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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juli 1534.

Bei dem Lucerncr Abschied befinden sich Copien (oder Conceptc) ohne Titel, Überschrift undvon folgenden, jedenfalls nicht durchweg hieher gehörenden Vortrügen:

1) Vortrag des Sccrctürs des Bischofs von Vernlan an die V Orte betreffend Kosten für Bestell»»'?und Unterhalt der italienischen Kricgsknechtc (in, zweiten Cappelerkrieg?) und wegen Empfehlung des Bischtvon Vcrulan zur Cardinalswürde beim Papst. (Concept von der Hand des Lucerncr Stadtschrcibers.)

2) Der schon dein Abschied von, 28. Juli 1533 beigelegte und dort zu Art. so verwendete Vortrag 5"»'Gesandtschaft des Kaisers. Hier wird eingänglich erwähnt, daß der Gesandte schon vor sechszehn Monateh-als sein Herr in Bologna gewesen, mit den V Orten verhandelt habe; wäre dies wörtlich zu nehmen, I"dürfte möglicherweise das annähernde Datum des Abschiedes Nr. 9 von diesem Bande sich anders bcstin»'»»»

3) Der Vortrag einer päpstlichen Gesandtschaft, der hl. Vater wünsche, daß die Eidgenossen die zwis^ihnen waltenden Anstände beilegen, oder dieselben auf den, Reichstag zu Speyer oder Ravensburgs?) entsch"'^lasse»,, damit man vereint gegen die Türken vorgehen könne.

4) Vernlan kündet sich in langem Vortrag als päpstlicher Gesandter an. (Offenbar Concept.)

5) Die kaiserliche Botschaft wiederholt, daß das beantragte Bündnis; zwischen Papst und Kaiser und d»>'V Orten der Vereinnng mit Frankreich nicht entgegen sei.

6) »Roplioa« der Gesandtschaft des Papstes und Kaisers auf die Antwort der V (oder VI) »'Betreff des angetragenen Bündnisses. (Concept.)

Die Ungewißheit, wo diese, übrigens sachlich sehr wenig gehaltreiche» Vorträge an rechter Stelle Z»werthcn seien und der Zweifel, ob sie wirklich stattgefunden haben, mögen es rechtfertigen, wenn st" 'rcgestenwcise bei», Abschied, den, sie zufällig angefügt worden, erwähnt werden.

t8S

Wern. 1534, 17. und 20. Juli.

Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. 248. S. 7«, 82.

Gesandte: Savoyen. (Anton) Piochet.

I. Den, Nathe zu Bern eröffnet au, 17. Juli der Gesandte von Savoyen: 1. Der Bischof vonklage den, Herzog über den Ungehorsam seiner Unterthauen zu Genf und bitte ihn, ihn, wider diestii'""beholfen zu sein; er könne nicht dulden, daß die Kirchengüter so tractirt werden; er »volle mit Hülfe st'»'^Freunde schlechterdings in die Stadt. Der Herzog verlange daher, daß man mit denen zu Genf versch»^daß sie sich benehmen wie Nnterthanen. 2. Den Brief derer von Bern, worin sie vo», einem Anschlaghabe der Herzog dem Bischof gezeigt; der »volle eben in die Stadt und vornehmen, was ihm zustehe. 6»'"Gerechtigkeit sei im Burgrecht bekanntlich vorbehalte»», und man »verde sich des Abschiedes von St. Julie» »"des Urtheils von Peterlingen erinnern. Man hoffe, daß die vo», Bern vermöge der Blinde ihm behmfi»sein werden, seine Gerechtigkeit zu erneuern. 3. Den Antrag derer von Bern wegen der Bünde »voll»' ^wenn jener schriftlich erneuert »verde, seinenObersten" auzeigen, ohne deren Zustimmung der Herzog '»^st ^sagen könne. II. Am 20. Juli antworten hierüber Räthe und Bürger, nachdem der Gesandte de»,wiederholt hatte: 1. Die Uneinigkeit zwischen dem Bischof und denen zu Genf sei ihnen leid. Wieberichtet sei, habe der Bischof bei seiner letzten Aniveseuheit in Genf Sachen vorgenommen, die nichtund billig seien. Die von Bern haben nun ein Burgrecht mit Genf, das jene bei vorkommender ^gewaltigung zur Hülfe für diese verpflichte. 2. Betreffend die Erklärung, daß der Herzog keine Practik»»