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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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343
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Juni 1534,

der Abt dasselbe den arincn Kindern wieder leihen, damit sie sich nicht ihrer Vögte zu entgelten haben, undsoll Sarganser Münze nehmen, da das Gut unter der Saar gelegen ist. 19. Zwischen Hans Hagger, alsAnwalt der Frau von Sillium und Hans Pflennig für sich und Michael Linder, als Vögten PeterVer-lornen" sel. Erbe» wird erkennt, es sei zu Flums wohl gesprochen und übel appcllirt worden. 20. Zwi-schen Kaspar Striker und Thomas Schuhmacher wird erkennt. Schuhmacher soll dem Strikcr noch 5 Guldengeben, das; er eine Badcnfahrt habe, und der Lahmtag soll Jahr und Tag angestellt sein. 21. Denen vonBasel soll geschrieben werden, das; sie sich über den Artikel erklären. (Zu ev oder My. 22. Dem Vogti» den Freien Acmtern ein Mandat, wenn ein Untervogt ihm nicht gehorsam sei, möge er ihn beurlauben.23. Zwischen Schultheiß Fedcrli und M. Jacob, seinem Schwager, wird erkennt, sie sollen zu Frauenfeld sichZu vergleichen suche»! wo nicht, das Recht brauche», und wenn sich dann einer beschwert findet, mag erwieder vor die Eidgenossen (für min" so. Herren) appelliren. 24. Zwischen Frutweilen und Salenstcin einer-seits und Michael Spirp von Frutweilen anderseits wird erkennt, es sei wohl gesprochen und übel appellirt,doch soller" nicht mehr Vieh auftreiben, als er wintern kann, und Steuer und Bräuche aushalten wieei» anderer Beisäs; 25 Zwischen Hans Jacob von Liebenfels, genannt Lanz, und der Gemeinde Gündelhardwird erkennt es sei vom Landgericht wohl gesprochen und übel appellirt worden: doch mit dem Anhang, daß..den" von Liebenfcls gegen die von Gündelhard (für das), was sie ... der K.rche zerbrochen und zerschlagen,ihre Ansprache vorbehalten bleibe. 26. Zwischen Kleinhans Tllßlin und Joachim Maler, als Anwalt vonGeorg Moth und Anna Bußer, seiner Ehefrau. Bürger (Bürgere") zu Consta»;, w.rd erkennt, daß d.eMehrheit zu Weinfelden wohl, das Landgericht aber Übel gesprochen habe und daher wohl appellirt wordenfti. 27. Zwischen Joachim von Nappenstein und Mithaften und Hans c-chlnßer von Hesch.kofen w.rd erkennt,daß von. Landgericht Übel gesprochen und wohl appellirt und m.t dem Urthe.l von Hesch.kofen wworden sei. 28. Zwischen Jacob Hagen und Heini Müller und .hren M.thaften e.nerse.ts und Joach.n,Maler, als Anwalt derer von Constanz anderseits wird gesprochen, da denen von Constanz d.e Appellat.o»..nachgelassen" und den biderben Leuten verkündet worden ist und aber der Anwalt der-er von Constanz ....Recht nicht Antwort geben will, so soll es bei dem Urtheil des Landgerichts se... Verble.ben haben. 29. Zw.-sche» Kaspar Schinder von Hüttweilen eines und de.» Schaffner zu Jtt.nge.r und den Anwälten derer vonHüttwei.en ander» Theils wird erläutert, daß sie den armen Atan» von ,,.r" B.tte wegen wollen Hansenlassen, zumal er anlobt, sie weder mit Hühnern. Gänse», noch ^chwemen er etzen" '"'d der Bne

bei seinen Kräftenbestan". 30. Jos(efy Ritter und se... Bruder sollen m Betreff .»res Handels g ge d.evon Mülheim wegen des Holzes nicht ...ehr vor die Eidgenosse» ( m.ne Herren") kommen, s°"d ">h 9sein. 31. Zwischen den Anwälten der Stadt Constanz und Hans Feer von L.pperswyl w.rd " en.tt dasLandgericht habe wohl gesprochen und es sei übel appell.rt worden! doch null .»an an den Landung. schce.be»,daß er versuche, sie gütlich zu vereinbaren. 32. Zwischen J°P Rüpl. und Hans Wagner, be.de von Frauen-feld. wird erkennt, daß mitder minder» Urtheil" wohl gesprochen worden se., mtt den. Anhang das, be.deArztloh., und Zehrung einander tragen helfen. 33. Zwischen HanS Sehn.. S'hul he.ß ^

von Frauenfeld wird erkennt, daß zu Frauenfeld übel gesprochen und wohl appcll.rt worden sei, doch mitder Erläuterung, daß sie in Betreff des Zuredens und der Kosten einander ...cht we.ter belm.gen, wöbe, d.eZurede weder Todten noch Lebende» nachtheilig sein soll.1 Adscheid per.»ritt. 3 . Ha io Arsselr.ng^35. Zwischen den Gcn.einden Hüttlinge» und Mettendorf e.nerse.ts und ^oach.». von . tappcnste.n andcrsx.tswird befunden, es sei wohl gesprochen und übel appcllirt worden.1- Buef pern.ent . .. Zw. che» denAnwälten der Chorherren von Bischofzell und denjenigen der Ge.ne.nde Sulzen w.rd erkennt es ble.be be.de». Urtheil des Vogts Schiesscr, wie es von den Ober» in Kraft erkennt worden »ut de.» Beifüge», daß« bei dem, was die von Sulgen von den jährlichen Zinsen verthan se... Ver le.be.. habe, was aber vomHauptgut abgelöst oder insoweit Güter verkauft worden, dafür soll Ersah geleistet werden.1 Absche.dpern.ent". 37. Zwischen Garzins von Noggw.il und dem Bürgermeister von <->chasthausen wird erkennt, dasLandgericht habe Übel gesprochen und es sei wohl appellirt worden, daher den. Gorg.us se.ne Kundschaft,Hans Klaus von Roggw.st, verhört werden soll. 38. De... Ada», von Homburg w.rd geschrieben, er möge