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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Januar ec. 1534,

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galten sie. Nm die von Freiburg zu überzeugen, daß mau sich nicht ohne Grund beschwere, daß der BischofStadt die Jurisdiction entziehen wolle, findet man angemessen, sie in Betreff der Briefe, die von der Ein-^ung eines Stellvertreters und Gouverneurs von Freiburg sprechen, in Kenntnis; zu setzen und die-sen ihnen vorzuweisen. Sie verlangen und erhalten Abschriften davon und bemerken, daß sie hievon"ichts gx,v„s,t haben und glauben, auch ihren Obern sei diese Sache unbekannt; sie gestatten nicht, daß die°°n Genf ihre Gerichtsbarkeit einbüßen oder daß ihren Freiheiten zuwider gehandelt werde. 2. Darauf tretenGesandten von Bern vor und halten denselben Vortrag wie Tags zuvor vor dem kleinen Rathe. Nach^rdanknng ihres Erbietens wird ihnen geantwortet, betreffend den ersten Artikel, man wolle den Mönch bc-"Uheilen lmd dann die übrigen Gegenstände berathen. Die Aufstellung eines vom Bischof zu ernennendenStellvertreters billige niemand, daher möge mau die von Genf für empfohlen halteil. Mau ruft nun denPrediger herbei lind liest ihm die betreffendeil Artikel vor. Er sagt, daß er schon geantwortet und nicht so^predigt habe. Als es schien, daß er den, widerspreche, was er bekannt hatte, las man ihm seine Ant-'"°Uen vor. Hierauf bemerk er, wenn er in Betreff derer, welche (zu verbotenen Zeiten) Fleisch essen, so^det habe, so sei das aus Unachtsamkeit gescheheil, denn er finde in der heiligeil Schrift nirgends, daß der""uß des Fleisches verboten sei, sondern nur in den Decreten der Kirche und im heiligen Thomas. Die^sandten verlangen hierauf, daß man ihnen erkläre, ob man den von ihnen geleisteten Beweis als hinlänglichdachte, damit sie uöthigen Falls noch mehr Zellgen herbringen können. Es wird geantwortet, ihre Be-genügen mit Ausnahme derjenigen für den ersten Klagepunkt, betnffend die ^b.ilung de-.'Rockes Ehristi.XXIII. (13. Februar.) 1. Vor dem Rath der Zweihundert wird die Angelegenheit des Predigers fort-Man verliest die eingeklagten Punkte und die gegebenen Antworten nebst dem Briefe, den er an^°"ier geschrieben hat. Mail läßt ihn hierauf kommen und frägt ihn an wie früher. Er antwortet, es sei^t-g, er könne weder durch das alte, noch durch das neue Testament diese Artikel (wegen des Fleischesseus?)^°'sen, aber er werde sie hinlänglich aus den Decreten und den. heiligen Thomas, einem Prediger seines^°"s, begründen. Er fügt bei, wenn es dem Rathe und den Herren von Bern gefiele, ihm zu erlaube»,, b er am nächsten Sonntage predigen könnte, würde er dieses so thun, daß der Ehre Gottes und der HerreuBern öffentlich Genugthuung zu Theil würde. Die Gesandten wiederhole., nochmals in Gegenwart des^"ders Guy die von ihnen erbrachten Beweise und bitten den Rath, sein Urthesi zu füllen. Dieser verkündetMbe dahin-. Bruder Guy habe dasjenige gesagt und gepredigt, was in den sechs letzte.. Klagartikeln ent-7" s°i; er solle daher dasselbe vor den, ganzen Volke widerrufen und bekennen, daß er Unrecht gethanz Die Gesandten forderen eine Abschrift des Processes und des Urtheils, die ihnen verwilligt wird.Dieselben verlangen nun auch Antwort in Betreff des schuldigen Geldes und wegen der Aufstellung eines^icanten des wahren Evangeliums; ebenfalls fordern sie, daß man das Recht walten lasse gegen diejenigen,' ^ sie v,,d Diener täglich auf den Straßen der Stadt beschimpft haben. Der Rath antwortet:wisse, welche Kriege und andere Schwierigkeiten die von Genf zu bestehe» hatten; dadurch seien sie soSpruch genommen worden, daß sie in diesem Augenblicke das Geld unmöglich aufbringen können; wenn^sandten von Bern heimreisen, so wolle man eine Botschaft mit ihnen abgehen lassen, um die HerrenBern zu bitten, Geduld zu tragen. 2. Man verlange nichts sehnlicher, als daß das heilige Evangelium" das wahre Wort des Herrn gepredigt werde; damit man in dieser Beziehung zu einem bessern Verhnltniß^ habe man dafür gesorgt, einen Barfüßer zu erhalten, der während der nächsten Fasten in den. Con-^ der Barfüßer gemäß dem Edict predige, so daß jedermann zufrieden sein könne. Man bitte die Ge-

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