Juli 1534
1) Die benannten Solothurncr Gesandten erhalten folgenden Auftrag: Seit den, Tag von Jcgist»»!seien hauptsächlich in Folge der Krankheit des Schultheißen von Wenge die Anstände liege» geblieben, Be-hufs Beibehaltung des alten brüderlichen Verhältnisses beider Städte wünsche man, die Späne freundlichzu belegen und mache daher folgende Vorschläge: 1. Die von Bern sollen die von Solothurn bei de» erkaufte»Zehnten (zu Herzogenbuchsee) verbleiben lassen, zumal die „fürnemstcn" derselben ihnen in Kraft des alte»Burgrechts, das sie seit mehr als hundert Jahren mit den, Gotteshans St. Peter und Herzogenbuchsee gehabt,für den „Udal" verschrieben und eingesetzt worden seien. Glauben die von Bern, diesfalls an den, Kauf»»"Rorbach benachtheiligt zu sein, so sei man erbötig. nebst dem, was man dem Abt zu St. Peter gcgcbe».denen von Bern noch eine Geldsumme zuzustellen. Beliebe dieses nicht, so wäre man geneigt, diese Zehnte»,die nicht von großem Ertrag, zu theilen. 2. Die von Aetigen und Ober- und Niederramsern beklagen Oüber den ohne ihr Zuthun zwischen ihnen und denen von Mühlheim und Limpach errichteten Vertrag! >»""bitte daher die von Bern, das ehevorige Verhältnis; wieder eintreten zu lassen. 3. Die von Stüßlingen »»^Niedergösgen bitten, sie mit einem Kirchherrn zu versehen, der ihrem Mehr gemäß sei. Die von Bern ft»dzu ersuchen, dieses, unbeschadet ihren Lehenrechte», denen von Solothurn zu gestatten. 4. Bei einem Brand»zu Trimbach ist auch das Pfarrhaus abgebrannt. Da die von Bern von des Stiftes Zofingcn wegen Lehe»'Herren dieser Pfründe sind, soll man sie bitten, beholfen und berathen zu sein, daß der Priester wieder Z»Haus und Hof kommen möge. 5. Die von Bern fordern wiederholt die Quart zu Kricgstettcn. Daftlbstgehört nun ein Drittheil des Zehntens dem Kirchherru, wovon die von Solothurn einen geringen Ä»th^beziehen und hieraus bisher dem Gotteshaus« Fraubruunen seine Rechtsame bezahlten; ein zweiter Dritth»''ist des Ludwig von Dießbach sel. Erben; der dritte gehört denen von Roll und ist Mannlehen von dc»Herren von Neuenbürg, zuletzt von gemeinen Eidgenossen verliehen worden. Da mau nun verständigt ivorde».daß auf dem Tag zu Jegistorf die von Bern sich geäußert, daß sie von denen von Dießbach nichts forde»»,so sollen die Gesandten sich erkundigen, ob die Quart für den ganzen Zehnten oder nur von dein A»th»»des Kirchherru und derer von Solothurn verlangt werde. A.A.Sowthur»: Abschied- Band
2) Hans Hachenberg, des Raths, als Gesandter von Solothurn an den Abt von St. Peter erhältgcnde Instruction: Dem Abt vorzutragen, wie die von Bern die von dem Abt an Solothurn verkauft»"Zehnten zu ihren Händen fordern, und zwar 1. weil sie an dem betreffenden Orte „Landherren" »>»d ""Statt der Grafen von Kyburg Kastenvögtc des Gotteshauses Buchscc (Herzogenbuchsee) geworden, 'v»ßh""denn auch Abt und Convent zp dem benannten Verkaufe nicht befugt gewesen; 2. mit dem Gericht Z>»bach haben sie eine namhafte Summe Korn und Haber, die aus dem „Kasten" zu Buchscc bezahlt >vc»'d»"solle, gekauft; in diesen Kasten gehören nun die betreffenden Zehnten ebenfalls. Der Gesandte soll sich d»""beim Abt erkundigen, ob und welche Gewahrsameu über den Erwerb dieser Zehnten Seitens des Gotteshausvorliegen und dieselben oder daherige Abschriften sich ausbitten. ^ .«.A.S°l°th».n: Abschiede V«»d
Der Amtstitel Ochsenbeins aus der angeführten Instruction.
30.
R88.
Zttg. 1534, 11. Juli.
Staatsarchiv Luccr» ! Allg. Asch. ic. I, c. Stg. Staatsarchiv Atirich : Abschiede Bd. 12, e. Sil». KantvttSarchi» Basel! AbschiedeKantvnSarchiv >zreib»r<i! Badische Abschiede Bd. 1b, kai.sst. KantvuSarchiv Solotliiirn: Abschiede Bd. so.
Tag von eilf Orten.
Gesandte: Basel. Anton Dichtler. Fr ei bürg. Ulrich Nix. (Andere unbekannt.)
»». Dieser Tag wurde ans die Mahnung Berns ausgeschrieben, weil Österreich dein Gotteshaus Ki'»ft^felden seine Zinse und Zehnten zu Waldshut vorenthält. Da nun Bern das angebotene Recht nicht erimnRM