Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
276
Einzelbild herunterladen
 

276 Februar 1534.

Im Zürcher Abschied fehlen !»—o, «z; ebenso im Berner. Im Vaslcr fehlen e, I, o, pim Freiburger «.—v, f, », t ; im Solothurner ebenso; iin Schaffhauser »—v, k, >t und alles klebrige8—si aus dem Zürcher; uil aus dem Berner; daselbst auch t und u.

43.

In der Berner Sammlung liegt dieser Abschied an zwei Stücken, erste Hälfte p. 301; zweite p- ^

Das Badener Manual enthaltet folgende fernere Artikel: 1. Dem Vogt zu LauiS ist zu schreib^betreffend Gotthard Rychmuth, den Tag zu verlängern und seiner Gegenpart zu verkünden, wie er KundsaMeinnehmen wolle. 2. Meister Joß Brunner soll die 100 Gulden, welche er auf die Pfrundgüter entlehnt >»an dem Pfrundhaus verbaut hat, jährlich verzinsen und sein Nachfolger soll sie ablösen. 3. DemKaspar von Aa ist der Zoll zu Mendris nach Ablauf seiner Jahre auf weitere fünf Jahre zugestellt. 4. ^ ^Vogt zu Lauis soll den Welsern anzeigen, sie sollen mit ihrem Gewerbe abziehen, da sie kein Geleit ha ^5. Der Zehnten des Klosters Münsterlingen bei Riedlingen soll nicht verkauft werden, sondern beim Go ^Hause bleiben, ü. Dem Kammerrichtcr Georg von Hewen ist zu schreiben, daß er die auferlegte Gelds»»"erlasse (?ffiehe S. 132). 7. In Glnruer Abschied wegen Sckelineister Wichslcr. 8. In denselben, wie „er" ang^M^!Botschaft nach Frankreich zu schicken. 9. Den Landrichtern im Thurgau wird geschrieben, man wolle sie ^ihrem Brauche bleiben lassen, es scheine aber, sie seien davon abgewichen. 10. Der Vogt soll trachte»,Angelegenheit in Betreff des Todtschlages zu Tägerwylen beizulegen; wenn nicht, soll er „im" das ausgege eGeld wieder geben und das Recht ergehen lassen. 11. Dem Bischof zu Constanz schreiben wegen des Z"»(von oder zu?) Münsterlingen. 12. „In Zürich und Bern Abschied" (?).

Es fehlen A oder Dagegen hier ebenfalls 8—^ (vielleicht auch si unter 12),

Zu »I. Die Instruction der Boten von Bern vom 5. März für den 10. gl. M. enthaltet unterFolgendes: Obwohl der Bote von Bern zu dem an die von Biel wegen St. Immer erlassenen Säp'» .nicht gestimmt, habe dennoch der „Stattschrpbcr" zu Baden solches im Namen von Städten undgefertigt. Darüber soll der Bote sich beklagen und verlangen, daß Missiven nur im Namen der zustiini»e>Orte gefertigt werden, ansonst Bern solchen Schreiben widersprechen müßte. In gleicher Weise soll der Sch^'Folge leisten, wenn ein Bote verlangt, daß etwas in den Abschied gestellt werden solle.

St. A. Bern: ZnstrnctionSbuch v. koi. »6"

Zu v. Der Lucerner Abschied hat den Zusatz von Goldcr: „wellcnt ouch dar inn nützig gcargew»habent" (sie). .

Nach dem Berner Abschied erklären die Boten von Zürich geradezu, daß ihr letzter bezüglicher .gefallen, weil ihre Herren gaßenmährsweise vernominell haben, daß etwas Unwillen oder „Plast" M 'denen von Bern und den V Orten bestehe.

Zu Ii. Das bezügliche Schreiben von Panizonus, ck. ck. Baden 10. Februar in der Basler Sa»""^nach dem Abschied vom 11. August.

Zu I. 1) 1534, 8. Februar. Bern an Jacob Wagner, jetzt zu Baden. Er sei in dem letzten Schr^berichtet worden, wie ein Diener des Bischofs von Genf auf diesen Tag nach Baden kommenAngabe wie er gestaltet und bekleidet sei, damit er ihn beobachten könne. Nun melde der Vogt von Ä»rdaß er, dem erhaltenen Befehle gemäß, einen solchen gefangen genommen habe, den man nun nach Bern ^lasse. Gleich hierauf habe man Briefe von den Gesandteil zu Genf und Rüthen und Burgern diesererhalten, des Inhalts, daß der Bischof einen Boten nach Baden abgeordnet habe, daselbst zuMan glaube, der Gefangene sei derselbe, denn Hauptmann Wilhelm Zeso von Frciburg habe ihn l>cg ^als dann der Betreffende gefangen worden, habe er den Zeso gebeten, nach Bern zu gehen und sichzu verwenden. Zeso sei dann mit Meister Velti Griesinger von Aarberg herauf bis Bremgarten glitte»habe dann gesagt, er sei nun entschlossen, heim nach Freiburg zu gehen, wie et dann auch getha» ^Man werde nun den Betreffenden nach aller Nothdurft fragen und seine faulen Practiken aus ihn' ^ ^Sollte auf diesem Tage von denen zu Freiburg oder andern der Sache erwähnt werden, so solle