syg", dessen Jurisdiction im Burgrecht und im Urtheil zu Peterlingen vorbehalten wordenund welche handhaben zu helfen der Herzog verpflichtet sei. Dieser Antwort erschraken („verklüpff") dieBoten und baten den Herzog, zur Hinlegung des Spans andere Mittel an die Hand zu nehmen. Auf dieseshielt der Herzog ihnen wieder die angezeigten fünf Artikel vor, über welche sie dann Folgendes entgegneten:Zu 1. scheine ihnen, der Herzog wolle nicht nur über Leib und Gut, sondern auch über die Seelen herrschen;er möge bedenken, daß der Kaiser vielen ihm unterthänigen Städten in Deutschland die Freiheit des Glaubensgewährt habe; dasselbe möge der Herzog gegen Genf beobachten, dann würde man in andern Punkten sichauch nähern können. Zu 2. Den Bischof wollen sie nicht in die Unterhandlung hineinziehen; habe der sichzu beschweren, so möge er zu ihnen kommen, man werde ihm gut Gericht und Recht halten. Zu 3. DerHerzog soll nach Genf kommen, da werde ihm bezüglich aller seiner Rechte Genüge geschehen („sol da verneygtsvernügtj werden aller irer Recht"). Der 4. und 5. Artikel wurden von den Boten verdankt. — Auf dieses er-widerte der Herzog, er wolle für Handhabung des christlichen Glaubens und der hl. Kirche sein Möglicheschun und bleibe somit bei der früher» Antwort. Endlich wurde ans Bitte der Gesandten ein Abschied ge-wacht und auf den 15. November ein Tag nach Thonon angesetzt; auf diesem sollen die Boten von Bernwieder erscheinen und den Herzog in alle seine Rechte in der Stadt Genf wieder einsetzen; dann wird dieserdas Geschehene verzeihen und keinen Krieg beginnen, sondern mit Recht und Billigkeit handeln und eineSicherheit geben, wie solche dann bestimmt wird. Auf diesen Tag werden auch die Voten gemeiner Eid-genossen und von Wallis erscheinen; dieselben werden auch nach Genf kommen und wenn in andern Punktenuoch Anstände sich finden, dieselben gütlich belegen. Das Alles soll den V Orten vorgetragen und dieselbengebeten werden, zu betrachten, daß der Herzog bemüht sei, zu Genf den neuen Glauben auszureuten, wobeiauf die V Orte vertraue und sie ersuche, ihre Boten mit Vollmacht abzufertigen, um in Thonon und^enf das Nöthigc zu verhandeln und zu beschließen; Richard werde ihre Boten dahin führen und alle Kosten^Zahlen und für ihre Mühe und Arbeit werde der Herzog sie befriedigen; denn er verlange in diesem Handel^ Glaubens und der Kirche wegen ihres Rathes zu pflegen und demselben zu folgen; Richard könne die künf-^ge» Tage zählen und ordnen, daß man auf de» genannten Tag nach Thonon komme, wozu der Herzog genug^eld schicken werde; bcinebens erwarte er, was Richard in allen andern Dingen mit de» V Orten verhandle.
St. A.Luccrn: Actmbuch Nr. 2S Savoyen. — K. A. Solothurn: Abschiede, B-md SV.
Zum Schlüsse mag folgende Missive hier notirt werdeil:
1534, 17. Octobcr. Bern an seine Gesandtschaft zu Genf. Gestern seien die Boten von Bern, dieei dem Herzog von Savoyen gewesen, heimgekehrt und haben berichtet, daß der Herzog eine ansehnliche Bot-d-wft nach Bern („harus zu uns") senden werde, ivobei zu hoffen sei, daß die Angelegenheit gütlich bei-!^egt werde. Man habe dieses denen zu Genf und den Flüchtlingen zu Pcney gemeldet und sie ermahnt,'"zwischen nichts Feindseliges vorzunehmen, auf was man auch die Gesandten aufmerksam mache.
St.A.Bcrn: Deutsch Rissivenbuch v, S. SSV.
Das Genfer Rathsrcgister nennt unter den Gesandten von Bern, deren Namen aus ihrer Instruction""geführt worden, Wilhelm Nunsi nicht.
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