August 1534.
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von Echalleus für eine von ihm begehrte Belohnung 10 Pfund geordnet. Ii-. Der Kilchherr von Goumoensverlangt, daß ihn: wie vor Alters der Zehnten sus le Moni überlassen werde. Der Landvogt soll sich bei^uten und an Hand der Briefe, welche die Kirche allfällig hat, erkundigen, ob dieser Zehnten der benannten^ur gehöre, und in diesem Falle geschehen lassen wie früher, sonst aber den Zehnten zu Händen beider StädteZiehen. I. Der benannte Kilchherr mag die der Cur gefreiten Güter verleihen und den Zehnten davonWichen. ,»». Pierre Baux soll gewarnt werden, sich gegen Reniont Scvaj (?) zu halten, wie in der»Wandlung" nachgelassen worden, andernfalls soll die Buße von ihm bezogen werden, ii. Dein WeibelBottens, der lange gedient, giebt man einen Rock. «. Francis Nevel, der ungeschickte Mensch, soll"uf Betreten verhaftet werden und über ihn das Recht ergehen. In dein Handel derer von Orbe gegen^ Herrn von Belle,) glauben die von Freiburg, man sollte sich mit Anwälten auf die Hofstatt verfügenv»d unparteiische Kundschaften vernehmen, damit die Buße von dem, der gefehlt hat, bezogen werden könne.
Boten von Bern 'vollen dies heimbringen, (18. August.) Der Landvogt soll sich erkundigen, ob^ von Lausanne die Feldfahrt im Jurten rechtlich besitzen, in welchem Falle sie ihnen verbleiben solle; wenn"'cht, sollen sie davon abstehen. II. (Murten.) >». Von denen von Mutten wird angezogen, bei ihnen sei^ Brauch, daß der. welcher zu Murten ein Urtheil gewonnen habe und dann aber bei der Appellation unter-seinem Gegner keine Kosten vergüten müsse; sie bitten, sie hierbei bleiben zu lassen. Das wird in denschied genominen. Die Mühle, welche die von Lugnorre bauen wollen, soll bis zu ihrer Vollendung^ Zinses halb unbeschwert bleiben, t. Clemi Jenicers (?) ist in Betreff seines der Tröstung wegen be-^vgmen Frevels begnadigt worden. Den beiden Weibcln zu Mutten und Kerzers jedem einen Rock.^ Dem Statthalter von Murten ein Nock; den sollen ihm die von Freiburg geben. Lando soll die^kaiintnisse vollenden und dann gebührend befriedigt werden, x. Wilhelm Tschachtli besitzt ein Stück Neben"" Nistenlach, auf dem zu Gunsten der Kirche im „Mistel" 9 Scster Weinzins stehen. Wenn dieses nicht^enzinz ist, soll er desselben enthoben werden, weil Jacob Cisauldet (?) dafür ein anderes Stück einsetzendas für genügend erachtet morden ist. A. Den Commissarieii, welchen aufgetragen worden, die Er-"""tnisse beider Städte und des Herrn Georg zum Bach zu bearbeiten, soll vom Schultheiß die Vollendung."!°r Arbeit empfohlen werden. Dem Landvogt der Maadt („Vault") soll nochmals entboten werden,m Betreff der March zum Felbaum zu verfügen. »«. Denen zu Schwarzenburg giebt man an d,e"ifgarn 2 Gulden; fangen sie einen alten Bären, so erhalten sie einen halben Gulden; für einen jungenDrt eines Guldens. I»I». An ihre Zeitglocke ivird ihnen 20 Pfund gesteuert. <«'. Denen von Lugnorreman an ihren Bau ungefähr ein halbes Dutzend Bäume. «I«I. Rechnung von Rudolf von CrlachKurten, «v. Rechnung von Jost von Meßbach für Echallens.
n und v sind durchgestrichen.
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Areivurg. 1534, 19. August.
KantonSarchiv Kreiburg: Abschiedelmnd Nr. 124.
Abgeordnete von Bürgermeister und Rath der Stadt Lallsanne ersuchen den Rath zu Freiburg um^"""Verlängerung in Betreff des Streites wegen Kündigung des Burgrcchts. Dem Recht unbeschadetder Tennin von Ende August bis Sonntag nach St. Michaelstag (4. October) erstreckt.
Französischer Act, gefertigt von Krummcnstoll, bei den stir den 4. October gesammelten Belegen.
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