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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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April 15.34.

setzen, damit das Urtheil geändert werde; er bitte, daß man ihn bei dein ergangenen Nrtheil und seine»'guten Rechte schirme, indem er zu arm sei, um lange proeessiren zu können. Heimzubringen. Dabei >vi^auch beantragt, es sollte ans nächster Jahrrechnung das Geldbieten auf Urtheile verboten werden. t. Luu'U'bringt vor, es hätte zwar schon Ursache genug gehabt, den Krieg zu beginnen, habe es aber noch nicht ihn»wollen; da indes; die Gefahr so dringend geworden, so sei es entschlossen, sobald von den Lutherische» üb'»"etwas Thätliches vorgenommen würde, dasselbe schlage aus, wie es möge, nicht länger zu säumen, sond"»mit den sechs Orten Hand anzulegen, um den Glauben zu retten und sich vor Ungemach zu bewahren; ^»»die hohe Nothdurft erfordere dies. Heimzubringen, um sich mit Lucern zu vergleichen. Es soll aber gaMgeheim gehalten werden, damit die Widerwärtigen nichts erfahren. 4'. In Betreff des von Notweil verlang»Zusatzes hat man sich vereinbart, indem man sich der Boten von Unterwalden und Zug gemächtigt; dieselbewerden auch durch den Abschied ersucht, ihr Betreffnis; voll zu leisten. Da Freiburg und Solothurn meitz»zu großer Entfernung den Zuzug verweigern, werden sie von den V Orten dringend gebeten, sich in büß»'Fall nicht zu söndern und zu bedenken, daß esgar viel mehr Geschreis und Ansehens" nicht nur in A»weil, sondern allenthalben gebären wurde, wenn es hieße, von sieben Orten sei der Zusatz als wen» ^nur von fünfen käme; dazu müßte es auch größere Freundschaft und Liebe gegen die Notwciler bringen,würden sie bei allen Altgläubigen Ehre und Lob erwerben; wenn die beiden Städte auch nur je 10 M'a»'üoder zusammen so viel schickten, so wäre dies gut,allein von des Namens wegen." Mit der Absend>'»bder Manschaft will mau übrigens bis auf den nächsten Tag zu Baden warten, bis nämlich dieangezeigt haben, auf welchen Tag und an welchen; Platze die Nnsern zu den Ihrigen kommen sollen;sind die Verordneten nach Lucern zu schicken und auf einem Schiffe abzuführen. Es soll auch jedesSeinigeu ernstlich ermahnen, sich Tags und Nachts gebührlich zu halten, laut der hiefür gemachten Ordo»»»Um Unwillen zu vermeiden, hält mau für gut, daß alle Knechte gleich besoldet würden, nämlich ''10 Schilling oder 4 Batzen; darüber soll man zu Baden Antwort gebe». Bei diesem Anschlag soll esbis auf den Tag zu Baden, es wäre denn, daß einem Ortetwas fürderlichers" zukäme; in solchem ü'müßten die andern Orte sofort berichtet und die Knechte abgefertigt werden. K. Auf die früher vonvon Basel gestellte Forderung, daß angezeigt werde, was das zwischen den V Orten mit FreiburgSolothurn errichtete Burgrecht enthalte, eröffnen die Boten der V Orte ihre Justrnctioncu. Uri und lwalden wollen Antwort geben, wenn die von Basel ihnen wieder feilen Kauf zulassen, wie von Alte>und wie es die Bünde weisen. Schwpz und Zug wollen die Sache heimbringen; Lucern wie Uri und »^walden mit dem Beifügen, daß die von Basel auf dem nächsten Tag zu Baden zuerst anzeigen sollen, ^Verstands" sie mit den Reichsstädten gemacht haben. I». Die Boten wissen zu berichten, warum de>Dienstag nach hl. Kreuztag (5. Mai) nach Brunnen angesetzte Tag abgestellt und ein anderer aufnach der Auffahrt (18. Mai) dahin bestimmt worden ist. Da sollen alle auf den frühern Taggeweseneu Händel berathen und auch der Vollenzer wegen verhandelt werden, i. Doctor Sturze!freundlich, daß bei 27 Knechte aus den VII Orten (der unseren") zu den Lutherischen gezogenfragt, ob das mit dem Willen ihrer Obern geschehen sei. Zugleich bittet er ihn zu berichten, was ' ^schweren Händel halb für und für den VII Orten (uns") begegne. Man hat ihn; geschrieben, jenes >lausen sei ohne Gunst und Willen der Obern geschehen, da man in; Gegentheil solches auf einen;

Baden sowohl in den Herrschaften, als in den Orten (hie by uns") bei Leib, Ehre und Gut verbotenBeinebens hat man ihn; von dem Zusatz, der nach Notweil geschickt wird, und voi; den; bevorstehenden